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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.11.1979 - 7 B 225.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1918
BVerwG, 15.11.1979 - 7 B 225.78 (https://dejure.org/1979,1918)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.1979 - 7 B 225.78 (https://dejure.org/1979,1918)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 1979 - 7 B 225.78 (https://dejure.org/1979,1918)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schulwesen - Gymnasium - Versetzungsordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholte Nichtversetzung - Gesetzesvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 11.76

    Berliner Versetzungsordnung - Gesetzesvorbehalt, Art. 12 GG, Art. 2 GG i.V.m. …

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1979 - 7 B 225.78
    Diese Rechtsansicht steht in Einklang mit der im Berufungsurteil erwähnten Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteil vom 14. Juli 1978 BVerwG 7 C 11.76 [BVerwGE 56, 155]; Beschlüsse vom 25. Juli 1978 BVerwG 7 B 82.76 sowie vom 26. Juli 1978 BVerwG 7 B 5.77 [JZ 1978, 682 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 59] und BVerwG 7 B 160.75).

    In Übereinstimmung hiermit hat der Senat in seinem Urteil vom 14. Juli 1978 ausgesprochen, daß für die geordnete Weiterführung und Funktionsfähigkeit der Schule die übergangsweise Fortgeltung der Versetzungsordnung für sämtliche von ihr erfaßten Versetzungsentscheidungen erforderlich ist und dies auch der Gleichheitssatz verlangt (BVerwGE 56, 155 [162]).

    Entgegen der Ansicht der Beschwerde war im Zeitpunkt der beanstandeten Nichtversetzung und Entlassung des Klägers aus dem Gymnasium die Übergangsfrist für eine Fortgeltung der als Verwaltungsvorschrift erlassenen Versetzungsordnung noch nicht abgelaufen, um dem Normgeber Gelegenheit zur rechtssatzmäßigen Regelung zu geben (vgl. dazu auch BVerwGE 56, 155 [162]).

  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1979 - 7 B 225.78
    Zu Unrecht meint die Beschwerde unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 1976 (BVerfGE 41, 251 [BVerfG 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73] [266 ff.] betr. Ausschluß eines Schülers von einer Einrichtung des zweiten Bildungswegs kurz vor der Reifeprüfung durch Ordnungsmaßnahme), die Regelung des § 7 Abs. 1 der Versetzungsordnung, wonach ein Schüler das Gymnasium verlassen muß, wenn er aus einer Klasse, die er wiederholt hat, nicht versetzt wird, könne als Übergangslösung keine Geltung beanspruchen.

    In der vorliegenden Sache hat das Berufungsgericht sogar unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls des Klägers geprüft, ob eine Entlassung des Klägers aus dem Gymnasium für die geordnete Weiterführung des Schulbetriebs unerläßlich war, obwohl dies nach dem zuvor Gesagten nicht erforderlich gewesen wäre und der vorliegende Sachverhalt mit demjenigen, der der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 41, 251 [BVerfG 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73] zugrunde liegt, nicht vergleichbar ist.

  • BVerwG, 26.07.1978 - 7 B 5.77

    Versetzungsverordnung - Schulwesen - Nichtversetzter Schüler - Anspruch auf …

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1979 - 7 B 225.78
    Diese Rechtsansicht steht in Einklang mit der im Berufungsurteil erwähnten Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteil vom 14. Juli 1978 BVerwG 7 C 11.76 [BVerwGE 56, 155]; Beschlüsse vom 25. Juli 1978 BVerwG 7 B 82.76 sowie vom 26. Juli 1978 BVerwG 7 B 5.77 [JZ 1978, 682 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 59] und BVerwG 7 B 160.75).

    In seinem Beschluß vom 26. Juli 1978 - BVerwG 7 B 5.77 - hat der Senat weiter entschieden, daß bei übergangsweiser Fortgeltung einer als Verwaltungsvorschrift erlassenen und daher dem Gesetzesvorbehalt nicht genügenden Versetzungsordnung ein nicht versetzter Schüler keinen Anspruch auf eine schonendere Maßnahme habe, etwa auf eine in der Versetzungsordnung des betreffenden Landes nicht vorgesehene Nachprüfung nach Ablauf der Sommerferien.

