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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.07.1983 - 7 B 38.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2625
BVerwG, 22.07.1983 - 7 B 38.82 (https://dejure.org/1983,2625)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.1983 - 7 B 38.82 (https://dejure.org/1983,2625)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 1983 - 7 B 38.82 (https://dejure.org/1983,2625)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Verbesserung der Dissertationsnote - Hinweispflicht des Gerichts auf Stellung von sachdienlichen Anträgen - Grenzen der gerichtlichen Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1981 - 9 S 1092/80

    Leistungsklage; Verbesserung einer Note; Prüfung; Neubewertung

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1983 - 7 B 38.82
    Mit seinem - ursprünglich weitergehenden - Antrag auf Verurteilung der Beklagten, die Noten des Erst- und des Zweitgutachtens zu seiner Dissertation auf "cum laude" zu verbessern, hatte er in den Vorinstanzen keinen Erfolg (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 14. Dezember 1981, DÖV 1982, 164 = DVBl. 1982, 449).

    Wenn die Einschränkung des Klagebegehrens auf der irrigen Annahme beruhte, hierdurch dem Ziel einer Verurteilung der Beklagten zur Notenaufbesserung näher zu kommen und die bloße Verpflichtung der Beklagten zur Neubescheidung zu vermeiden, so war dies weder dem erwähnten Schriftsatz vom 22. Juli 1981 noch dem Schriftsatz des Prozeßbevollmächtigten des Klägers vom 4. Dezember 1981 (a.a.O.) zu entnehmen, so daß der Vorsitzende schon deshalb keinen Anlaß für einen klärenden Hinweis hatte.

  • BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 51.79

    Bewertung einer Prüfungsarbeit durch andere als bisherige Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1983 - 7 B 38.82
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats schließt der bloße Umstand, bereits eine als fehlerhaft aufgehobene Bewertung vorgenommen zu haben, den Prüfer nicht von der erneuten Bewertung aus (Urteil vom 9. Juli 1982 - BVerwG 7 C 51.79 - DVBl. 1983, 90 [91]).
  • BVerwG, 29.03.1979 - 7 B 27.78

    Ablehnung eines Habilitationsantrags durch die Fakultät des Fachbereichs Physik …

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1983 - 7 B 38.82
    Das gilt auch für die Prüfungsleistungen im Rahmen eines Promotionsverfahrens (wie im Habilitationsverfahren; vgl. Senatsbeschluß vom 29. März 1979 - BVerwG 7 B 27.78 - [JZ 1979, 469, 470]).
  • OVG Saarland, 02.02.2015 - 2 D 371/14

    Zum Umfang der gerichtlichen Überprüfung von Leistungen im Rahmen eines …

    Über diese Grenze kann sich das Gericht auch nicht mit Hilfe von Sachverständigengutachten hinwegsetzen, da die Begutachtung der Leistung allein den hierzu berufenen Stellen obliegt.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.7.1983 - 7 B 38.82 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 181) Das Gericht ist damit auf die Kontrolle beschränkt, ob die entscheidenden Stellen von falschen Tatsachen ausgegangen sind, sie ihrer Entscheidung sachfremde Erwägungen zugrunde gelegt haben oder ob die getroffene Entscheidung sonst die Grenzen des Bewertungsspielraums verlässt.(vgl. VG Leipzig, Urteil vom 21.5.2014 - 4 K 528/11 - (juris);… Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl., Rdnr. 882 m.w.N.) Derartige Fehler sind hier nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 23.12.1983 - 7 B 33.83

    Rechtmäßigkeit eines Stichentscheids durch den Drittprüfer - Anforderungen an die …

    Der Vorsitzende ist aber nicht verpflichtet, auf das Klagebegehren selbst Einfluß zu nehmen, etwa dem Kläger die Anregung zu geben, sein Klagebegehren auch auf ein anderes als das bisher erkennbar verfolgte Ziel zu richten (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Juli 1983 - BVerwG 7 B 38.82 -).
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