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| BVerwG, 04.03.1988 - 7 B 218.87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Prozesskostenhilfe - Verschulden für das Versäumen der Rechtsmittelfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.08.1987 - 7 A 30/86
- BVerwG, 04.03.1988 - 7 B 218.87
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.02.1976 - IV C 74.74
Anforderungen an eine Rechtsbehelfsbelehrung - Anforderungen an die Form eines …
Auszug aus BVerwG, 04.03.1988 - 7 B 218.87
Damit hat die Klägerin diejenige Sorgfalt außer acht gelassen, die für einen gewissenhaft und sachgemäß Prozeßführenden geboten und auch im Einzelfall zumutbar war (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1976 - 4 C 74.74 - BVerwGE 50, 248, 254 f.) [BVerwG 27.02.1976 - IV C 74/74].
- OVG Sachsen, 12.01.2010 - 1 D 198/09
Prozesskostenhilfe, Klagefrist, Wiedereinsetzung
Das Verschulden eines betrauten Dritten ist dabei dem Prozessführenden zuzurechnen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.3.1988, - 7 B 218/87 - BVerwG, Urt. v. 30.3.1995 - 11 B 29/95, beide zitiert nach juris; SächsOVG, Beschl. v. 16.7.2001, NJW 2002, 1361 m. w. N. und Beschl. v. 20.7.2009, 1 D 64/09 -).
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