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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.02.1992 - 7 B 20.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7529
BVerwG, 25.02.1992 - 7 B 20.92 (https://dejure.org/1992,7529)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.1992 - 7 B 20.92 (https://dejure.org/1992,7529)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 1992 - 7 B 20.92 (https://dejure.org/1992,7529)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87

    Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG - …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 7 B 20.92
    Mit Beschluß vom 25. September 1990 - BVerwG 4 CB 30.89 - (Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 18 und UPR 1991 S. 70 ff.) hat das Bundesverwaltungsgericht nicht nur seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach die Identität von zur Planfeststellung ermächtigter Behörde und Vorhabenträger keinen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip darstellt (BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 C 26.87 - Buchholz a.a.O. Nr. 18 mit weiteren Nachweisen); es hat darüber hinaus ausdrücklich hervorgehoben, daß dies auch in Ansehung der enteignenden Vorwirkungen von Planfeststellungsbeschlüssen gilt.

    Dort wird die Vereinbarkeit dieser Vorschrift des Bundesbahngesetzes mit dem im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Gebot der Verfahrensfairneß bejaht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1990, a.a.O., S. 29 ff. mit weiteren Nachweisen) und des weiteren darauf hingewiesen, daß die Bundesbahn wegen ihrer gesetzlichen Verpflichtung auf das allgemeine Wohl nicht mit einem privaten Unternehmensträger gleichzusetzen, sondern trotz ihrer an kaufmännischen Grundsätzen orientierten Wirtschaftsführung wie jede andere Planfeststellungsbehörde verpflichtet sei, alle erheblichen Belange ihrer Bedeutung entsprechend zu gewichten.

  • BVerwG, 25.09.1990 - 4 CB 30.89

    Zulässigkeit der Zuständigkeit für die Überprüfung einer bundesbahnrechtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1992 - 7 B 20.92
    Mit Beschluß vom 25. September 1990 - BVerwG 4 CB 30.89 - (Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 18 und UPR 1991 S. 70 ff.) hat das Bundesverwaltungsgericht nicht nur seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach die Identität von zur Planfeststellung ermächtigter Behörde und Vorhabenträger keinen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip darstellt (BVerwG…, Urteil vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 C 26.87 - Buchholz a.a.O. Nr. 18 mit weiteren Nachweisen); es hat darüber hinaus ausdrücklich hervorgehoben, daß dies auch in Ansehung der enteignenden Vorwirkungen von Planfeststellungsbeschlüssen gilt.
  • OVG Sachsen, 15.12.2005 - 5 BS 300/05

    Planfeststellung, Straße, Präklusion, Planvorhaben, Betroffenheit, Lärm, …

    Dies verbietet jedoch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht die verfahrensrechtliche Trennung zwischen Vorhabenträger und Planfeststellungsbehörde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.3.1998 - 4 B 25.98 -, NVwZ 1998, 737; Beschl. v. 25.2.1992 - 7 B 20.92 -, Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 21).
  • BVerwG, 10.05.1996 - 7 B 74.96

    Offene Vermögensfragen: Zuständigkeit der Vermögensämter bezüglich im Eigentum …

    Einen verfassungsrechtlichen Grundsatz, der es einer Verwaltungsbehörde verböte, für den Bürger verbindliche Entscheidungen in "eigener Sache" zu treffen, gibt es nicht; im Gegenteil bilden solche Entscheidungen den Regelfall hoheitlicher Verwaltungstätigkeit (vgl. Beschluß vom 25. Februar 1992 - BVerwG 7 B 20.92 - Buchholz a.a.O. Nr. 21).
  • OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 159/05

    Planfeststellung, Straßen, Präklusion, Planvorhaben, Lärm, Lärmbelastung, …

    Dies verbietet jedoch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht die verfahrensrechtliche Trennung zwischen Vorhabenträger und Planfeststellungsbehörde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.3.1998 - 4 B 25.98 -, NVwZ 1998, 737; Beschl. v. 25.2.1992 - 7 B 20.92 -, Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2025 - 10 A 632/25
    Rn. 10 vgl. Urteile vom 10. April 2025 - 2 C 12.24 -, juris Rn. 36, vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 -, juris Rn. 52, vom 16. Juni 2016 - 9 A 4.15 -, juris Rn. 29, und vom 17. Dezember 2015 - 7 C 5.14 -, juris Rn. 25, sowie Beschlüsse vom 31. März 2006 - 8 B 2.06 -, juris Rn. 5, vom 10. Mai 1996 - 7 B 74.96 -, juris Rn. 2, und vom 25. Februar 1992 - 7 B 20.92 -, juris Rn. 4,.
  • VG Lüneburg, 22.03.2006 - 5 A 252/05

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsverfahrens für Brückenbauvorhaben.

    Auch wenn die institutionelle Funktionstrennung von Vorhabenträger und Planfeststellungsbehörde rechtspolitisch wünschenswert ist (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 9.4.1987 - 4 B 73.87 -, DÖV 1987, 870), ist sie nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zwingend geboten (BVerwG, Beschl. v. 24.8.1987 - 4 B 129.87 -, DVBl. 1987, 1267; Beschl. v. 25.2.1992 - 7 B 20.92 -, Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 21).
  • BVerwG, 22.07.1993 - 7 B 62.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Antragsbefugnis …

    Es ist inzwischen ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die in § 36 Abs. 4 BBahnG bestimmte Identität von Vorhabenträger und Planfeststellungsbehörde keinen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip darstellt (zuletzt Beschluß vom 25. Februar 1992 - BVerwG 7 B 20.92 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 21 m.w.N.).
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