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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,77
BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81 (https://dejure.org/1982,77)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1982 - 7 B 254.81 (https://dejure.org/1982,77)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1982 - 7 B 254.81 (https://dejure.org/1982,77)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines verkehrsgefährdenden Zustands von Kraftfahrzeugen - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1982, 309
  • DÖV 1982, 410
 
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Wird zitiert von ... (80)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81
    Deshalb bedeutet es für sich allein keinen Verfahrensmangel, wenn sich das Gericht zur Feststellung des Sachverhalts auf Sachverständigengutachten stützt, die die Behörde in das Verfahren eingeführt hat (BVerwGE 18, 216 [218]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - in DVBl. 1980, 593 [594]).
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten - …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81
    Deshalb bedeutet es für sich allein keinen Verfahrensmangel, wenn sich das Gericht zur Feststellung des Sachverhalts auf Sachverständigengutachten stützt, die die Behörde in das Verfahren eingeführt hat (BVerwGE 18, 216 [218]; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - in DVBl. 1980, 593 [594]).
  • BVerwG, 16.11.1972 - VI B 17.72

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Abweichung von der bisherigen …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81
    Unterbleiben weitere Ermittlungen des Gerichts oder die Einholung anderer Gutachten, so stellt dies nur dann einen Verfahrensmangel, insbesondere einen Aufklärungsmangel dar, wenn sich die weitere Beweiserhebung dem Gericht aufdrängen mußte, etwa weil Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder an der Unparteilichkeit des Sachverständigen bestand (Beschluß vom 16. Dezember 1972 - BVerwG 6 B 17.72 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 97).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Ein Tatsachengericht kann sich ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auch auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen stützen, die von einer Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 [127]; Urteil vom 17. Oktober 1978 - BVerwG 8 C 48.68 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 79; Beschluß vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 137).

    Dem setzen die Kläger lediglich eine punktuelle Kritik entgegen, welche die berufungsgerichtliche Beweiswürdigung zu problematisieren sucht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 137).

  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß sich das Tatsachengericht grundsätzlich ohne Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz auf ein Gutachten stützen darf, das die Behörde in einem Verwaltungsverfahren eingeholt und im Prozeß zum Gegenstand ihres Vortrags gemacht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 120; Beschluß vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 137).
  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von …

    Ein Tatsachengericht kann sich zudem ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf eine gutachterliche Stellungnahme stützen, die eine Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 ; Urteil vom 17. Oktober 1978 - BVerwG 8 C 48.68 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 79; Beschluß vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 137).
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