Rechtsprechung
| BVerwG, 20.12.2006 - 7 B 42.06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - 11 B 3.05
- BVerwG, 20.12.2006 - 7 B 42.06
Wird zitiert von ... (14)
- OVG Thüringen, 10.12.2021 - 4 KO 700/17
Auslegung eines von der Kostenlast der Altlastensanierung im DDR-Kalibergbau …
Von daher liegt auf der Hand, dass nur auf der Grundlage des innerhalb der Frist bezeichneten Investitionsvorhabens entschieden werden kann, ob es mit Blick auf die anderen berührten Interessen eine Freistellung von der Sanierungsverantwortlichkeit rechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juli 2011 - 7 B 25/11 - juris Rn. 16, vom 20. Dezember 2006 - 7 B 42/06 - juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2006 - OVG 11 B 3.05 - juris Rn. 21; OVG Magdeburg, Beschluss vom 17. März 2004 - 2 L 29/02 - LKV 2004, 477; Kloepfer/Kröger, Haftungsfreistellung für "Altlasten" in den neuen Bundesländern, DÖV 1991, 989/991; BT-Drs. - OVG Sachsen, 23.11.2010 - 4 A 681/08
Offenlassen der Frage der Zulässigkeit der Klage bei offentsichtlichem …
Von daher lag es für das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 20.12.2006 - 7 B 42/06 -, juris) "auf der Hand", dass nur auf der Grundlage des "innerhalb der Frist bezeichneten Investitionsvorhabens" entschieden werden kann, ob dieses mit Blick auf die anderen berührten Interessen eine Freistellung von der Sanierungsverantwortlichkeit rechtfertigt.Wird es hingegen durch ein neues Investitionsvorhaben ersetzt, greift der Gesetzeszweck nicht (BVerwG, Beschl. v. 20.12.2006, a. a. O.).
- VG Weimar, 05.11.2014 - 7 K 849/11
Freistellung von Altlasten im Bergbau nach dem Umweltrahmengesetz; Anforderungen …
Auch in einem solchen Fall kommt eine Freistellung allein wegen Versäumung der Antragsfrist des Art. 1 § 4 Abs. 3 Satz 3 Umweltrahmengesetz nicht (mehr) in Betracht (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 26.01.2006 - 11 B 3.05 - juris Rdnr. 21; BVerwG, Beschluss vom 20.12.2006 - 7 B 42/06 - juris Rdnr. 8).Ansonsten könnten durch den Antragsteller und erst recht durch einen späteren Investor Sinn und Zweck der Antragsfrist des Art. 1 § 4 Abs. 3 Satz 3 Umweltrahmengesetz umgangen werden, nämlich gerade nach der Wende die früheren Industriestandorte erhalten zu wollen; hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht wörtlich ausgeführt (BVerwG, Beschluss vom 20.12.2006, a.a.O., juris Rdnr. 8):.
- OVG Sachsen, 27.01.2009 - 4 B 809/06
Beseitigungsanordnung; Ersatzvornahme; Verwaltungsvollstreckung; …
Im Übrigen ist zu bedenken, dass die Freistellung von der Sanierungsverantwortung für Umweltschäden als Instrument für einen raschen wirtschaftlichen Anschub in den neuen Bundesländern durch die Beseitigung von Investitionshemmnissen geschaffen wurde (siehe BVerwG, Beschl. v. 20.12.2006, - 7 B 42/06 -, juris). - OVG Sachsen, 11.12.2008 - 4 B 141/06
Parteiwechsel; Funktionswechsel; Altlastensituation; Teilregelung; Teilaufhebung; …
Der Zweck dieser Regelung ist die Beseitigung von Investitionshemmnissen und die Herstellung eines Investitionsschubes gerade im Anlaufzeitraum nach der Wiedervereinigung (BVerwG, Beschl. v. 20.12.2006 - 7 B 42/06 - zitiert nach juris; SächsOVG, Beschl. v. 5.1.1999, …Bis zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Beklagten (siehe dazu: BVerwG, Beschl. v. 20.12.2006, a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.1.2006 - 11 B 3.05 - zitiert nach juris) wurde diese Altlastensituation nicht aufgeklärt (zur Frage der behördlichen Ermittlung: Michel, Altlastenfreistellung in der Rechtsprechung, LKV 2000, 465 ).
