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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.10.1984 - 7 B 198.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3736
BVerwG, 15.10.1984 - 7 B 198.84 (https://dejure.org/1984,3736)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.1984 - 7 B 198.84 (https://dejure.org/1984,3736)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 1984 - 7 B 198.84 (https://dejure.org/1984,3736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Obliegenheitsverletzung durch den Rücktritt von einer Prüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 67.82

    Universitätsrecht - Prüfung - Mehrstufige Schriftliche Prüfung - Grundsatz der …

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1984 - 7 B 198.84
    Die auf dem Grundsatz von Treu und Glauben beruhende Obliegenheit zur Mitwirkung an der Prüfung verpflichtet den Prüfling, das Beine zu einem ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung beizutragen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 67.82 - DVBl. 1984, 483).
  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 119.81

    Arztprüfung - Rücktrittserklärung - Rücktrittsgründe - Unverzüglichkeit - …

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1984 - 7 B 198.84
    § 18 Abs. 1 Satz 1 der Approbationsordnung für Ärzte - ÄAppO - verlangt, daß der Prüfling den Rücktritt von der Prüfung und die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, von sich aus, ohne daß es eines Anstoßes seitens der Prüfungsbehörde bedarf, mitteilt (BVerwGE 66, 213 [215 f.]).
  • BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 28.92
    Dazu gehört, daß sich der Prüfling im Krankheitsfall selbst um die Frage seiner Prüfungsfähigkeit und eines eventuell erforderlichen Rücktritts kümmert, und daß diese Frage bei auftauchenden Zweifeln sofort geklärt wird (vgl. Beschluß vom 15. Oktober 1984 - BVerwG 7 B 198.84 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 206).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2016 - 14 A 2329/16

    Unverzüglichkeit der Geltendmachung einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit …

    Rn. 9 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.10.1984 - 7 B 198.84 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 206; OVG NRW, Beschluss vom 20.10.2014 - 14 A 699/14 -, juris, Rn. 11.
  • VG Düsseldorf, 07.04.2017 - 21 K 153/16

    Zustimmung des Integrationsamtes - ordentliche betriebsbedingte Kündigung - …

    Rn. 52 Vgl. ähnliche Grundsätze im Prüfungsrecht: BVerwG, Beschluss vom 15.10.1984 - 7 B 198.84 -, Buchh.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2014 - 14 A 699/14

    Genehmigung des Rücktritts von einer Prüfung bei geltend gemachter …

    Rn. 13 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.10.1984 - 7 B 198.84 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 206.
  • OVG Saarland, 09.08.1991 - 8 R 29/91

    Zulassung; Prüfung; Wiederholungsprüfung; Approbationsordnung; Apotheker; …

    Soweit trotz der Medikation noch eine psychogene Reaktion vorgelegen haben mag, ist nämlich aus dem beschriebenen Geschehensablauf zu folgern, daß erst durch die gesundheitliche Beeinträchtigung die Minderung der Leistungsfähigkeit die Schwelle der Unerheblichkeit überschritten hat, so daß ihr die wesentliche Ursächlichkeit nicht abgesprochen werden kann (in diesem Sinne BVerwG, Beschluß vom 15.10.1984 - 7 B 198.84 -, Buchholz 421.0 Nr. 206).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2003 - 2 NB 394/03

    Deutschkenntnisse; Erste Juristische Staatsprüfung; Jura; Mangel; Mitwirkung; …

    Einen Prüfling trifft grundsätzlich die aus dem auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben beruhende Obliegenheit, das Seine zu einem ordnungsgemäßen Prüfungsablauf beizutragen und damit von sich aus an der Prüfung mitzuwirken (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.2.1984 - BVerwG 7 C 67.82 -, BVerwGE 69, 44(49) = Buchholz, Sonderband Prüfungsrecht, 1988, Nr. 195, S. 365, u. Beschl. v. 15.10.1984 - BVerwG 7 B 198.84 -, Buchholz, aaO, Nr. 206, S. 409).
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