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Weitere Entscheidung unten: VG Frankfurt/Main, 27.09.2016

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 27.09.2016 - 7 B 2379/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,35483
VGH Hessen, 27.09.2016 - 7 B 2379/16 (https://dejure.org/2016,35483)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.09.2016 - 7 B 2379/16 (https://dejure.org/2016,35483)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. September 2016 - 7 B 2379/16 (https://dejure.org/2016,35483)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 70 Abs 1 HSchG, § 77 Abs 1 HSchG
    Aufnahme in eine bestimmte Schule eines weiterführenden Bildungsgangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HSchG § 70 Abs. 1; HSchG § 77 Abs. 1
    AUFNAHMEANSPRUCH; DRITTWIDERSPRUCH; SCHULE; WEITERFÜHRENDER BILDUNGSGANG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufnahme in eine bestimmte Schule eines weiterführenden Bildungsgangs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufnahme in Schulen - Kapazität und Drittwiderspruch gegen Aufnahme eines anderen Schülers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Aufnahme in Wunschschule bei bereits erfolgter Platzverteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 143
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 16.09.2015 - 7 B 1594/15
    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2016 - 7 B 2379/16
    Ein die vorläufige Aufnahme in eine bestimmte Schule im Wege der einstweiligen Anordnung legitimierender Anordnungsanspruch ist grundsätzlich nur dann zu bejahen, wenn nach dem Erkenntnisstand des Senats im Zeitpunkt der Eilentscheidung ein Anspruch des Antragstellers auf Aufnahme in diese Schule besteht oder es ganz überwiegend wahrscheinlich ist, dass ein Recht des Antragstellers auf eine ermessensfehlerfreie Auswahl zwischen den Aufnahmebewerbern fortbesteht und eine ordnungsgemäße Auswahlentscheidung zu seiner Aufnahme führen wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. August 2010 - 7 B 1765/10 -, vom 21. Dezember 2011 - 7 B 2305/11 - und vom 16. September 2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rdnr. 19).

    Denn der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung ist Ausdruck des Teilhaberechts auf gleichberechtigten Zugang zu den von einem Hoheitsträger zur Verfügung gestellten Bildungsangeboten, das bundes- und landesverfassungsrechtlich durch den allgemeinen Gleichheitssatz abgesichert ist (vgl. Beschluss des Senats vom 16. September 2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rdnr. 24).

    {RN: 26} Die Wiederherstellung einer Aufnahmekapazität der Schule durch Rücknahme der rechtsfehlerhaft erfolgten Vergabe eines Platzes an einen anderen Bewerber scheidet im Hinblick auf dessen Vertrauensschutz sowie das im Normalfall lediglich relativ bessere Teilhaberecht des in einem defizitären Auswahlverfahren unterlegenen Schülers als rechtlich zulässige Handlungsoption regelmäßig aus (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. November 1994 - 7 TG 2609/94, 7 TG 2625/94 - sowie vom 16. November 2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rdnr. 29; Bülter NWVBl. 2003, 449 [452]).

    Die Zulassung einer überkapazitären Aufnahme in jedem Fall, in dem der Ablehnung der Aufnahme eines Schülers eine defizitäre Auswahlentscheidung zu Grunde liegt, ginge folglich mit einer nicht zu rechtfertigenden Beeinträchtigung der Bildungsansprüche der aufgenommenen Schüler einher (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 25. Oktober 2013 - 7 B 1889/13 -, juris, Rdnr. 27 und vom 16. November 2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rdnr. 30; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 2 ME 569/08 -, NVwZ-RR 2009, 372).

    Es besteht dann über die normativ festgelegten Kapazitätsgrenzen hinausgehend eine Aufnahmemöglichkeit bis zur äußersten Grenze der Funktionsfähigkeit der Schule (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. November 1991 - 7 TG 2074/91 - NVwZ-RR 1992, 361, vom 28. November 1994, a. a. O. und vom 16. September 2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rdnr. 33; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. September 2003 - 19 B 1923/03 - juris; Birnbaum, NWVBl. 2010, 95 [101 f.];… Bülter, a. a. O., 451 f.;… Lenz, in: Terwiesche, FA-VerwR, 2. Aufl. 2012, Kap. 47 Rdnr. 57).