- BVerwG, 25.07.2011 - 7 B 25.11
Antragsfrist für Altlastenfreistellung
Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2006 (BVerwG 7 B 42.06 - juris Rn. 8) ausgeführt hat, zeigt die Befristung der Vorschrift, dass damit ein Anreiz für Investoren geschaffen werden sollte, gerade im Anlaufzeitraum nach der Wende Kapital in die neuen Bundesländer einzubringen und damit dort Arbeitsplätze zu schaffen. - VG Frankfurt/Oder, 25.05.2009 - 5 K 1860/04
Rechtmäßige Ablehnung einer Altlastenfreistellung für Deponiegrundstück in der …
Von daher liegt auf der Hand, dass nur auf der Grundlage des innerhalb der Frist bezeichneten Investitionsvorhabens entschieden werden kann, ob dieses mit Blick auf die anderen berührten Interessen eine Freistellung von der Sanierungsverantwortlichkeit rechtfertigt (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 7 B 42/06 zitiert nach juris RN 7, 8).Rn. 29 Gleichermaßen hat auch das BVerwG in dem nachfolgenden Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 7 B 42/06 (zitiert nach juris RN 8) zum Zweck der Vorschrift, wonach die Freistellung ein Instrument für einen wirtschaftlichen Anschub in den neuen Bundesländern sein sollte, betont:.
- OVG Sachsen, 15.12.2009 - 4 A 113/09
Rechtsnachfolge in eine Altlastenfreistellung im Fall einer bereits erteilten …
Nach der Zweckbestimmung des Freistellungsverfahrens - der Beseitigung von Investitionshemmnissen sowie der Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen in den neuen Bundesländern (siehe BVerwG, Beschl. v. 20.12.2006 - 7 B 42.06 -, juris Rn.8;… BGH, Urt. v. 6.3.1997, VIZ 1997, 429 f.) - war eine Rechtsnachfolge nicht nur bei laufenden Antragsverfahren (…dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.1.2006 - 11 B 3.05 -, juris Rn. 21), sondern auch bei bereits erteilten Freistellungen möglich, wenn der Rechtsnachfolger - wie hier - das ursprüngliche Investitionsvorhaben fortführte (so auch Kobes, VIZ 1998, 481, 486 f. unter Hinweis auf einen dinglichen Bezug der Freistellung). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - 11 B 29.08
Altlastenfreistellung; Freistellungsbescheid; Freistellungszweck; …
Zweck der Freistellung durch Art. 1 § 4 Abs. 3 UmwRG war nämlich allein, im Anlaufzeitraum nach der Wende in den neuen Bundesländern aufgrund von Altlasten auf Grundstücken bestehende Investitionshindernisse zu beseitigen und damit Anreize für Investoren zu schaffen, dort Kapital einzubringen und Arbeitsplätze zu schaffen oder wenigstens zu erhalten (vgl. nur Urteil des Senats vom 28. Januar 2006 - 11 B 3.05 -, juris Rz. 21 m.w.N. und den bestätigenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 2006 - 7 B 42.06 -, juris Rz. 8). - OVG Sachsen, 14.09.2009 - 4 B 699/07
Freistellung; Ermessen; Investitionshemmnis
Voraussetzung für den Erfolg der vorliegenden Klage dürfte sein, dass das von der Klägerin in den Jahren 1994 und 1995 nach eigenem Bekunden durchgeführte Investitionsvorhaben bereits vor Ablauf der Frist für die Stellung eines Freistellungsantrags nach Art. 4 Abs. 3 Satz 2 URaG zumindest in Grundzügen der Feststellungsbehörde hinreichend konkret angezeigt wurde (sh. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 20.12.2006 - 7 B 42/06 - zit. nach juris;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.1.2006 - 11 B 3.05 - zit. nach juris;… VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 25.5.2009 - 5 K 1860/04- zit. nach juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.02.2012 - 11 N 32.09
Darlegung des Investitionsvorhabens binnen der Freistellungsantragsfrist
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2014 - 11 M 7.13
Anspruch auf Altlastenbefreiung; konkrete Bezeichnung des Investitionsvorhabens; …
- OVG Sachsen, 22.03.2013 - 4 A 123/12
Erfolgen eines fristwahrenden Eintritts eines Rechtsnachfolgers in das …
- OVG Sachsen, 09.03.2011 - 4 A 314/10
Altlastenfreistellung, Antragsfrist, Investitionsvorhaben
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Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2006 - L 7 B 42/06 |
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 10.05.2005 - S 3 AL 583/04
- SG Osnabrück, 15.06.2005 - S 4 AS 158/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2005 - L 7 B 54/05
