Rechtsprechung
| BVerwG, 21.12.1995 - 7 B 263.95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Redlicher Erwerb eines Gebäudes durch den Rechtsschein eines dinglichen Nuztungsrechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 4 Abs. 2 S. 1
Offene Vermögensfragen: Redlicher Erwerb eines im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Gebäudes verliehenen dinglichen Nutzungsrechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Nutzungsrechtsverleihung
Verfahrensgang
- VG Berlin, 06.03.1995 - 25 A 493.92
- BVerwG, 21.12.1995 - 7 B 263.95
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.09.1994 - 7 B 50.94
Anspruch auf Rückgabe eines Gaststättenbetriebes nach dem Gesetz zur Regelung …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1995 - 7 B 263.95
In seinem Beschluß vom 26. September 1994 - BVerwG 7 B 50.94 - (VIZ 1994, 665 f.) hat der Senat ausgeführt, daß ein im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Gebäudes verliehenes dingliches Nutzungsrecht für sich allein genommen keinen redlichen Erwerb im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG vermitteln kann.
- BVerwG, 21.11.2006 - 8 B 25.06
Verstoß gegen die Aufklärungspflicht des Gerichts wegen des Unterlassens von …
- OVG Brandenburg, 06.07.1998 - 4 B 131/97
Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit eines vermögensrechtlichen …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 21. Dezember 1995 - 7 B 263.95 - in KPS § 4 VermG 12/95; Beschluß vom 23. Januar 1995 - 7 B 192/94 - in ViZ 1995, 291; Beschluß vom 30. November 1994 - 7 B 225/94 - in ViZ 1995, 164) fehlt dem Käufer eines restitutionsbefangenen Grundstücks als Beteiligtem an einem genehmigungsbedürftigen (§ 2 Abs. 1 GVO), aber noch nicht genehmigten Rechtsgeschäft die Klagebefugnis gem. § 42 Abs. 2 VwGO gegen einen vermögensrechtlichen Rückübertragungsbescheid. - VG Leipzig, 29.02.2000 - 7 K 651/97
Restitutionsanspruch an in Volkseigentum überführtem Grundstück; Zulässigkeit der …
Gilt das dingliche Nutzungsrecht an einem Grundstück wegen des redlichen Erwerbs eines darauf stehenden Gebäudes ebenfalls als redlich erworben, so schließt es die Rückübertragung des Eigentumsrechts an diesem Grundstück aus (BVerwG, Beschl. v. 26.9.1994, VIZ 1994, 665; Beschl. v. 21.12.1995, VIZ 1996, 337).
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