Rechtsprechung
| VG Oldenburg, 12.07.2016 - 7 B 3175/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 80 Abs 5 VwGO; KrPflG 2004
Anklageschrift; Berufsbezeichnung; Interimsgefahr; Krankenschwester; Rechtsschutz; Sofortige Vollziehung; Staatsanwaltschaft; Widerruf - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01
Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer …
Auszug aus VG Oldenburg, 12.07.2016 - 7 B 3175/16
Die anzustellende Prognose ist nicht darauf beschränkt, ob die nach Art, Zahl und Schwere beachtlichen Verkehrsverstöße gegen Berufspflichten in der Vergangenheit erwarten lassen, der Betreffende werde gleiche (oder zumindest ähnliche) Berufspflichten in der Zukunft schwerwiegend verletzen; vielmehr kann aus dem durch die Art, Schwere und Zahl der Verstöße gegen Berufspflichten manifest gewordenen Charakter des Betreffenden auch die Befürchtung abzuleiten sein, es seien andere, aber ähnlich schwerwiegende Verstöße gegen Berufspflichten ernsthaft zu besorgen (BVerwG, Urteil vom 26. September 2002 - Az.: 3 C 37/01 - zum Widerruf der Apotheker-Approbation unter anderem wegen Abrechnungsbetruges, juris).Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung ist daher die Frage, ob die im Rechtsstreit für den maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung festgestellten Tatsachen die rechtlichen Kriterien der Unzuverlässigkeit erfüllen; dabei ist das Gericht nicht an die von der Behörde festgestellten Tatsachen gebunden (BVerwG, Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37/01 -, juris).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37/01 -, juris) können selbst die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Feststellungen ergeben.
- BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs …
Auszug aus VG Oldenburg, 12.07.2016 - 7 B 3175/16
Die Kammer folgt insoweit für den vorliegenden Einzelfall der Annahme des Antragsgegners, es liege eine Gefahr für das Allgemeinwohl für den Zeitraum bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens über den Widerruf selber, mithin eine Interimsgefahr vor, die die privaten Belange der Antragstellerin, insbesondere ihre Berufsfreiheit, überwiegt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. April 2010 - 1 BvR 2709/09 - juris). - BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95
Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden …
Auszug aus VG Oldenburg, 12.07.2016 - 7 B 3175/16
Ausschlaggebend für die Prognose der Zuverlässigkeit ist die Würdigung der gesamten Persönlichkeit und der Lebensumstände, wobei nicht ausschließlich das bisherige Fehlverhalten zugrunde zu legen ist (VG Mainz, Urteil vom 24. Januar 2005 - Az.: 6 K 727/04 -, Berufsbezeichnung Rettungsassistent, juris; BVerwG, Urteil vom 16. September 1997 - 3 C 12/95 -, zum Widerruf einer Approbation nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Bundesärzteordnung, juris).
- OVG Niedersachsen, 17.02.2016 - 8 ME 213/15
Berufsbezeichnung; Beschwerde; Gesundheit; konkrete Gefahr; Leben; …
Auszug aus VG Oldenburg, 12.07.2016 - 7 B 3175/16
Dies gilt hier auch hinsichtlich der Anklageschrift des zuständigen Strafverfolgungsorgans der Rechtspflege und erst recht hinsichtlich des insoweit bereits (wenn auch nur einmaligen, aber hinreichenden) eingeräumten Fehlverhaltens der Antragstellerin, so dass das Gericht eine eigenständige Würdigung insoweit nicht vorzunehmen bräuchte (vgl. dazu insbesondere Nds. OVG, Beschl. v. 17. Februar 2017 - 8 ME 213/15 -, juris). - BVerwG, 10.12.1993 - 3 B 38.93
Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und des …
Auszug aus VG Oldenburg, 12.07.2016 - 7 B 3175/16
Rn. 26 Unzuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 KrPflG liegt vor, wenn der Berufsausübende aufgrund bestimmter Tatsachen für eine zukünftige ordnungsgemäße Berufsausübung keine hinreichende Gewähr bietet (vgl. unter anderem BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 1993 - Az.: 3 B 38/93 - juris m.w.N.; Nds. OVG, Beschluss vom 23. Dezember 2004 - Az.: 8 ME 169/04 - zum Widerruf einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpfleger, juris). - VG Mainz, 21.01.2005 - 6 K 727/04
Rettungsassistent - Keine Berufserlaubnis wegen Straftaten
Auszug aus VG Oldenburg, 12.07.2016 - 7 B 3175/16
Ausschlaggebend für die Prognose der Zuverlässigkeit ist die Würdigung der gesamten Persönlichkeit und der Lebensumstände, wobei nicht ausschließlich das bisherige Fehlverhalten zugrunde zu legen ist (VG Mainz, Urteil vom 24. Januar 2005 - Az.: 6 K 727/04 -, Berufsbezeichnung Rettungsassistent, juris; BVerwG, Urteil vom 16. September 1997 - 3 C 12/95 -, zum Widerruf einer Approbation nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Bundesärzteordnung, juris). - OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 8 ME 169/04
Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpflegerin" ; …
Auszug aus VG Oldenburg, 12.07.2016 - 7 B 3175/16
Rn. 26 Unzuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 KrPflG liegt vor, wenn der Berufsausübende aufgrund bestimmter Tatsachen für eine zukünftige ordnungsgemäße Berufsausübung keine hinreichende Gewähr bietet (vgl. unter anderem BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 1993 - Az.: 3 B 38/93 - juris m.w.N.; Nds. OVG, Beschluss vom 23. Dezember 2004 - Az.: 8 ME 169/04 - zum Widerruf einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpfleger, juris). - OVG Niedersachsen, 10.05.2012 - 8 ME 59/12
Erforderlichkeit des Sofortvollzugs des Widerrufs der Anerkennung als Hebamme …
Auszug aus VG Oldenburg, 12.07.2016 - 7 B 3175/16
(vgl. zum Ganzen unter Mitteilung der wesentlichen bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung: Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 8 ME 59/12 -, juris, und ebenso Beschluss der Kammer vom 19. März 2013 - 7 B 2099/13 -, Vnb.). - VG Braunschweig, 11.02.2015 - 1 A 159/14
Auszug aus VG Oldenburg, 12.07.2016 - 7 B 3175/16
Im Kern geht es bei einer solchen Prognose darum, dass eine Sorg- oder gar Bedenkenlosigkeit, die zwingend aus Verstößen in der Vergangenheit abzuleiten ist, auch künftig zu erwarten ist, ob m.a.W. im Hinblick auf die Berufspflichten einer "Gesundheits- und Krankenpflegerin" - hier: Krankenschwester - der Betreffende auch künftig ähnlich sorg- bzw. bedenkenlos mit seinen Berufspflichten umgehen werde (vgl. VG Braunschweig, Urt. v. 11. Februar 2015 - 1 A 159/14 -, juris).
- VG Oldenburg, 11.09.2019 - 7 B 2431/19
Altenpfleger; Interimsgefahr; Unzuverlässigkeit; Widerruf
Fortführung Beschluss vom 12. Juli 2016 - 7 B 3175/16 - juris.(vgl. zum Ganzen unter Mitteilung der wesentlichen bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung: Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 8 ME 59/12 -, juris, und ebenso Beschluss der Kammer vom 19. März 2013 - 7 B 2099/13 -, und vom 12. Juli 2016 - 7 B 3175/16 - Vnb.).
- VG Braunschweig, 30.06.2020 - 1 A 283/19
Beurteilungszeitpunkt; einmaliger Verstoß; Körperverletzung; Krankenschwester; …
Rn. 31 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 und lehnt sich an die Empfehlung gemäß Nr. 14.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. NVwZ 2013, Beilage Heft 2, 57 ff.) an (vgl. auch VG Oldenburg, Beschl. v. 12.7.2016 - 7 B 3175/16 -, n.v.); sie entspricht der - soweit ersichtlich - ständigen Entscheidungspraxis des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in vergleichbaren Fallkonstellationen (vgl. bspw. Nds. OVG, Beschl. v. 29.12.2005 - 8 OA 224/05 - Beschl. v. 17.6.2013 - 8 LA 155/12 -). - VG Bayreuth, 20.12.2024 - B 8 S 24.1142
Fehlende gesundheitliche Eignung einer Krankenpflegerin bei Missbrauch von …
Rn. 66 3. Die Streitwertfestsetzung folgt aus § 52 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 2 GKG und lehnt sich an die Empfehlung gemäß Nr. 14.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. NVwZ 2013, Beilage Heft 2, 57 ff.) an (vgl. auch VG Oldenburg, B.v. 12.7.2016 - 7 B 3175/16; VG Braunschweig, U.v. 30.6.2020 - 1 A 283/19 - beide juris).
- VG München, 02.08.2016 - M 16 S 16.2504
Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpfleger
Diese müssen jedoch mit Blick auf den eindeutigen Wortlaut von § 2 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 2 AltPflG außer Betracht bleiben (vgl. VG Oldenburg, B. v. 12.7.2016 - 7 B 3175/16 - juris Rn. 31). - VG Bayreuth, 17.12.2024 - B 8 S 24.1168
Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpflegerin", …
Die Streitwertfestsetzung folgt aus § 52 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 2 GKG und lehnt sich an die Empfehlung gemäß Nr. 14.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. NVwZ 2013, Beilage Heft 2, 57 ff.) an (vgl. auch VG Oldenburg, B.v. 12.7.2016 - 7 B 3175/16; VG Braunschweig, U.v. 30.6.2020 - 1 A 283/19 - beide juris). - VG Hamburg, 17.08.2022 - 11 E 2730/22
Zum Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpflegerin" …
Etwas anders gilt nur dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen gegeben sind (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.3.2003, 3 B 10.03, juris Rn. 2;… VG Düsseldorf, Beschl. v. 3.11.2020, 7 L 1983/20, juris Rn. 29 f.;… VG München, Beschl. v. 2.8.2016, M 16 S 16.2504, juris Rn. 23; VG Oldenburg, Beschl. v. 12.7.2016, 7 B 3175/16, juris Rn. 29).
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