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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.10.1996 - 7 B 226.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,13398
BVerwG, 16.10.1996 - 7 B 226.96 (https://dejure.org/1996,13398)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1996 - 7 B 226.96 (https://dejure.org/1996,13398)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1996 - 7 B 226.96 (https://dejure.org/1996,13398)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als Zulassungsgrund der Revision - Anspruch auf Rückübertragung eines erst nach Ausreise aus der DDR veräußerten Grundstücks - Öffentliches Interesse an Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 32.99

    Rückgabe eines als Kindergarten genutzten Grundstücks; …

    In diesem maßgeblichen Zeitpunkt muss der Fortbestand des öffentlichen Interesses noch feststellbar sein, um den Restitutionsausschluss weiterhin zu rechtfertigen; ist in diesem Zeitpunkt hingegen die Schließung der Einrichtung absehbar, stehen die zur Umnutzung in der Vergangenheit getätigten erheblichen Aufwendungen der Restitution des Grundstücks nicht mehr entgegen (vgl. Urteile vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 16.95 - Buchholz 428.1 § 12 InVorG Nr. 7 S. 14 …und vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 27.99 - a.a.O. S. 11 sowie Beschluss vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 226.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 91; VG Berlin, Urteil vom 18. Juli 1997 - 31 A 35.95 - ZOV 1997, 409; VG Leipzig, Urteil vom 18. April 1996 - 2 K 918/94 - KPS § 1 III VermG 101/96).

    Die bezüglich des Fortbestands des öffentlichen Interesses an der geänderten Nutzung erforderliche Prognoseentscheidung (vgl. Beschluss vom 16. Oktober 1996, a.a.O.) ist - soweit sie auf tatsächlichen Annahmen beruht - revisionsgerichtlich nur beschränkt überprüfbar.

  • BVerwG, 29.06.2015 - 8 B 67.14

    Rückübertragung eines Flurstücks; Ausschluss; Nutzungsänderung

    Ein solches Interesse ist grundsätzlich anzuerkennen bei Einrichtungen und Nutzungen für das Gemeinwohl ... Dieses öffentliche Interesse muss über den Zeitpunkt des § 5 Abs. 2 VermG hinaus bis zur gerichtlichen Entscheidung in der Tatsacheninstanz bestehen ... In diesem maßgeblichen Zeitpunkt muss der Fortbestand des öffentlichen Interesses noch feststellbar sein, um den Restitutionsausschluss weiterhin zu rechtfertigen; ist in diesem Zeitpunkt hingegen die Schließung der Einrichtung absehbar, stehen die zur Umnutzung in der Vergangenheit getätigten erheblichen Aufwendungen der Restitution des Grundstücks nicht mehr entgegen (vgl. Urteile vom 2. Mai 1996 - BVerwG 7 C 16.95 - Buchholz 428.1 § 12 InVorG Nr. 7 S. 14 …und vom 15. November 2000 - BVerwG 8 C 27.99 - a.a.O. S. 11 sowie Beschluss vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 226.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 91; VG Berlin, Urteil vom 18. Juli 1997 - 31 A 35.95 - ZOV 1997, 409; VG Leipzig, Urteil vom 18. April 1996 - 2 K 918/94 - KPS § 1 III VermG 101/96).".
  • BVerwG, 21.10.1999 - 7 B 109.99

    Offene Vermögensfragen - Grundstücksverkauf; Haftentlassung; Ausreise; Vollmacht …

    Es läßt sich nämlich nicht in einer für die Annahme einer Regelvermutung hinreichend sicheren Weise ausschließen, daß die vom Staat herbeigeführte Zwangslage entfallen sein könnte, weil der Eigentümer sich nach der Ausreise freiwillig aus anderen Gründen zum Verkauf entschlossen hat oder weil es ihm möglich und zumutbar war, den Eigentumsverlust durch Widerruf oder Anfechtung der Vollmacht zu verhindern (vgl. Beschluß vom 16 Oktober 1996 - BVerwG 7 B 226.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 91; Beschluss vom 3. Februar 1997 - BVerwG 7 B 25.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 103).
  • BVerwG, 01.06.2006 - 7 B 31.06
    Der dem Beschluss vom 16. Oktober 1996 (BVerwG 7 B 226.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 91) von der Beschwerde zugeschriebene Rechtssatz, dass eine Ungewissheit über das öffentliche Interesse an einer Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Nutzung zu Lasten dessen geht, der sich auf den Ausschlusstatbestand beruft, war für das angegriffene Urteil ohne Belang, da nach Ansicht des Verwaltungsgerichts der Fortbestand des "Ahornblatts" im maßgeblichen Zeitpunkt als gesichert angesehen werden durfte; angesichts dessen war für die von der Beschwerde herangezogene Beweislastentscheidung kein Raum.
  • VG Dresden, 24.11.1998 - 11 K 48/97

    Voraussetzungen für einen Restitutionsanspruch an einem Grundstück; …

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