    Ein Anspruch von Schülerinnen und Schülern auf Ausübung des Organisationsermessens der Schule zu Gunsten einer Erhöhung der verordnungsrechtlich bestimmten Schülerhöchstzahl besteht nicht (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2013, a. a. O., vom 28. November 1994, a. a. O. sowie vom 16. September 2015, a. a. O., Rdnr. 36).

  • VGH Hessen, 25.10.2013 - 7 B 1889/13

    Aufnahme in eine bestimmte Schule

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2016 - 7 B 2379/16
    Die Zulassung einer überkapazitären Aufnahme in jedem Fall, in dem der Ablehnung der Aufnahme eines Schülers eine defizitäre Auswahlentscheidung zu Grunde liegt, ginge folglich mit einer nicht zu rechtfertigenden Beeinträchtigung der Bildungsansprüche der aufgenommenen Schüler einher (vgl. Beschlüsse des Senats vom 25. Oktober 2013 - 7 B 1889/13 -, juris, Rdnr. 27 …und vom 16. November 2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rdnr. 30; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 2 ME 569/08 -, NVwZ-RR 2009, 372).

    Ein Anspruch von Schülerinnen und Schülern auf Ausübung des Organisationsermessens der Schule zu Gunsten einer Erhöhung der verordnungsrechtlich bestimmten Schülerhöchstzahl besteht nicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 2013, a. a. O., vom 28. November 1994, a. a. O. …sowie vom 16. September 2015, a. a. O., Rdnr. 36).

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 2 ME 569/08

    Aufnahmeanspruch in eine Gesamtschule; Aufnahmekapazität einer Gesamtschule als …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2016 - 7 B 2379/16
    Die Zulassung einer überkapazitären Aufnahme in jedem Fall, in dem der Ablehnung der Aufnahme eines Schülers eine defizitäre Auswahlentscheidung zu Grunde liegt, ginge folglich mit einer nicht zu rechtfertigenden Beeinträchtigung der Bildungsansprüche der aufgenommenen Schüler einher (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 25. Oktober 2013 - 7 B 1889/13 -, juris, Rdnr. 27 …und vom 16. November 2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rdnr. 30; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 2 ME 569/08 -, NVwZ-RR 2009, 372).
  • VGH Hessen, 05.11.1991 - 7 TG 2074/91

    Aufnahme eines auswärtigen Schülers in eine weiterführende Schule; …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2016 - 7 B 2379/16
    Es besteht dann über die normativ festgelegten Kapazitätsgrenzen hinausgehend eine Aufnahmemöglichkeit bis zur äußersten Grenze der Funktionsfähigkeit der Schule (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. November 1991 - 7 TG 2074/91 - NVwZ-RR 1992, 361, vom 28. November 1994, a. a. O. …und vom 16. September 2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rdnr. 33; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. September 2003 - 19 B 1923/03 - juris; Birnbaum, NWVBl. 2010, 95 [101 f.];… Bülter, a. a. O., 451 f.;… Lenz, in: Terwiesche, FA-VerwR, 2. Aufl. 2012, Kap. 47 Rdnr. 57).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2003 - 19 B 1923/03

    Aufnahme in einer Schule mit sonderpädagogischer Förderung; Erreichung …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.09.2016 - 7 B 2379/16
    Es besteht dann über die normativ festgelegten Kapazitätsgrenzen hinausgehend eine Aufnahmemöglichkeit bis zur äußersten Grenze der Funktionsfähigkeit der Schule (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. November 1991 - 7 TG 2074/91 - NVwZ-RR 1992, 361, vom 28. November 1994, a. a. O. …und vom 16. September 2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rdnr. 33; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. September 2003 - 19 B 1923/03 - juris; Birnbaum, NWVBl. 2010, 95 [101 f.];… Bülter, a. a. O., 451 f.;… Lenz, in: Terwiesche, FA-VerwR, 2. Aufl. 2012, Kap. 47 Rdnr. 57).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.2024 - 10 B 10273/24

