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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.09.2006 - 7 B 32.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13757
BVerwG, 21.09.2006 - 7 B 32.06 (https://dejure.org/2006,13757)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.2006 - 7 B 32.06 (https://dejure.org/2006,13757)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 2006 - 7 B 32.06 (https://dejure.org/2006,13757)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung eines Grundstücks; Internationaler Lizenzhandel; Inanspruchnahme eines unter staatlicher Verwaltung stehenden Grundstücks nach dem Baulandgesetz für die Rekonstruktion des darauf befindlichen Bürogebäudes; Abweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 03.07.2001 - 8 B 37.01

    Unlautere Machenschaft; Inanspruchnahme nach dem BaulandG der DDR; …

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2006 - 7 B 32.06
    Rn. 6 1. Die Beschwerde hat nicht dargelegt, dass das angefochtene Urteil von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 1995 - BVerwG 7 B 223.95 -, vom 3. Juli 2001 - BVerwG 8 B 37.01 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 27) und vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 10.01 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 32) abweicht.

    Zum anderen fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage: Das Bundesverwaltungsgericht wies bereits in seinem Urteil vom 12. Dezember 2001 (…a.a.O.) auf die Nichtentscheidungserheblichkeit der vom Bundesgerichtshof geäußerten Rechtsauffassung hin (ebenso Beschluss vom 3. Juli 2001 - BVerwG 8 B 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 27 = ZOV 2001, 360) und wiederholte seinerseits, dass die Frage, ob im Zeitraum vom 18. Oktober 1989 bis 26. Januar 1990 formale Verstöße gegen Vorschriften des Baulandgesetzes als manipulativ zu werten sind, nur unter umfassender Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalles beantwortet werden kann.

    Rn. 10 Die weitere, als rechtsgrundsätzlich erachtete Frage nach dem Vorrang des Vermögensgesetzes ist an Hand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ohne weiteres zu bejahen (Beschluss vom 3. Juli 2001, a.a.O.; Beschluss vom 19. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 201.94 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 2).

  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 23.01

    Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes; Enteignung, faktische; Enteignung, …

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2006 - 7 B 32.06
    Zum anderen fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage: Das Bundesverwaltungsgericht wies bereits in seinem Urteil vom 12. Dezember 2001 (a.a.O.) auf die Nichtentscheidungserheblichkeit der vom Bundesgerichtshof geäußerten Rechtsauffassung hin (ebenso Beschluss vom 3. Juli 2001 - BVerwG 8 B 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 27 = ZOV 2001, 360) und wiederholte seinerseits, dass die Frage, ob im Zeitraum vom 18. Oktober 1989 bis 26. Januar 1990 formale Verstöße gegen Vorschriften des Baulandgesetzes als manipulativ zu werten sind, nur unter umfassender Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalles beantwortet werden kann.

    Eine diskriminierungsfreie Entschädigung, die allein wegen ihrer Berechnung nach dem Ertragswert in geringerem Umfang anfällt, stellt für sich genommen noch keine die Vermögensrückgabe rechtfertigende Enteignung im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG dar (stRspr, Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 = Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 20; Urteil vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 23.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 15).

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93

    Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2006 - 7 B 32.06
    Eine diskriminierungsfreie Entschädigung, die allein wegen ihrer Berechnung nach dem Ertragswert in geringerem Umfang anfällt, stellt für sich genommen noch keine die Vermögensrückgabe rechtfertigende Enteignung im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG dar (stRspr, Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 = Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 20; Urteil vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 23.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 15).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs. …

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2006 - 7 B 32.06
    Danach setzt die Divergenzrüge die Darlegung voraus, dass dem angefochtenen Urteil ein entscheidungstragender abstrakter Rechtssatz zugrunde liegt, der von einem ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz der angegebenen höchstrichterlichen Entscheidung abweicht (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2006 - 7 B 32.06
    Bloße Subsumtionsfehler oder Bewertungsunterschiede begründen keine Abweichung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (stRspr, Beschluss vom 10. Juli 1995 - BVerwG 9 B 18.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 264; Beschluss vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95

    Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer …

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2006 - 7 B 32.06
    Bloße Subsumtionsfehler oder Bewertungsunterschiede begründen keine Abweichung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (stRspr, Beschluss vom 10. Juli 1995 - BVerwG 9 B 18.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 264; Beschluss vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302 m.w.N.).
  • BGH, 12.05.2000 - V ZR 47/99

    Rückabwicklung von Enteignungen auf Grundlage des DDR-Baulandgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2006 - 7 B 32.06
    Rn. 8 2. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im Hinblick auf die abweichende Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 12. Mai 2000 - BGH V ZR 47/99 - NJW 2000, 2419), wonach Enteignungen auf der Grundlage des Baulandgesetzes nach dem 18. Oktober 1989 gegenüber West-Eigentümern bei deren bewusster Nichtbeteiligung eine Vermögensschädigung nach § 1 Abs. 3 VermG darstellen.
  • BGH, 25.07.2003 - V ZR 362/02

    Geltendmachung des Grundbuchberichtigungsanspruchs durch den Eigentümer bei …

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2006 - 7 B 32.06
    Ein darüber hinausgehender Klärungsbedarf ist auch angesichts der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. Juli 2003 (BGH V ZR 362/02 - ZOV 2003, 322), die wiederum die Nichterheblichkeit der abweichenden Rechtsauffassung betont, nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 3.01

    Entschädigungslose Enteignung; Enteignung, entschädigungslose; Enteignung, gegen …

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2006 - 7 B 32.06
    Denn zum einen erfordert der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG grundsätzlich eine an den Einzelumständen orientierte Beurteilung und zum anderen reicht die einfache Rechtswidrigkeit eines Eigentumsentzugs unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit für die Annahme einer unlauteren Machenschaft nicht aus (stRspr, Urteil vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 28 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 10.01

    Inanspruchnahme; Baulandgesetz 1984; unlautere Machenschaften; Verfahrensverstöße …

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2006 - 7 B 32.06
    Rn. 6 1. Die Beschwerde hat nicht dargelegt, dass das angefochtene Urteil von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 1995 - BVerwG 7 B 223.95 -, vom 3. Juli 2001 - BVerwG 8 B 37.01 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 27) und vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 10.01 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 32) abweicht.
  • BVerwG, 19.12.1994 - 7 B 201.94

    Unzulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Nichtigkeitsklage mit dem Ziel der …

  • BVerwG, 11.08.1995 - 7 B 223.95

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

  • BVerwG, 04.07.2011 - 7 B 26.11

    Selbstbindung des BVerwG; Bindung der Vorinstanz

    Denn das bloße Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Darlegungsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (stRspr, Beschluss vom 21. September 2006 - BVerwG 7 B 32.06 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VG Potsdam, 29.08.2007 - 6 K 3130/01

    Schädigung aufgrund unlauterer Machenschaften; vorzeitiger Baubeginn bei …

    Die Frage, ob formale Verstöße gegen Vorschriften des Baulandgesetzes der DDR in der Spätphase der DDR, also zwischen dem Rücktritt Erich Honeckers am 18. Oktober 1989 und der Verlautbarung des bezeichneten Schreibens vom 26. Januar 1990, als manipulativ zu werten sind, kann jedoch nur unter umfassender Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalles beantwortet werden Die Festlegung eines Stichtages - wie des 18. Oktober 1989 - kommt insoweit nicht in Betracht (BVerwG, Beschluss vom 21. September 2006 - 7 B 32.06 -, juris; Urteil vom 12. Dezember 2001 - 8 C 10.01 -, juris).
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