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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.09.1997 - 7 B 203.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11168
BVerwG, 05.09.1997 - 7 B 203.97 (https://dejure.org/1997,11168)
BVerwG, Entscheidung vom 05.09.1997 - 7 B 203.97 (https://dejure.org/1997,11168)
BVerwG, Entscheidung vom 05. September 1997 - 7 B 203.97 (https://dejure.org/1997,11168)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Klärung einer "mehrfachen Enteignung" eines Grundstücks eines Republikflüchtigen in der ehemaligen DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93

    Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1997 - 7 B 203.97
    Soweit die Beschwerde eine Abweichung von den Urteilen des Senats vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 und vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 24.93 - BVerwGE 96, 178 rügt, läßt sich dem Vorbringen die behauptete Abweichung nicht entnehmen.
  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1997 - 7 B 203.97
    Das bedeutet zugleich, daß die Bezugnahme der Beschwerde auf die Rechtsprechung zu Fällen der besatzungshoheitlichen Enteignung (Urteile vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 9.96 - und vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95) nicht geeignet ist, eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zu begründen.
  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 9.96

    Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage bei …

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1997 - 7 B 203.97
    Das bedeutet zugleich, daß die Bezugnahme der Beschwerde auf die Rechtsprechung zu Fällen der besatzungshoheitlichen Enteignung (Urteile vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 9.96 - und vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 50.95) nicht geeignet ist, eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zu begründen.
  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 24.93

    Vermögensfragen - Veräußerungsgeschäft - Wirksamkeit

    Auszug aus BVerwG, 05.09.1997 - 7 B 203.97
    Soweit die Beschwerde eine Abweichung von den Urteilen des Senats vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 und vom 30. Juni 1994 - BVerwG 7 C 24.93 - BVerwGE 96, 178 rügt, läßt sich dem Vorbringen die behauptete Abweichung nicht entnehmen.
  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 18.05

    Verurteilung durch sowjetisches Militärtribunal; Einziehung Vermögen; …

    In derartigen Fällen geht die Zweitenteignung ins Leere (…Urteil vom 28. September 1995 a.a.O. S. 275; Beschluss vom 5. September 1997 - BVerwG 7 B 203.97 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 32 S. 41).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 10.00

    Anwartschaftsrecht Rückübertragung; Beiladung, unterbliebene; …

    Diese Erwägung ist zwar in ihrer Verallgemeinerung, namentlich mit Blick auf die Praxis der Enteignung des Vermögens von "Republikflüchtlingen", nicht bedenkenfrei (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 44.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 49; Beschluss vom 5. September 1997 - BVerwG 7 B 203.97 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 32).
  • BVerwG, 11.10.2005 - 8 B 26.05

    Feststellung der Berechtigung nach dem Vermögensgesetz (VermG) - Maßgeblichkeit …

    Rn. 4 Dieses weicht auch nicht in zulassungseröffnender Weise von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. September 1997 - BVerwG 7 B 203.97 - (Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 32) ab.
  • VG Magdeburg, 24.06.2014 - 5 A 207/13

    Entschädigung für landwirtschaftliche Grundstücke

    Lag damit der faktische Anknüpfungspunkt des Eigentumsentzugs in dem unerlaubten Verlassen der DDR, so bedarf es neben der dadurch ausgelösten Vermögensbeschlagnahme nicht der Feststellung weiterer tatsächlicher Merkmale, in denen die Enteignung des Vermögenswerts in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.09.1997 - 7 B 203/97 - Rdnr. 3 ).
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