Rechtsprechung
| VG Hannover, 15.06.2004 - 7 B 2809/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2 Abs 1 AsylbLG; § 4 AsylbLG
Asyl; Asylbewerber; Frist; Fristberechnung; Gutachten; Leistung; Unterbrechung; Untertauchen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- VG Stade, 23.02.2004 - 2 B 163/04
Vorliegen von Abschiebungsgründen; Psychische Erkrankung als Abschiebegrund; …
Auszug aus VG Hannover, 15.06.2004 - 7 B 2809/04
Im Rahmen einer Konstanzanalyse muss vergleichen werden, welche Aussagen ein Patient zu verschiedenen Zeitpunkten zu demselben Sachverhalt gemacht hat (…vgl VG Sigmaringen, Urt. v. 8.10.2003 - A 7 K 12635/02 - Asylmagazin 1-2, 2004, S. 38; VG Stade, Beschluss vom 23.02.2004 - 2 B 163/04 -).
- SG Osnabrück, 21.04.2008 - S 16 AY 15/08
Voraussetzungen für eine Gewährung privilegierter Leistungen nach § 2 …
3 A 60/02; VG Hannover, Beschluss vom 15.06.2004, Az.: 7 B 2809/04; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2007, L 7 AY 5480/06; so auch bereits der Beschluss der erkennenden Kammer vom 27.12.2007, Az.: 16 AY 24/07 ER).Rn. 42 Ob zusätzlich ein Zeitraum von sechs Monaten dieser Unterbrechung zu fordern ist (so Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27.03.2001, Az.: 12 MA 1012/01; VG Hannover, Beschluss vom 15.06.2004, Az.: 7 B 2809/04, andere Ansicht: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2007, L 7 AY 5480/06) kann hier dahinstehen, da dieser Zeitraum unstreitig überschritten ist.
Rn. 48 Eine Beachtlichkeit wird z.B. angenommen, wenn sich der Ausländer längere Zeit in seinem Heimatland aufgehalten hat oder längere Zeit untergetaucht ist und deshalb "die Vorbereitung der Integration in die deutsche Gesellschaft abgebrochen ist" (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 23.01.2003; Az.: 3 A 60/02; VG Ansbach, Beschluss vom 11.11.2003, Az.: AN 13 E 03.01779; VG Hannover, Beschluss vom 15.06.2004, Az.: 7 B 2809/04, so ebenfalls für ein Untertauchen in Schweden: SG Hildesheim, Urteil vom 21.08.2007, Az.: S 40 AY 41/05).
- SG Osnabrück, 08.01.2008 - S 16 AY 15/08 Unterbrechungen des 48-Monatszeitraums des § 2 Abs. 1 AsylbLG führen aber zum erneuten Anlauf der Frist, wenn die Unterbrechung im Hinblick auf die der Vorschrift innewohnende Integrationskomponente beachtlich ist (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27.03.2001, Az.: 12 MA 1012/01, VG Braunschweig, Urteil vom 23.01.2003, Az ... 3 A 60/02; VG Hannover, Beschluss vom 15.06.2004, Az.: 7 B 2809/04; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2007, L 7 AY 5480/06; so auch bereits der Beschluss der erkennenden Kammer vom 27.12.2007, Az.: 16 AY 24/07 ER).
Ob zusätzlich ein Zeitraum von sechs Monaten dieser Unterbrechung zu fordern ist (so Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27.03.2001, Az.: 12 MA 1012/01; VG Hannover, Beschluss vom 15.06.2004, Az.: 7 B 2809/04, andere Ansicht: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2007, L 7 AY 5480/06 ) kann hier dahinstehen, da dieser Zeitraum unstreitig überschritten ist.
Rn. 37 Eine Beachtlichkeit wird z.B. angenommen, wenn sich der Ausländer längere Zeit in seinem Heimatland aufgehalten hat oder längere Zeit untergetaucht ist und deshalb "die Vorbereitung der Integration in die deutsche Gesellschaft abgebrochen ist" (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 23.01.2003; Az.: 3 A 60/02; VG Ansbach, Beschluss vom 11.11.2003, Az.: AN 13 E 03.01779; VG Hannover, Beschluss vom 15.06.2004, Az.: 7 B 2809/04, so ebenfalls für ein Untertauchen in Schweden: SG Hildesheim , Urteil vom 21.08.2007, Az.: S 40 AY 41/05 ).
- SG Osnabrück, 11.12.2008 - S 16 AY 59/08
Voraussetzungen für eine Gewährung von privilegierten Leistungen nach § 2 …
Unterbrechungen des 48-Monatszeitraums des § 2 Abs. 1 AsylbLG führen aber zum erneuten Anlauf der Frist, wenn die Unterbrechung im Hinblick auf die der Vorschrift innewohnende Integrationskomponente beachtlich ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2007, L 7 AY 5480/06; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27.03.2001, Az.: 12 MA 1012/01, VG Braunschweig, Urteil vom 23.01.2003, Az.: 3 A 60/02; VG Hannover, Beschluss vom 15.06.2004, Az.: 7 B 2809/04; so auch bereits der Beschluss der erkennenden Kammer vom 27.12.2007, Az.: 16 AY 24/07 ER; Beschluss vom 21.04.2008, Az.: S 16 AY 15/08 ER).Rn. 62 Eine Beachtlichkeit wird angenommen, wenn die Unterbrechung dazu führt, dass "die Vorbereitung der Integration in die deutsche Gesellschaft abgebrochen ist" (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 23.01.2003; Az.: 3 A 60/02; VG Ansbach, Beschluss vom 11.11.2003, Az.: AN 13 E 03.01779; VG Hannover, Beschluss vom 15.06.2004, Az.: 7 B 2809/04; SG Hildesheim, Urteil vom 21.08.2007, Az.: S 40 AY 41/05).
- LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 AY 5480/06
Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer nach § 2 Abs 1 …
Soweit das OVG Niedersachsen und ihm folgend die Verwaltungsgerichte (VG) Ansbach (Beschluss vom 11. November 2003 - AN 13 E 03.01779 - und Hannover (Beschluss vom 15. Juni 2004 - 7 B 2809/04 - SAR 2004, 118) entschieden haben, dass eine nachhaltige Unterbrechung einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erfordert, sieht der Senat darüber hinaus gehend jedenfalls dann, wenn während eines nur kurzfristigen Aufenthalts in einem Drittstaat ein Asylantrag gestellt wird, ebenfalls eine nachhaltige Unterbrechung als gegeben. - LSG Baden-Württemberg, 01.08.2008 - L 7 AY 2732/08
Asylbewerberleistung - Analogleistung - Unterbrechung der Vorbezugszeit durch …
Eine solche nachhaltige Unterbrechung haben das OVG Niedersachsen und ihm folgend die Verwaltungsgerichte Ansbach (Beschluss vom 11. November 2003 - AN 13 E 03.01779 - ) und Hannover (Beschluss vom 15. Juni 2004 - 7 B 2809/04 - SAR 2004, 118) bei einem Unterbrechungszeitraum von mindestens sechs Monaten angenommen, etwa weil sich der Ausländer längere Zeit in seinem Heimatland aufgehalten und deshalb die Vorbereitung der Integration in die deutsche Gesellschaft abgebrochen hat oder wenn ein Ausländer längere Zeit "untergetaucht" ist und er so die Wartezeit, nach deren Ablauf ihm erst wegen des Integrationsbedarfs höhere Leistungen bewilligt werden dürfen, nicht erfüllt (vgl. aber Urteil des Senats vom 22. November 2007 - L 7 AY 5480/06 -, SAR 2008, 21, wonach auch ein kurzfristiger Aufenthalt in einem Drittstaat in Verbindung mit der dortigen Stellung eines Asylantrages eine nachhaltige Unterbrechung bewirken kann). - LSG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - L 20 AY 68/12
Grundleistungen, Analogleistungen, Widerspruchsbescheid, …
Rn. 44 Demgegenüber kann nicht etwa eingewandt werden, die Verbüßung einer Strafhaft und eine damit fehlgeschlagene Integration in die deutsche Gesellschaft stehe wegen einer § 2 AsylbLG innewohnenden Integrationskomponente der Gewährung von Analogleistungen entgegen (so aber die Beklagte unter Hinweis auf LSG BW…, Beschluss vom 01.08.2008 - L 7 AY 2732/08 ER-B Rn. 6; vgl. auch die dort zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts (VG) Ansbach…, Beschluss vom 11.11.2003 - AN 13 E 03.01779 Rn. 36 m.w.N. sowie des VG Hannover, Beschluss vom 15.06.2004 - 7 B 2809/04 Rn. 8 ff.). - VG Gelsenkirchen, 12.05.2006 - 15 K 2029/03
Gewährung von Leistungen gemäß § 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG); …
Rn. 25 Zu diesem Aspekt vgl. Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 15. Juni 2004 - 7 B 2809/04 -, Juris. - VG Düsseldorf, 11.11.2005 - 13 K 6402/04
D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, 36-Monats-Frist, Leistungskürzung
- SG Gotha, 29.04.2008 - S 14 AY 1320/08
D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, 48-Monats-Frist, Grundsicherung für …
Soweit das OVG Niedersachsen und ihm folgend die Verwaltungsgerichte (VG Ansbach (Beschluss vom 11. November 2003 - AN 13 E 03.01779 - und Hannover (Beschluss vom 15. Juni 2004 - 7 B 2809/04 -) entschieden haben, dass eine nachhaltige Unterbrechung einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erfordert, sieht das Gericht darüber hinaus gehend auch dann, wenn während eines nur kurzfristigen Aufenthalts in einem Drittstaat ein Asylantrag gestellt wird, ebenfalls eine nachhaltige Unterbrechung als gegeben. - SG Gotha, 07.02.2008 - S 14 AY 4811/07
D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Aufenthaltsdauer, 36-Monats-Frist, …
Soweit das OVG Niedersachsen und ihm folgend die Verwaltungsgerichte (VG) Ansbach (Beschluss vom 11. November 2003 - AN 13 E 03.01779 - und Hannover (Beschluss vom 15. Juni, 2004 - 7 B 2809/04 - SAR 2004, 118) entschieden haben, dass eine nachhaltige Unterbrechung einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erfordert, sieht das Gericht darüber hinaus gehend jedenfalls dann, wenn während eines nur kurzfristigen Aufenthalts in einem Drittstaat ein Asylantrag gestellt wird, ebenfalls eine nachhaltige Unterbrechung als gegeben.
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