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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.02.1995 - 7 B 24.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4021
BVerwG, 24.02.1995 - 7 B 24.95 (https://dejure.org/1995,4021)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1995 - 7 B 24.95 (https://dejure.org/1995,4021)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1995 - 7 B 24.95 (https://dejure.org/1995,4021)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensgesetz - Grundstück - Rückgabe - Erbengemeinschaft - Grundbuch - Beschwerde - Anwartschaftsrecht - Aufklärungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 2; VwGO § 86 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.02.1966 - V ZR 129/63

    Schutz der Rechtsposition des Auflassungsempfängers

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1995 - 7 B 24.95
    Die von den Klägern vorgelegten Unterlagen boten kein Anlaß zu weiteren Ermittlungen in der von ihnen gewünschten Richtung; der Inhalt der Kostenrechnung deutet vielmehr daraufhin, daß die Eigentümereintragung zurückgewiesen wurde und damit das vom Verwaltungsgericht für maßgeblich gehaltene Anwartschaftsrecht erloschen war (BGHZ 45, 186 ff.).
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 62.96

    Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung - Vorerwerbsrecht - Dingliches …

    Allerdings zieht der Senat die Möglichkeit in Betracht, daß in der Rechtswirklichkeit der DDR Anwartschaftsrechte entstehen konnten (…vgl. ansatzweise Göhring/Posch (Hrsg.), Zivilrecht, Lehrbuch, Teil I, Berlin 1981, S. 85, 220), die als dingliche Rechte an einem Grundstück im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 VermG prinzipiell restitutionsfähig wären (vgl. Beschluß vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 327.95 - Buchholz 112 § 2 Nr. 12; Beschluß vom 24. Februar 1995 - BVerwG 7 B 24.95 - ZOV 1996, 203 f.;… vgl. auch Kimme (Hrsg.), Offene Vermögensfragen, § 2,VermG Rn. 71).
  • VG Berlin, 30.06.2016 - 29 K 170.14

    Restitutionsansprüche nach Art. 21 EinigVtr

    Dies könnte aber lediglich dazu führte, dass - jeweils rechtzeitige Antragstellung vorausgesetzt - sowohl dem Beigeladenen das Eigentum als auch einem Rechtsnachfolger der "Verwaltung Obersalzberg Reichsleiter M... B..." das Anwartschaftsrecht zu restituieren wäre, worauf hin dann dieser Rechtsnachfolger vom Beigeladenen die Eigentumsübertragung verlangen könnte (BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 1995 - BVerwG 7 B 24.95 -, ZOV 1996, 203 = juris Rn. 3).
  • BVerwG, 25.04.1995 - 7 B 180.95

    Rückübertragung eines Grundstücks nach Maßgabe der Vorschriften des Gesetzes zur …

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 24. Februar 1995 (BVerwG 7 B 24.95) ausgeführt, daß der Inhaber eines bloßen Anwartschaftsrechts an einem Grundstück nicht die Rückübertragung des Vollrechts verlangen kann.
  • VG Berlin, 22.01.2010 - 3 K 547.09

    Zulassung zur Fortführung des Studiums an einer anderen Hochschule nach …

    Insoweit kann auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 1985 - 7 B 24/95 - Bezug genommen werden, in dem das Gericht ausgeführt hat, dass der die Normstudienzeit überschreitende "Studienverlängerer" sich von dem "Studienfortsetzer" dadurch unterscheide, dass letzterer ein Studium außerhalb der Normstudienzeit aufnehmen will, während ersterer einen Studienplatz innehat, der im Rahmen der normierten und gerichtlich festgestellten Höchstzahl vergeben worden ist.
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