Rechtsprechung
| BVerwG, 11.04.2025 - 7 B 27.24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
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Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2024 - 22 D 77/23
- BVerwG, 11.04.2025 - 7 B 27.24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.02.2021 - 7 C 3.20
Kein Drittschutz der Natura 2000-Vorschriften zugunsten des Eigentümers …
Auszug aus BVerwG, 11.04.2025 - 7 B 27.24
Rn. 5 Soweit die Kläger schließlich die Frage für grundsätzlich klärungsbedürftig halten, ob sie sich unter Berufung auf ihr Eigentum auf die fehlende "Beachtung eines Vogelschutzgebietes" berufen können, setzen sie sich nicht mit der Entscheidung des erkennenden Senats vom 17. Februar 2021 - 7 C 3.20 - (BVerwGE 171, 292) auseinander, in der ein Klagerecht des Eigentümers eines in einem Natura 2000 liegenden Grundstücks in einem Nachbarstreitverfahren verneint wurde. - BVerwG, 19.01.2022 - 1 B 83.21
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde zur Existenzsicherung für anerkannte …
Auszug aus BVerwG, 11.04.2025 - 7 B 27.24
Ob das Gericht auf einer zu schmalen Tatsachengrundlage entschieden hat (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO), ist grundsätzlich eine dem materiellen Recht zuzuordnende Frage der Tatsachen- und Beweiswürdigung, auf die eine Verfahrensrüge nicht gestützt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 2022 - 1 B 83.21 - NVwZ-RR 2022, 476 Rn. 5). - BVerwG, 23.03.2021 - 4 B 24.20
Funktionsfähigkeit einer Erdbeben-Messstation als öffentlicher Belang
Auszug aus BVerwG, 11.04.2025 - 7 B 27.24
Es fehlt bereits an der zur hinreichenden Darlegung einer Divergenz erforderlichen Benennung eines abstrakten Rechtssatzes in dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 2021 - 4 B 24.20 - von dem die Vorinstanz abgewichen sein soll. - BVerwG, 03.08.2007 - 6 B 33.07
Rückwirkende Anordnung der Gesetzeskraft der Umlage-Verordnung Kredit- und …
Auszug aus BVerwG, 11.04.2025 - 7 B 27.24
Der Verfahrensmangel ungenügender Sachverhaltsaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) setzt voraus, dass dargetan wird, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben gerügt wird, hingewirkt worden ist oder sich dem Gericht hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 3. August 2007 - 6 B 33.07 - juris Rn. 25).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2025 - 22 D 231/24 Rn. 91 Vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2021 - 7 C 3.20 -, BVerwGE 171, 292 = juris Rn. 10 ff.; OVG NRW, Urteile vom 15. November 2024 - 22 D 227/23.AK -, BauR 2025, 770 = juris Rn. 148 f., m. w. N., vom 24. Mai 2024 - 22 D 77/23.AK -, juris Rn. 90 ff., bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 11. April 2025 - 7 B 27.24 -, juris Rn. 5, vom 12. Januar 2024 - 8 D 92/22.AK -, NWVBl. 2024, 231 = juris Rn. 156, und vom 22. November 2021- 8 A 973/15 -, juris Rn. 235, Beschluss vom 6. Mai 2025 - 8 B 58/25.AK -, ZNER 2025, 270 = juris Rn. 54.
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