    Benutzung einer öffentlicher Einrichtung im Rahmen der üblichen …

    Rn. 6 Zu berücksichtigen ist hier allerdings, dass sowohl die Ablehnung der begehrten Anordnung als auch eine Stattgabe eine rechtliche bzw. tatsächliche Vorwegnahme der Hauptsache darstellten (vgl. weitergehend hierzu OVG RP…, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 B 10899/23.OVG -, BeckRS 2023, 27541 Rn. 13; Beschluss vom 19. April 2000 - 2 B 10642/00.OVG -, NVwZ-RR 2000, 680; HessVGH, Beschluss vom 27. September 2016 - 7 B 2379/16 -, NVwZ-RR 2017, 143 [144]; Manns, in: Praxis der Kommunalverwaltung Rheinland-Pfalz, Loseblattsammlung, Stand: Dezember 2012, B-1, § 14 GemO , Ziffer 3.5).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2023 - 2 B 10435/23

    Zuweisung einer anderen Grundschule aus wichtigem Grund; Streitwert

    - 2 B 10642/00.OVG -, NVwZ-RR 2000, 680 und vom 27. Juli 2017 - 2 B 11288/17.OVG -, S. 3 des Beschlussabdrucks [BA]; HessVGH, Beschluss vom 27. September 2016 - 7 B 2379/16 -, NVwZ-RR 2017, 143 [144]).

    Die Hauptsache, nämlich die (vorläufige) Zuweisung der Antragstellerin an ihre "Wunschschule", darf daher nur "vorweggenommen" werden, wenn ihr das Abwarten des Hauptsacheverfahrens nicht zuzumuten ist und eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die für die Zuweisung zuständige Stelle bei nochmaliger Befassung eine für die Antragstellerin positive Entscheidung treffen wird, mit anderen Worten, es muss im Zeitpunkt der Eilentscheidung ganz überwiegend wahrscheinlich sein, dass ein Anspruch der Antragstellerin auf Zuweisung an diese Schule besteht und eine ordnungsgemäße Entscheidung über ihren Antrag zu ihrer Zuweisung an diese Schule führen wird (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 19. April 2000 - 2 B 10642/00.OVG -, NVwZ-RR 2000, 680 und vom 27. Juli 2017 - 2 B 11288/17.OVG -, S. 3 f. BA; HessVGH, Beschluss vom 27. September 2016 - 7 B 2379/16 -, NVwZ-RR 2017, 143 [144]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2023 - 2 B 10899/23

    Kleinstpartei; Ausweisung des Stimmenanteils in der ZDF-Wahlberichtersattung der …

    Rn. 13 Zu berücksichtigen ist hier allerdings, dass sowohl die Ablehnung der begehrten Anordnung als auch eine Stattgabe eine rechtliche bzw. tatsächliche Vorwegnahme der Hauptsache darstellten (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 19. April 2000 - 2 B 10642/00.OVG -, NVwZ-RR 2000, 680 und vom 27. Juli 2017 - 2 B 11288/17.OVG -, S. 3 des Beschlussabdrucks [BA]; HessVGH, Beschluss vom 27.September 2016 - 7 B 2379/16 -, NVwZ-RR 2017, 143 [144]).

