Rechtsprechung
| BVerwG, 16.08.1995 - 7 B 308.95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Klagebefugnis und Beteiligtenfähigkeit eines früheren Rechtsinhabers im Klageverfahren basierend auf der Regelung offener Vermögensfragen - Kreis der protentiellen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 17.03.1995 - 3 A 472.94
- BVerwG, 16.08.1995 - 7 B 308.95
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 48.93
Privatisierung von Rechtsträger und Fondsinhaber
Auszug aus BVerwG, 16.08.1995 - 7 B 308.95
Im übrigen ist nicht zweifelhaft, daß allein die frühere Rechtsträgerschaft an dem Grundstück kein Zuordnungsrecht des Klägers begründen kann, da die Rechtsträgerschaft keine eigentümerähnliche Verfügungsbefugnis vermittelte, sondern sich in einer Art "Verwaltungskompetenz" zu dem Zweck erschöpfte, im staatlichen Interesse die effektive Nutzung von Grund und Boden sicherzustellen (vgl. Urteil des Senats vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 48.93 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt). - BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 32.94
Konsumgenossenschaft - Vermögenszuordnung - Anhörungspflicht - Gebäudeeigentum - …
Auszug aus BVerwG, 16.08.1995 - 7 B 308.95
Wer neben dem Antragsteller als "sonst in Betracht kommender Berechtigter" (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 VZOG) bei der Feststellung des Vermögensübergangs im Zuordnungsverfahren anzuhören ist, ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. zuletzt Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 32.94 -).
- BVerwG, 12.09.2000 - 3 B 149.00
Der 1. Oktober 1989 als Stichtag für die Bestimmung des Zuordnungsempfängers von …
Vor diesem Hintergrund liegt es auf der Hand, dass mit den Darlegungen der Beschwerde, die um den Beschluss vom 16. August 1995 - BVerwG 7 B 308.95 - (Buchholz 428.2 § 1 VZOG Nr. 6) mit seiner Aussage, dass allein die frühere Rechtsträgerschaft an einem Grundstück kein Zuordnungsrecht begründen könne, da die Rechtsträgerschaft keine eigentümerähnliche Verfügungsbefugnis vermittele, und um das Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 48.93 - (BVerwGE 97, 31 ) kreisen, weder Grundsatzbedeutung noch Divergenz dargelegt werden kann; die beiden Entscheidungen behandeln andere Problemkreise als den den Streitfall prägenden des Wechsels des Verwaltungsnutzers.
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