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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.02.1973 - VII B 37.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,3358
BVerwG, 16.02.1973 - VII B 37.72 (https://dejure.org/1973,3358)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.1973 - VII B 37.72 (https://dejure.org/1973,3358)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 1973 - VII B 37.72 (https://dejure.org/1973,3358)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Befugnis des Satzungsgebers zur Ersetzung einer ungültigen Steuerordnung durch rückwirkende Norm gleichen Inhalts - Vertrauensschutz bei Rückwirkung von Steuernormen

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 43.67

    Umfang des Rückwirkungsverbots - Berichtigung eines Versehens in einer …

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1973 - VII B 37.72
    Nach dem Urteil des Senats vom 19. Februar 1971 - BVerwG VII C 43.67 - (BVerwGE 37, 252) läßt das Rechtsstaatsprinzip eine Ausnahme vom Verbot rückwirkender Steuergesetze auch dann zu, wenn die Rückwirkung eine Lücke im zeitlichen Geltungsbereich des örtlichen Steuerrechts schließen soll, die durch ein Versehen des Gesetzgebers im Gesetzgebungsverfahren entstanden ist, und wenn den Steuerpflichtigen ein Vertrauensschutz nicht zukommt.

    Er hat vielmehr dort ausdrücklich hervorgehoben, für die Rückwirkung eines Gesetzes sei es erforderlich aber auch ausreichend, daß ihr kein Vertrauensschutz des Bürgers entgegenstehe (BVerwGE 37, 252 [255]).

    Aus den vorstehenden Ausführungen folgt, daß die Klägerin die Zulassung der Revision auch nicht gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO mit der Begründung erreichen kann, das angefochtene Urteil des Berufungsgerichts beruhe auf der Abweichung von den Entscheidungen des Senats in BVerwGE 37, 252 und in dem Beschluß vom 23. Februar 1972.

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1973 - VII B 37.72
    Dabei ist im Einklang mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 13, 261 [271]; 18, 429 [439]) ein solcher Vertrauensschutz, u.a. in den Fällen zu verneinen, in denen, die Betroffenen nach der rechtlichen Situation in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz zurückbezogen wird, mit dieser Regelung rechnen mußten oder wenn das geltende Recht unklar und verworren ist.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1973 - VII B 37.72
    Abgesehen davon, daß diesem Beschwerdevorbringen der Klägerin jeder Hinweis auf die Gründe fehlt, die die "grundsätzliche Bedeutung" der Rechtssache rechtfertigen (§ 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO), und mit bloßen Angriffen auf die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht ausreichend begründet werden kann (vgl. BVerwGE 13, 90 [91]), ist eine noch klärungsbedürftige Rechtsfrage grundsätzlicher Art nicht zu erkennen.
  • BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63

    Verschollenheitsrente

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1973 - VII B 37.72
    Dabei ist im Einklang mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 13, 261 [271]; 18, 429 [439]) ein solcher Vertrauensschutz, u.a. in den Fällen zu verneinen, in denen, die Betroffenen nach der rechtlichen Situation in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz zurückbezogen wird, mit dieser Regelung rechnen mußten oder wenn das geltende Recht unklar und verworren ist.
  • BVerwG, 11.09.2014 - 9 B 21.14

    Beitragsfähigkeit des Anschaffungsaufwands und Herstellungsaufwands bzgl. des …

    Davon abweichende abstrakte Rechtssätze sind in den von der Beschwerde zitierten Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Februar 1973 - BVerwG 7 B 37.72 - und vom 22. Januar 1986 - BVerwG 8 B 123.84 - (NVwZ 1986, 483) nicht enthalten.
  • BVerwG, 11.09.2014 - 9 B 22.14

    Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Dritten durch die Gemeinde i.R.d. …

    Davon abweichende abstrakte Rechtssätze sind in den von der Beschwerde zitierten Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Februar 1973 - BVerwG 7 B 37.72 - und vom 22. Januar 1986 - BVerwG 8 B 123.84 - (NVwZ 1986, 483) nicht enthalten.
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