    Die Hauptsache, nämlich die begehrte Verpflichtung des Antragsgegners, darf daher nur "vorweggenommen" werden, wenn das Abwarten des Hauptsacheverfahrens nicht zumutbar ist und eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass es im Zeitpunkt der Eilentscheidung ganz überwiegend wahrscheinlich ist, dass der geltend gemachte Anspruch der Antragstellerin besteht (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 19. April 2000 - 2 B 10642/00.OVG -, NVwZ-RR 2000, 680; vom 27. Juli 2017 - 2 B 11288/17.OVG -, S. 3 f. BA; vom 22.August 2018 - 2 B 11007/18.OVG -, NVwZ-RR 2019, 42 [43] ; …und vom 26. Juni 2023 - 2 B 10435/23.OVG -, juris Rn. 5; HessVGH, Beschluss vom 27. September 2016 - 7 B 2379/16 -, NVwZ-RR 2017, 143 [144]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 2 B 11007/18

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 einer …

    Rn. 5 Zu berücksichtigen ist hier allerdings, dass sowohl die Ablehnung der begehrten Anordnung als auch eine Stattgabe eine rechtliche bzw. tatsächliche Vorwegnahme der Hauptsache darstellten (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 19. April 2000 - 2 B 10642/00.OVG -, NVwZ-RR 2000, 680 und vom 27. Juli 2017 - 2 B 11288/17.OVG -, S. 3 des Beschlussabdrucks [BA]; HessVGH, Beschluss vom 27. September 2016 - 7 B 2379/16 -, NVwZ-RR 2017, 143 [144]).

    Die Hauptsache, nämlich die (vorläufige) Aufnahme der Antragstellerin in die Schule, darf daher nur "vorweggenommen" werden, wenn ihr das Abwarten des Hauptsacheverfahrens nicht zuzumuten ist und eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass das für die Aufnahme zuständige Gremium bzw. die dafür zuständige Stelle bei nochmaliger Befassung eine für die Antragstellerin positive Entscheidung treffen wird, mit anderen Worten, es muss im Zeitpunkt der Eilentscheidung ganz überwiegend wahrscheinlich sein, dass ein Anspruch der Antragstellerin auf Aufnahme in diese Schule besteht und eine ordnungsgemäße Auswahlentscheidung zu ihrer Aufnahme führen wird (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 19. April 2000 - 2 B 10642/00.OVG -, NVwZ-RR 2000, 680 und vom 27. Juli 2017 - 2 B 11288/17.OVG -, S. 3 f. BA; HessVGH, Beschluss vom 27. September 2016 - 7 B 2379/16 -, NVwZ-RR 2017, 143 [144]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.08.2020 - 2 B 10821/20

    Hinausschieben des Ruhestandes des Beamten über das Erreichen der …

    - 10 C 9.12 -, BVerwGE 146, 189 [197], Beschlüsse vom 14. Dezember 1989 - 2 ER 301.89 -, juris Rn. 3 und vom 13. August 1999 - 2 VR 1.99 -, BVerwGE 109, 258 [262]; OVG RP, Beschlüsse vom 19. April 2000 - 2 B 10642/00.OVG -, NVwZ-RR 2000, 680, und vom 22. August 2018 - 2 B 11007/18.OVG -, NVwZ-RR 2019, 42 [43] ; VGH BW, Beschluss vom 31. März 2015 - 4 S 630/15 -, juris Rn. 2; HessVGH, Beschluss vom 27. September 2016 - 7 B 2379/16 -, NVwZ-RR 2017, 143 [144]; Schenke, in: Kopp/Schenke [Hrsg.], VwGO, 26. Aufl. 2020, § 123 Rn. 14 m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 18.07.2019 - 7 L 2073/19

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern um …

    Zwar sind der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung (Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, ESVGH 64, 87, 90 f.;… vgl. auch Beschluss vom 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 28 ff.; Beschluss vom 27.09.2016 - 7 B 2379/16 -, NVwZ-RR 2017, 143, 144 f.) und ihm folgend bisher auch das erkennende Gericht (vgl. stellvertretend die der Entscheidung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12.03.2019 - 1 BvR 2721/16 -, juris, zugrundeliegende Entscheidung VG A-Stadt, Beschluss vom 23.08.2016 - 1 L 2128/16.F -, n.v.) davon ausgegangen, dass das Teilhaberecht eines im Auswahlverfahren nicht zum Zuge gekommenen Bewerbers um Aufnahme in eine bestimmte Schule mit der Vergabe der Plätze an die ausgewählten Bewerber und damit verbundener Kapazitätserschöpfung untergehe und dass das prinzipiell auch bei Mängeln der der Platzvergabe zu Grunde liegenden Auswahlentscheidung der Fall sei.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2025 - 2 B 11472/25

