Rechtsprechung
| BVerwG, 24.06.2024 - 7 B 27.23 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UVPG § 7 Abs. 2 S. 1; BImSchG § 3 Abs. 1
Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen; Ausgehen der Kontamination der umliegenden Ackerflächen durch Bisphenol-A von einem bestimmungsgemässen Betrieb
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2023 - 8 D 368/21
- BVerwG, 24.06.2024 - 7 B 27.23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 24.06.2024 - 7 B 27.23
Hierfür muss, wenn - wie hier - nicht bereits in der mündlichen Verhandlung ein entsprechender Beweisantrag gestellt und dadurch auf die begehrte Sachaufklärung hingewirkt worden ist, substantiiert dargetan werden, warum sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
- BVerwG, 19.12.2025 - 3 BN 6.25 Des Weiteren muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung durch entsprechende Beweisanträge, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Februar 2024 - 9 B 28.23 - juris Rn. 17 und vom 24. Juni 2024 - 7 B 27.23 - juris Rn. 7, jeweils m. w. N.).
- BVerwG, 17.03.2025 - 3 BN 7.24 Des Weiteren muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung durch entsprechende Beweisanträge, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. Februar 2024 - 9 B 28.23 - juris Rn. 17 und vom 24. Juni 2024 - 7 B 27.23 - juris Rn. 7, jeweils m. w. N.).
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