Rechtsprechung
| BVerwG, 01.02.1979 - 7 B 2.79 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Entziehung der Fahrerlaubnis - Strafbefehl - Gründe - Strafrichter - Verkehrsverstoß - Behörde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 4 Abs. 3
Papierfundstellen
- NJW 1979, 2163
- MDR 1979, 521
- DÖV 1979, 719
Wird zitiert von ... (16)
- BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87
Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis …
Deshalb ist die Verwaltungsbehörde an die strafrichterliche Eignungsbeurteilung auch nur dann gebunden, wenn diese auf ausdrücklich in den schriftlichen Urteilsgründen getroffenen Feststellungen beruht und wenn die Behörde von demselben und nicht von einem anderen, umfassenderen Sachverhalt als der Strafrichter auszugehen hat (BVerwGE 11, 272; Urteil vom 18. Juni 1965 - BVerwG 7 C 42.64 - sowie Beschlüsse vom 12. September 1969 - BVerwG 7 B 102.69 - und 1. Februar 1979 - BVerwG 7 B 2.79 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 21, 30 und 55; ferner Beschluß vom 11. Januar 1988 - BVerwG 7 B 242.87 - NZV 1988, 37). - BVerwG, 31.07.1997 - 2 B 138.96
Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - …
Gleichwohl führt der Verfahrensmangel in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO nicht zum Erfolg der Beschwerde, weil sich in dem angestrebten Revisionsverfahren das Berufungsurteil jedenfalls aus anderen Gründen als richtig darstellen würde (vgl. zur entsprechenden Anwendung Beschluß vom 1. Februar 1979 - BVerwG 7 B 2.79 - und vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 73.79 - ). - OVG Sachsen-Anhalt, 25.02.2016 - 3 L 204/15
Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils bei Entziehung der …
Danach ist die Verwaltungsbehörde an die strafrichterliche Eignungsbeurteilung nur dann gebunden ist, wenn diese auf ausdrücklich in den schriftlichen Urteilsgründen getroffenen Feststellungen beruht und wenn die Behörde von demselben und nicht von einem anderen, umfassenderen Sachverhalt als der Strafrichter auszugehen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1960 - VII C 39.59 -, BVerwGE 11, 272; Urteil vom 18. Juni 1965 - 7 C 42.64 - sowie Beschlüsse vom 12. September 1969 - 7 B 102.69 - und 1. Februar 1979 - 7 B 2.79 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 21, 30 und 55; ferner Beschluss vom 11. Januar 1988 - BVerwG 7 B 242.87 - NZV 1988, 37; Beschluss vom 15. Juli 1988 - 7 C 46/87 -, juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 16 A 1472/10
Notwendigkeit der Beibringung eines entsprechenden Gutachtens einer amtlich …
Rn. 29 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. Februar 1979 7 B 2.79 , juris, Rdnr. 5 (= NJW 1979, 2163), vom 1. April 1993 11 B 82.92 -, juris, Rdnr. 3 (= Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 89), und vom 19. März 1996 11 B 9.96 , juris, Rdnr. 6 (= NJW 1996, 2318), jeweils zu § 4 Abs. 3 StVG a. F. - OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2023 - 3 M 56/23
Bindung an ein Bußgeldurteil bei der Entscheidung über die Entziehung der …
Als Sachverhalt, der der Entscheidung des Strafrichters zugrunde liegt, kann jeweils nur der abgeurteilte Vorfall angesehen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 1979 - 7 B 2.79 - juris Rn. 5). - BVerwG, 11.01.1988 - 7 B 242.87
Bindung der Behörde - Positive Eignungsbeurteilung - Strafrichter - Fahrerlaubnis …
