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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.12.1999 - 7 B 202.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13509
BVerwG, 21.12.1999 - 7 B 202.99 (https://dejure.org/1999,13509)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.1999 - 7 B 202.99 (https://dejure.org/1999,13509)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 1999 - 7 B 202.99 (https://dejure.org/1999,13509)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 60.96

    Abwesenheitspfleger; Pflegschaftsbestellung zum Verkauf; unlautere Machenschaft; …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1999 - 7 B 202.99
    Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 29. Januar 1998 - BVerwG 7 C 60.96 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 136) ausgeführt, daß die Bestellung eines Abwesenheitspflegers gemäß § 105 Abs. 1 DDR-FGB durch das staatliche Notariat zum Verkauf eines Grundstücks an einen privaten Dritten in der Regel eine unlautere Machenschaft (Machtmißbrauch) im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG darstellt, daß aber eine andere Beurteilung immer dann in Betracht kommt, wenn der Eigentumswechsel im gesellschaftlichen Interesse lag.
  • BVerwG, 18.11.1997 - 7 C 65.96

    Braunkohletagebau; Inanspruchnahme Grundstück; staatlicher Verwalter; …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1999 - 7 B 202.99
    Der Senat hat ferner wiederholt entschieden, daß sogar die Veräußerung eines Grundstücks durch einen staatlichen Verwalter im Sinne von § 1 Abs. 4 VermG keinen Schädigungstatbestand im Sinne von § 1 VermG erfüllt, wenn die Veräußerung der Abwendung einer drohenden Enteignung diente (vgl. Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - sowie Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nrn. 114 und 130).
  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 57.96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1999 - 7 B 202.99
    Der Senat hat ferner wiederholt entschieden, daß sogar die Veräußerung eines Grundstücks durch einen staatlichen Verwalter im Sinne von § 1 Abs. 4 VermG keinen Schädigungstatbestand im Sinne von § 1 VermG erfüllt, wenn die Veräußerung der Abwendung einer drohenden Enteignung diente (vgl. Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - sowie Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nrn. 114 und 130).
  • BVerwG, 20.03.2001 - 8 B 19.01

    Prozessordnungsgemäße Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz - Annahme …

    Es ist nämlich bereits entschieden worden, dass sogar die Bestellung eines Abwesenheitspflegers zur Veräußerung des Grundstücks zwecks Abwendung einer sonst drohenden Enteignung mangels manipulativen Zugriffs auf das Grundstück keine unlautere Machenschaft darstellt (vgl. Beschlüsse vom 8. Februar 2001 - BVerwG 7 B 5.01 - n.v. und vom 21. Dezember 1999 - BVerwG 7 B 202.99 - n.v.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ferner wiederholt entschieden, dass selbst die Veräußerung eines Grundstücks durch einen staatlichen Verwalter im Sinne von § 1 Abs. 4 VermG keinen Schädigungstatbestand gemäß § 1 VermG erfüllt, wenn die Veräußerung der Abwendung einer drohenden Enteignung diente (…vgl. Beschlüsse vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - VIZ 2001, 99, vom 4. August 2000 - BVerwG 7 B 43.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 10, S. 22 und vom 21. Dezember 1999 - BVerwG 7 B 202.99 - n.v.; Urteile vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 S. 349 und vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130).

  • VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07

    Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG

    Unter diesen Umständen diente auch die Bestellung eines Pflegers zur Veräußerung der Grundstücke zwecks Abwendung einer sonst drohenden Enteignung nicht einem manipulativen Zugriff auf die Grundstücke (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. Dezember 1999 - 7 B 202.99 -, nicht veröffentlicht; BVerwG, Beschl. v. 8. Februar 2001 - 7 B 5.01 -, nicht veröffentlicht;… BVerwG, Beschl. v. 20. März 2001 - 8 B 19.01 -, juris [Rn. 3]).
  • BVerwG, 08.02.2001 - 7 B 5.01

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks - Annahme einer unlauteren …

    Es liegt auf der Hand, dass unter dieser Voraussetzung die Bestellung eines Abwesenheitspflegers zur Veräußerung des Grundstücks zwecks Abwendung einer sonst drohenden Enteignung nicht einem manipulativen Zugriff auf das Grundstück diente (vgl. auch insoweit BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1999 - BVerwG 7 B 202.99 -).
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