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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.02.1985 - 7 B 226.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4791
BVerwG, 05.02.1985 - 7 B 226.84 (https://dejure.org/1985,4791)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.1985 - 7 B 226.84 (https://dejure.org/1985,4791)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 1985 - 7 B 226.84 (https://dejure.org/1985,4791)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gemeinderecht - Verbandsgemeinde - Rückübertragung von Aufgaben - Ortsgemeinde - Voraussetzungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 832
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 30.06.1988 - 8 B 173.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Durch den Beschluß vom 5. Februar 1985 - BVerwG 7 B 226.84 - (NVwZ 1985, 832) ist hinreichend geklärt und deshalb nicht in einem Revisionsverfahren erneut zu überprüfen, daß sich das Ziel des Gesetzes "durch freiwillige oder - bei fehlender Freiwilligkeit - durch Pflichtzusammenschlüsse nach Art von Zweckverbänden nicht in derselben Weise" hätte "erreichen lassen".

    Unter diesen Voraussetzungen kann die vom Landesgesetzgeber getroffene Entscheidung entgegen dem Beschwerdevorbringen auch nicht - unabhängig davon, welche rechtliche Bedeutung der Grundsatz des gemeindefreundlichen Verhaltens haben mag - als gemeindeunfreundlich angesehen werden (vgl. Beschluß vom 5. Februar 1985, a.a.O.).

    Aus welchen Gründen das Berufungsurteil zweitens von dem Urteil vom 27. Januar 1984, a.a.O. und drittens von dem Beschluß vom 5. Februar 1985 - BVerwG 7 B 226.84 - (Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 53 S. 45 = NVwZ 1985, 832) abweichen soll, ist weder aus dem Beschwerdevorbringen noch sonst ersichtlich.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 18.10.2016 - LVG 4/15

    Vorschriften des Kommunalverfassungsgesetzes zur Verbandsgemeinde …

    Die Verbandsmitgliedsgemeinden und die Verbandsgemeinde sind durch den Landesgesetzgeber im Lichte von Art. 2 Abs. 3, Art. 87 LVerf zu einer Organisationsstruktur verbunden worden, die eine "Verbandssolidarität" voraussetzt (so auch BVerwG, Beschl. v. 05.02.1985 - 7 B 226/84 -, juris RdNr. 4, 6, zu einer vergleichbaren Rechtslage).
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