Denn gerade auch für Fälle dieser Art ist die Rechtsprechung des Senats zu § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG entwickelt worden, nach der eine Bindung der Verwaltungsbehörde an die strafrichterliche Eignungsbeurteilung entfällt, wenn das Gericht von einem anderen, z.B. einem weniger umfassenden Sachverhalt ausgegangen ist, als er der behördlichen Beurteilung der Fahreignung zugrunde liegt (vgl. Urteil vom 18. Juni 1965 - BVerwG 7 C 42.64 - und Beschluß vom 1. Februar 1979 - BVerwG 7 B 2.79 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 21 und 55). - BVerwG, 30.08.1983 - 9 CB 222.81
Asylbegehren eines Palästinensers - Politische Ziele der Befreiungsorganisationen …
Dem ist indessen nicht abschließend nachzugehen; denn das angefochtene Urteil erweist sich insoweit aus anderen Gründen als richtig, so daß auch bei Vorliegen eines nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO beachtlichen Verfahrensmangels eine Zulassung der Revision im Hinblick auf den Rechtsgedanken des § 144 Abs. 4 VwGO nicht in Betracht kommen kann (vgl. Beschluß vom 13. Juni 1977 - BVerwG 4 B 13.77 - und Beschluß vom 1. Februar 1979 - BVerwG 7 B 2.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 153 und 173):. - BVerwG, 19.01.1984 - 9 CB 560.81
Bestimmung des Aufenthaltes des Ausländers durch Maßnahmen der Ausländerbehörde - …
Jedoch könnte auch in diesem gedachten Fall die Revision im Hinblick auf den Rechtsgedanken des § 144 Abs. 1 VwGO nicht zugelassen werden, weil sich in diesem Fall das angegriffene Urteil aus anderen Gründen als richtig erweisen würde (vgl. Beschlüsse vom 13. Juni 1977 - BVerwG 4 B 13.77 - und vom 1. Februar 1979 - BVerwG 7 B 2.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 153 und 173). - BVerwG, 10.10.1980 - 7 B 212.80
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Das Berufungsgericht hat zutreffend auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen, nach der die Verwaltungsbehörde gemäß § 4 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes - StVG - bei der Entziehung der Fahrerlaubnis nur an die tatsächlichen Feststellungen, insbesondere an die Beurteilung derjenigen Verkehrsverfehlungen gebunden ist, die der Strafrichter in seinen schriftlichen Urteilsgründen ausdrücklich aufgeführt hat; das bloße Vorliegen solcher Strafakten oder entsprechender Aktenhinweise und Registereintragungen, auf das sich die Beschwerde beruft, genügt nicht, also auch dann nicht, wenn der Strafrichter das Urteil in abgekürzter Fassung nach § 267 Abs. 4 der Strafprozeßordnung ausgefertigt hat (BVerwGE 11, 272; Urteil vom 18. Juni 1965 - BVerwG 7 C 42.64 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 21 = VRS 29, 158; Beschluß vom 1. Februar 1979 - BVerwG 7 B 2.79 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 55 = NJW 1979, 2163). - BVerwG, 03.07.1989 - 2 B 88.89
Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde
Diese Vorschrift ist im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde entsprechend anzuwenden mit der Folge, daß eine Zulassung der Revision wegen des Verfahrensmangels nicht in Betracht kommt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 1. Februar 1979 - BVerwG 7 B 2.79 - ; vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 73.79 - und vom 30. August 1983 - BVerwG 9 CB 221.81 - ). - BVerwG, 22.02.1982 - 7 B 146.81
Zusammenlegung einer Bekenntnishauptschule mit einer Gemeinschaftshauptschule …
- BVerwG, 22.03.1984 - 7 B 186.83
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen einer …
- BVerwG, 07.07.1981 - 1 B 36.81
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
- OVG Bremen, 11.09.1980 - 2 B 47/80
Zuständigkeit der Verwaltungsgbehörde neben dem Strafrichter zur Entziehung der …
- BVerwG, 09.01.1980 - 8 B 112.79
Anspruch auf einen Vertriebenenausweis - Notwendigkeit eines Bekenntnisses zum …
- VG Berlin, 27.01.2015 - 11 L 570.14
Bindung der Fahrerlaubnisbehörde an ein strafgerichtliches Urteil
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".