- SG Osnabrück, 20.01.2006 - S 4 AS 158/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2006 - L 7 AS 151/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2006 - L 7 B 54/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2006 - L 7 B 54/05
- SG Hildesheim, 02.05.2006 - S 3 AL 583/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2006 - L 7 B 42/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2006 - L 7 AS 63/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.01.2007 - L 7 AL 126/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2008 - L 7 B 42/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BSG, 16.02.2006 - B 9a V 47/05 B
Besetzung der Richterbank bei Anhörungsrüge
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2006 - L 7 B 42/06
In der Begründung einer Anhörungsrüge ist daher schlüssig auszuführen, inwieweit der behauptete Verstoß des Gerichts sich auf dessen Entscheidung ausgewirkt haben kann, der Anhörungsfehler für die Entscheidung also rechtlich kausal gewesen sein soll (vgl. auch BSG, Beschluss vom 16. Februar 2006 - B 9a V 47/05 B -). - LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2006 - L 8 B 171/06
Anhörungsfehler; Anhörungsrüge; Beendigung; Darlegungslast; Endentscheidung; …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2006 - L 7 B 42/06
Da die Rüge bereits aus dem genannten Grund unzulässig ist, kann offen bleiben, ob es sich bei einer nicht mehr anfechtbaren PKH-Beschwerde-Entscheidung um eine einer Endentscheidung vorausgehende Entscheidung handelt (vgl. § 178a Abs. 1 Satz 2 SGG), die einer Anhörungsrüge nicht zugänglich ist (so der 8. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13.06.2006 - L 8 B 171/06 AS RG; a. A.: 5. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19.05.2006 - L 5 B 1/06 V RG -).
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Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2008 - L 7 B 42/06 |
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 10.05.2005 - S 3 AL 583/04
- SG Osnabrück, 15.06.2005 - S 4 AS 158/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2005 - L 7 B 54/05
- SG Osnabrück, 20.01.2006 - S 4 AS 158/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2006 - L 7 AS 151/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2006 - L 7 B 54/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2006 - L 7 B 54/05
- SG Hildesheim, 02.05.2006 - S 3 AL 583/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2006 - L 7 AS 63/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2006 - L 7 B 42/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.01.2007 - L 7 AL 126/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2008 - L 7 B 42/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BSG, 22.09.1993 - 10 RAr 9/91
Konkursausfallgeld - Feststellungslast - Masselosigkeit
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2008 - L 7 B 42/06
Allein die Tatsache, dass der Kläger vorliegend das vereinbarte Arbeitsentgelt nicht erhalten hat und der Geschäftsführer sich offensichtlich abgesetzt hat, zeugt von einer Zahlungsunwilligkeit, die jedoch nicht mit einer Zahlungsunfähigkeit gleichzusetzen ist (vgl. dazu BSG, Urteil vom 22. September 1993 10 RAr 9/91 -, Landessozialgericht Berlin- Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2005 L 28 AL 75/04).Die Feststellungslast für die offensichtliche Masselosigkeit im Zeitpunkt der Betriebseinstellung liegt bei demjenigen, der einen Anspruch auf Insolvenzgeld geltend macht (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 1993 10 RAr 9/91 ; Roeder in Niesel, SGB 111, 3. Aufl., § 183 Rd.Nr. 47 m.w.N.).
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2005 - L 28 AL 75/04
Insolvenzgeldanspruch - Insolvenzereignis - vollständige Beendigung der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2008 - L 7 B 42/06
Allein die Tatsache, dass der Kläger vorliegend das vereinbarte Arbeitsentgelt nicht erhalten hat und der Geschäftsführer sich offensichtlich abgesetzt hat, zeugt von einer Zahlungsunwilligkeit, die jedoch nicht mit einer Zahlungsunfähigkeit gleichzusetzen ist (vgl. dazu BSG, Urteil vom 22. September 1993 10 RAr 9/91 -, Landessozialgericht Berlin- Brandenburg, Urteil vom 8. Dezember 2005 L 28 AL 75/04).
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