Rechtsprechung
| BVerwG, 05.09.2008 - 7 B 40.08 |
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Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 13.08.2008 - 1 S 2201/08
- BVerwG, 05.09.2008 - 7 B 40.08
Wird zitiert von ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2011 - L 19 AS 879/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Rn. 28 Dabei kann dahinstehen, ob der Tatbestand der Verfahrensgebühr nach Nr. 3103 VV RVG, die einen niederigeren Gebührenrahmen bei dem Tätigwerden in einem vorausgegangenen Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren vorsieht, schon dann gegeben ist, wenn ein Rechtsanwalt vor der Einleitung des gerichtlichen Verfahrens seinen Mandanten in derselben Angelegenheit in einem Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren vertreten hat (so LSG NRW Beschluss vom 27.06.2011 - L 9 AS 1699/10 B - m.w.N., LSG Thüringen - L 6 SF 653/10 B) oder ein Tätigwerden des Rechtsanwalts in einem vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens abgeschlossenen Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren erforderlich ist (LSG NRW Beschluss vom 29.01.2007 - L 1 B 35/07) oder eine Identität des Streitgegenstandes der Verfahren gegeben sein muss (so LSG NRW Beschlüsse vom 20.07.2011 - L 16 AL 103/10 B - und vom 24.02.2011 - L 7 B 40/08 - so auch LSG Hessen Beschluss vom 24.01.2011 - L 2 SF 30/09 E - zumindest zum Verfahren nach § 86 Abs. 1 SGG).
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