Rechtsprechung
| BVerwG, 04.11.1980 - 7 B 227.80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 27.11.1979 - 12 K 3544/78
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.1980 - 17 A 361/80
- BVerwG, 04.11.1980 - 7 B 227.80
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 04.11.1980 - 7 B 227.80
Worin diese Verletzung liegen soll, ist der Beschwerdeschrift nicht zu entnehmen; es fehlt insoweit an der geforderten Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung (vgl. § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO und dazu BVerwGE 13, 90 [91]), so daß die Beschwerde hinsichtlich dieses Beschwerdegrundes schon deswegen keinen Erfolg haben kann, überdies liegt der gerügte Verstoß, der sich - wie den Andeutungen in der Beschwerdeschrift entnommen werden kann - aus der nach Meinung der Beschwerde fehlerhaften Anwendung des § 31 Abs. 4 des Juristenausbildungsgesetzes - JAG - i.d.F. der Bekanntmachung vom 6. Juli 1972 (GV. NW. 200) ergeben soll, nicht vor. - BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53
Vorlegung an den Großen Senat
Auszug aus BVerwG, 04.11.1980 - 7 B 227.80
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 9, 179 (181/182), auf die sich die Beschwerde bezieht, ergibt nichts dafür, daß eine Vorlage an den Großen Senat des Oberverwaltungsgerichts notwendig gewesen wäre. - BVerwG, 11.08.1980 - 7 CB 81.79
Verstoß gegen Grundrechte bei Beschränkung der Zulassung zur mündlichen Prüfung …
Auszug aus BVerwG, 04.11.1980 - 7 B 227.80
Es liegt im prüfungsrechtlichen Regelungsermessen und verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, auch nicht in seiner Ausprägung als Grundsatz gleicher Prüfungschancen, wenn das Bestehen der Prüfung ohne Rücksicht auf den vom Prüfling erreichten arithmetischen Durchschnitt der Notenwerte aller Einzelleistungen maßgeblich von dem Mindesterfordernis hinreichender Leistungen in mehreren Prüfungsteilen abhängig gemacht wird (vgl. Beschluß des beschließenden Senats vom 11. August 1980 - BVerwG 7 CB 81.79 - mit weiteren Hinweisen).
- BVerwG, 11.05.1983 - 7 B 85.82
Vereinbarkeit von § 13 Abs. 1 der Verordnung der baden-württembergischen …
Daß es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn eins Prüfungsordnung das Bestehen der Prüfung nicht allein von der Erreichung eines bestimmten Notendurchschnitts abhängig macht, sondern außerdem für einzelne Prüfungsteile mindestens ausreichende Leistungen fordert, ergibt sich bereits aus der bisherigen Senatsrechtsprechung (vgl. die in der Beschwerde zitierten Beschlüsse vom 30. Mai 1979 - BVerwG 7 B 47.79 -, vom 11. August 1980 - BVerwG 7 CB 81.79 - und vom 4. November 1980 - BVerwG 7 B 227.80 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 110, 130 und 132). - BVerwG, 11.02.1987 - 7 B 10.87
Mindestanforderungen für schriftliche Prüfungsleistungen in der zweiten …
Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es unter dem Gesichtspunkt gleicher Prüfungschancen sowie im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG nicht zu beanstanden ist, wenn die Prüfungsordnung die Zulassung zur mündlichen Prüfung und damit das Bestehen der Prüfung nicht vom undifferenzierten arithmetischen Durchschnitt aller schriftlicher Leistungen abhängig macht, sondern auf ein Mindestmaß an Leistungen wenigstens in einem der beiden schriftlichen Prüfungsteile (Hausarbeit und Klausuren) abstellt (vgl.Beschluß vom 30. Mai 1979 - BVerwG 7 B 47.79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 110 = DÖV 1979, 754 mit weiteren Nachweisen;… fernerBeschluß vom 11. August 1980 - BVerwG 7 CB 81.79 - Buchholz a.a.O. Nr. 130;Beschluß vom 4. November 1980 - BVerwG 7 B 227.80 - Buchholz a.a.O. Nr. 132;…Beschluß vom 11. Mai 1983 - BVerwG 7 B 85.82 - Buchholz a.a.O. Nr. 174 = DÖV 1983, 817).
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