Rechtsprechung
| BVerwG, 14.03.1969 - VII B 34.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Geltendmachung der Divergenzrüge - Vorliegen einer Rechtsgrundlage für die Auferlegung eines Bedienungsverbots - Sinn und Zweck eines Bedienungsverbots - Vorliegen einer befriedigenden Verkehrsbedienung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 13.12.1956 - I C 207.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.03.1969 - VII B 34.67
Das Berufungsgericht weiche auch von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1956 - DVBl. 1957, 496 - und vom 11. Oktober 1963 - Buchholz BVerwG 442.01, § 13 PBefG 1961 Nr. 8 - und dadurch ab, daß ihm ein Ausgestaltungsrecht nicht zugebilligt worden sei.Die vom Kläger gerügte Abweichung der Entscheidung des Berufungsgerichts von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1956 - DVBl. 1957 S. 496 - und vom 11. Oktober 1963 - Buchholz BVerwG 442.01, § 13 PBefG 1961 Nr. 8 - liegt nicht vor.
- BVerwG, 27.02.1958 - I C 42.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.03.1969 - VII B 34.67
Die Auflagen müssen ebenso wie die der Genehmigung hinzugefügten Bedingungen ihre Rechtfertigung in der vom Gesetzgeber gewollten Ordnung des Verkehrs finden (Urteil des I. Senats vom 27. Februar 1958 - BVerwG I C 42.57 - DVBl. 1958 S. 436). - BVerwG, 11.12.1964 - VII C 105.63
Anspruch auf Genehmigung der Erweiterung des Linienverkehrs mit Kraftomnibussen
Auszug aus BVerwG, 14.03.1969 - VII B 34.67
Auf die Revision des Klägers hob der Senat mit Urteil vom 11. Dezember 1964 - BVerwG VII C 105.63 - (Gewerbearchiv, 1965, 111) das Urteil auf und verwies die Sache an das Oberverwaltungsgericht zurück.
- BVerwG, 10.11.1980 - 7 B 153.80
Grundsatz der Priorität als eines von mehreren denkbaren sachlichen Kriterien des …
Der Senat hat bereits wiederholt ausgesprochen, daß, wenn mehrere Bewerber für ein und dieselbe neue Linie die Zulassungsvoraussetzungen des § 13 des Personenbeförderungsgesetzes - PBefG - vom 21. März 1961 (BGBl. I S. 241) erfüllen, aber nur einer von ihnen zum Zuge kommen kann, es für die Auswahlentscheidung der Genehmigungsbehörde in erster Linie maßgebend sein kann, wer von den Bewerbern die bessere Verkehrsbedienung bietet (Urteil vom 25. Oktober 1968 - BVerwG 7 C 134.66 - in Buchholz 442.01 § 13 PBefG 1961 Nr. 15 = Personenverkehr 1969, 162; Beschlüsse vom 12. März 1969, 14. März 1969 und 6. Oktober 1970 - BVerwG 7 B 33.67, BVerwG 7 B 34.67 und BVerwG 7 B 69.70 -). - BVerwG, 10.11.1980 - 7 B 29.80
Beurteilungsgrundlage für die Bemessung des zulässigen zeitlichen Abstandes der …
Daß die Prüfung der öffentlichen Verkehrsinteressen nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG dazu führen kann, einen beantragten Linienverkehr mit Rücksicht auf bereits bestehende Linienverkehrsunternehmen nur unter Ausschluß der Unterwegsbedienung mittels Zwischenhaltestellen zu genehmigen und dem Antragsteller gem. § 16 Abs. 1 PBefG ein entsprechendes Bedienungsverbot aufzuerlegen, begegnet keinen begründeten Zweifeln (Beschluß vom 14. März 1969 - BVerwG 7 B 34.67 -). - BVerwG, 06.10.1970 - VII B 69.70
Auswahlentscheidung bei mehreren Bewerbern für einen Linienverkehr
Wird von allen Bewerbern eine gleich gute Bedienung geboten - wie das nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs der Fall ist -, so liegt es, wie der Senat in den Beschlüssen vom 12. März 1969 und vom 14. März 1969 - BVerwG VII B 33.67 und BVerwG VII B 34.67 - entschieden hat, im Rahmen sachlicher Erwägungen, demjenigen den Vorzug zu geben, der das Verkehrsbedürfnis erkannt und sich zuerst durch Stellung eines Antrages um die Bedienung dieses Verkehrsbedürfnisses bemüht hat.
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