Rechtsprechung
| BVerwG, 17.06.2008 - 7 B 26.08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verpflichtung zur Einholung eines zusätzlichen Sachverständigengutachtens bei offen erkennbaren groben Mängeln des Erstgutachtens oder unauflöslichen Widersprüchen im Gutachten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Pferde
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 30.01.2008 - 9 B 05.3146
- BVerwG, 17.06.2008 - 7 B 26.08
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84
Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung
Auszug aus BVerwG, 17.06.2008 - 7 B 26.08
In diesem Sinne können Gutachten als Grundlage für die Überzeugungsbildung des Tatsachengerichts ungeeignet oder zumindest unzureichend sein, wenn sie offen erkennbare grobe Mängel oder unauflösliche Widersprüche aufweisen oder von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 = Buchholz 303 § 414 ZPO Nr. 1).
- VG Würzburg, 22.07.2008 - W 5 K 08.912
Fortsetzungsfeststellungsklage; gewerbsmäßiger Tierhandel; behördliche Aufsicht; …
Dagegen ist den Amtstierärzten bei der Frage, welche Anforderungen an eine angemessene verhaltensgerechte Unterbringung von Tieren zu stellen sind, eine vorrangige Beurteilungskompetenz eingeräumt, die im Gesetz selbst - vgl. § 15 Abs. 2, § 16 a Satz 2 Nr. 2 TierSchG - ihren Niederschlag gefunden hat (BayVGH, U.v. 30.01.2008, 9 B 05.3146 und 9 B 06.2992; BayVGH, B.v. 14.07.2008, 9 CS 08.536; BVerwG, B.v. 17.06.2008, 7 B 26/08). - VG Bayreuth, 02.05.2014 - B 1 S 14.211
Tierschutzrechtliche Anordnung
Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 30.1.2008 - 9 B 05.3146, 9 B 06.2992 - RdL 2008, 243 - juris Rn. 28 ff. - nachgehend BVerwG, B.v. 17.6.2008 - 7 B 26.08 - RdL 2009, 161) und auch des erkennenden Gerichts stellen die Leitlinien und Empfehlungen jedoch eine sachverständige Zusammenfassung dessen dar, was insoweit als verlässlicher und gesicherter wissenschaftlicher Kenntnisstand gelten kann (vgl. auch BayVGH, B.v. 12.11.2013 - 9 CS 13.1946, B.v. 11.11.2013 - 9 ZB 12.2564, B.v. 7.1.2013 - 9 ZB 11.2455 - NuR 2013, 211 - und B.v. 16.10.2009 - 9 ZB 09.2454; OVG BB, B.v. 15.7.2013 - OVG 5 N 11.10, B.v. 17.6.2013 - OVG 5 S 27.12 - und B.v. 25.5.2012 - OVG 5 S 22.11; NdsOVG, U.v. 18.6.2013 - 11 LC 206/12 - RdL 2013, 286).
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