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 24/76

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1979 - 7 B 225.78
    Entsprechendes gilt für die Regelung des § 7 Abs. 1 der Versetzungsordnung, die es ausschließt, daß eine Klasse des Gymnasiums beliebig oft wiederholt werden kann, was einen funktionsgerechten Schulbetrieb erheblich beeinträchtigen und den Ausbildungsanspruch der Mitschüler, welche die Schule ohne Wiederholung durchlaufen, gefährden würde (vgl. BVerfGE 48, 29 [39]).
  • BVerwG, 11.02.1975 - III C 51.73

    Schadensberechnung für Anteilsrechte Vertriebener an Kapitalgesellschaften - …

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1979 - 7 B 225.78
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem - die Regelung einer Reifeprüfungsordnung über die Verweisung von der Schule nach zweimaliger erfolgloser Wiederholung der Reifeprüfung betreffenden - Beschluß vom 1. März 1978 (BVerwGE 48, 29 [BVerwG 11.02.1975 - III C 51/73] [38 f.]) ausgeführt hat, kann die Frage, welche Auswirkungen die Ungültigkeit einer derartigen für den gesamten Bereich des Landes getroffenen allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die geordnete Weiterführung und Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen hat, nicht isoliert nach den besonderen Umständen des jeweiligen Falles beurteilt werden.
  • BVerwG, 26.07.1978 - 7 B 160.75

    Weiterführung und Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen - Anforderungen an …

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1979 - 7 B 225.78
    Diese Rechtsansicht steht in Einklang mit der im Berufungsurteil erwähnten Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteil vom 14. Juli 1978 BVerwG 7 C 11.76 [BVerwGE 56, 155]; Beschlüsse vom 25. Juli 1978 BVerwG 7 B 82.76 sowie vom 26. Juli 1978 BVerwG 7 B 5.77 [JZ 1978, 682 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 59] und BVerwG 7 B 160.75).
  • BVerwG, 25.07.1978 - 7 B 82.76

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Entlassung aus …

    Auszug aus BVerwG, 15.11.1979 - 7 B 225.78
    Diese Rechtsansicht steht in Einklang mit der im Berufungsurteil erwähnten Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteil vom 14. Juli 1978 BVerwG 7 C 11.76 [BVerwGE 56, 155]; Beschlüsse vom 25. Juli 1978 BVerwG 7 B 82.76 sowie vom 26. Juli 1978 BVerwG 7 B 5.77 [JZ 1978, 682 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 59] und BVerwG 7 B 160.75).
  • BVerwG, 18.11.1983 - 7 C 114.81

    Ersatzschule - Öffentliche Schulen - Aufnahmebestimmungen - …

    Für eine kurze Übergangszeit ist jedoch die Fortgeltung des § 7 Abs. 1 der Versetzungsordnung noch hinzunehmen, um dem Gesetzgeber Gelegenheit zu einer dem Vorbehalt des Gesetzes entsprechenden Regelung zu geben (vgl. BVerfGE 58, 257 [282]; BVerwGE 56, 155 [162]; ferner Beschluß des Senats vom 15. November 1979 - BVerwG 7 B 225.78 - [Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 68]).
  • BVerwG, 26.11.1980 - 7 B 240.80

    Abstimmung der Klassenkonferenz über eine Nichtversetzung - Zulässigkeit und …

    Die Frage, wieweit der Gesetzesvorbehalt im Schulwesen reicht, war für die Frage der Versetzung bei Erlaß der hier streitigen Verfügung durch die Rechtsprechung noch nicht hinreichend geklärt; dies ist endgültig erst durch das schon erwähnte Urteil des Senats vom 14. Juli 1978 geschehen (vgl. ferner Beschluß des Senats vom 15. November 1979 - BVerwG 7 B 225.78 -).
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