Rechtsprechung
| BVerwG, 19.06.2001 - 7 B 29.01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verfahrensmangel als Zulassungsgrund der Revision - Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes durch unzutreffende gerichtliche Beweiswürdigung - Nichtbeteiligung an Inanspruchnahmeverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 02.11.2000 - 9 K 529/97
- BVerwG, 19.06.2001 - 7 B 29.01
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 04.05.2001 - 7 B 10.01
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Aufklärungsmangel und Verstoß …
Auszug aus BVerwG, 19.06.2001 - 7 B 29.01
Ein solcher Verfahrensfehler ist aber nicht schon dann anzunehmen, wenn das Tatsachengericht unrichtige oder auch fern liegende Schlüsse gezogen hat oder zu objektiv nicht überzeugenden oder sogar unwahrscheinlichen Schlussfolgerungen gelangt ist (Beschluss vom 4. Mai 2001 - BVerwG 7 B 10.01 - m.w.N.).
- VG Würzburg, 10.05.2016 - W 4 K 15.1162
Klage gegen naturschutzrechtliche Anordnung zur Bewirtschaftung von Grünland
Derartige Anträge sind nicht lediglich den formellen Anforderungen nicht genügende und folglich unzulässige Beweisanträge, sondern wegen Fehlens der konstituierenden Merkmale überhaupt keine Beweisanträge i. S. d. § 86 Abs. 2 VwGO (vgl. BVerwG, B.v. 13.1.1983 - 9 B 10527/82 -, Buchholz EntlG Nr. 30; B.v. 31.1.2002 - 7 B 29/01 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 318).
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