Rechtsprechung
| BVerwG, 19.12.1994 - 7 B 201.94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Nichtigkeitsklage mit dem Ziel der Rückgabe eines Grundstrücks nach vermögensrechtlichen Vorschriften
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 04.05.1994 - 2 K 120/93
- BVerwG, 19.12.1994 - 7 B 201.94
Papierfundstellen
- NJW 1995, 1170 (Ls.)
- ZIP 1995, 241
- NJ 1995, 327
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91
Ausschluß zivilrechtlicher Anfechtung eines ausreisebedingten …
Auszug aus BVerwG, 19.12.1994 - 7 B 201.94
Diese schließt nicht nur auf solche Handlungen gegründete zivilrechtliche Parallelansprüche aus (vgl. BGHZ 118, 34 ), sondern erst recht eine - ebenfalls mit dem Ziel der Rückgabe des Grundstrücks erhobene - verwaltungsgerichtliche Nichtigkeitsfeststellungsklage; denn die vermögensbezogenen öffentlich-rechtlichen Folgen solcher Machenschaften und ihre verfahrensmäßige Bewältigung werden in den vermögensrechtlichen Vorschriften abschließend geregelt.
- BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96
Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)
Dementsprechend sind verwaltungsgerichtliche Klagen auf Feststellung der Nichtigkeit einer Enteignung unzulässig (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 201.94 - Buchholz 112 § 30 VermG Nr. 2 = VIZ 1995, 227 = ZOV 1995, 146). - BVerwG, 14.11.2007 - 8 B 81.07
Rückgängigmachung von durch staatliche Stellen der DDR durchgeführten …
- BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 3.98
Baulandgesetz, Enteignung nach dem - , Entschädigung, diskriminierende …
Das Vermögensgesetz kennt keine andere Entscheidungsform als die der Rückübertragung, auch keine Nichtigkeitsfeststellung (Beschluß vom 19. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 201.94 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 2 S. 1).
- BVerwG, 21.09.2006 - 7 B 32.06
Rückübertragung eines Grundstücks; Internationaler Lizenzhandel; Inanspruchnahme …
Rn. 10 Die weitere, als rechtsgrundsätzlich erachtete Frage nach dem Vorrang des Vermögensgesetzes ist an Hand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ohne weiteres zu bejahen (…Beschluss vom 3. Juli 2001, a.a.O.; Beschluss vom 19. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 201.94 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 2). - BVerwG, 01.07.1996 - 7 B 141.96
Offene Vermögensfragen: Versäumung der Anmeldefrist des § 30a VermG
Wie der Senat in seinem Beschluß vom 19. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 201.94 - (Buchholz 112 § 30 VermG Nr. 2) ausgeführt hat, kann der von einer Vermögensentziehung im Sinne des § 1 VermG Betroffene nicht unabhängig von den Bestimmungen des Vermögensgesetzes beim Verwaltungsgericht die Feststellung der Nichtigkeit des Entziehungsakts beantragen; vielmehr steht ihm zur Rückerlangung des entzogenen Vermögenswerts nur das im Vermögensgesetz vorgesehene Verfahren zur Verfügung. - BVerwG, 20.04.1998 - 7 B 119.98
Unzulässigkeit einer Befangenheitsrüge
Davon abgesehen steht die Abweisung des Hauptantrages als unzulässig in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Beschluß vom 19. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 201.94 - Buchholz Nr. 112 § 30 VermG Nr. 2).
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