    Schulrecht; einstweilige Anordnung auf vorläufige Gestattung des weiteren Besuchs …

    Rn. 5 Zu berücksichtigen ist hier allerdings, dass sowohl die Ablehnung der begehrten Anordnung als auch eine Stattgabe eine rechtliche bzw. tatsächliche Vorwegnahme der Hauptsache darstellten (vgl. OVG RP, Beschluss vom 19. April 2000 - 2 B 10642/00.OVG -, NVwZ-RR 2000, 680;… Beschluss vom 26. Juni 2023 - 2 B 10435/23.OVG -, juris Rn. 5; HessVGH, Beschluss vom 27.September 2016 - 7 B 2379/16 -, NVwZ-RR 2017, 143 [144]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2024 - 2 B 11188/24

    Schulrecht; Sonderfallversetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe eines …

    Rn. 5 Zu berücksichtigen ist hier allerdings, dass sowohl die Ablehnung der begehrten Anordnung als auch eine Stattgabe eine rechtliche bzw. tatsächliche Vorwegnahme der Hauptsache darstellten (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 19. April 2000 - 2 B 10642/00.OVG -, NVwZ-RR 2000, 680; vom 27. Juli 2017 - 2 B 11288/17.OVG -, S. 3 des Beschlussabdrucks [BA]; …und vom 26. Juni 2023 - 2 B 10435/23.OVG -, juris Rn. 5; HessVGH, Beschluss vom 27. September 2016 - 7 B 2379/16 -, NVwZ-RR 2017, 143 [144]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.2025 - 2 B 10990/25

    Zuweisung zu einer anderen Grundschule wegen weniger komplexem Schulweg

    Rn. 5 Zu berücksichtigen ist hier allerdings, dass sowohl die Ablehnung der begehrten Anordnung als auch eine Stattgabe eine rechtliche bzw. tatsächliche Vorwegnahme der Hauptsache darstellten (vgl. OVG RP, Beschluss vom 19. April 2000 - 2 B 10642/00.OVG -, NVwZ-RR 2000, 680;… Beschluss vom 26. Juni 2023 - 2 B 10435/23.OVG -, juris Rn. 5; HessVGH, Beschluss vom 27. September 2016 - 7 B 2379/16 -, NVwZ-RR 2017, 143 [144]).
  • VG Frankfurt/Main, 30.07.2019 - 7 L 2182/19

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern um …

    Zwar sind der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung (Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, ESVGH 64, 87, 90 f.;… vgl. auch Beschluss vom 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 28 ff.; Beschluss vom 27.09.2016 - 7 B 2379/16 -, NVwZ-RR 2017, 143, 144 f.) und ihm folgend bisher auch das erkennende Gericht (vgl. stellvertretend die der Entscheidung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12.03.2019 - 1 BvR 2721/16 -, juris, zugrundeliegende Entscheidung VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23.08.2016 - 1 L 2128/16.F -, n.v.) davon ausgegangen, dass das Teilhaberecht eines im Auswahlverfahren nicht zum Zuge gekommenen Bewerbers um Aufnahme in eine bestimmte Schule mit der Vergabe der Plätze an die ausgewählten Bewerber und damit verbundener Kapazitätserschöpfung untergehe und dass das prinzipiell auch bei Mängeln der der Platzvergabe zu Grunde liegenden Auswahlentscheidung der Fall sei.
  • VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 E 21.1195

    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand, dienstliches Interesse (hier: …

  • VG Frankfurt/Main, 10.07.2019 - 7 L 1857/19

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern um …

  • VG Frankfurt/Main, 11.07.2019 - 7 L 1662/19

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern um …

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