Rechtsprechung
| BVerwG, 05.01.1996 - 7 B 454.95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Wolters Kluwer
Restitution von Unternehmensresten - Einbeziehung eines stillgelegten Unternehmens in ein anderes Uunternehmen - Schutz vor der Rückübertragung von Unternehmensresten bei drohender erheblicher Beeinträchtigung des Unternehmers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Offene Vermögensfragen: Voraussetzung für die Restitution von Unternehmensresten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Unternehmensrestitution
Verfahrensgang
- VG Dresden, 31.08.1995 - 1 K 142/94
- BVerwG, 05.01.1996 - 7 B 454.95
Papierfundstellen
- ZIP 1996, 437
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94
Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof - …
Auszug aus BVerwG, 05.01.1996 - 7 B 454.95
Denn die in § 6 Abs. 1 S. 1 VermG vorgesehene Vergleichbarkeitsprüfung betrifft allein die Entwicklung, die das entzogene Unternehmen genommen hat; hatte sich also das entzogene Unternehmen nach der Entziehung bis zu seiner Stillegung zu einem nicht mehr vergleichbaren Unternehmen entwickelt, so kann der Träger des entzogenen Unternehmens keine Ansprüche aus § 6 Abs. 6 a S. 1 VermG geltend machen (vgl. Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 -, BVerwGE 98, 154 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 10 S. 30 f.).
- BGH, 04.03.2005 - V ZR 162/04
Ansprüche gegen den Berechtigten bei der Restitution eines Grundstücks in der …
Diese sah es als einen der Einzelrestitution so stark angenäherten Sonderfall der Unternehmensrestitution an, daß ein Ausschluß nach § 7 Abs. 6 VermG nicht anzunehmen und Wertausgleich auch bei der Restitution von Unternehmensresten zu leisten war (VIZ 1996, 210, 212; 339, 340; inhaltlich anders noch in VIZ 1994, 187). - BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 6.95
Offene Vermögensfragen: Anfechtungs- bzw. Klagebefugnis der Bundesanstalt für …
Er kommt nach der Rechtsprechung des Senats dann in Betracht, wenn das ehemalige Unternehmen der Beigeladenen zu 1 nach seinem Entzug, jedoch vor der Veräußerung des Grundstücks auf Dauer stillgelegt wurde und bis zur Stillegung nicht seine Vergleichbarkeit eingebüßt hatte (…vgl. Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - a.a.O. S. 164 f.; Beschluß vom 5. Januar 1996 - BVerwG 7 B 454.95). - BVerwG, 30.03.2017 - 8 B 51.16
Enteignung eines einzelnen Unternehmens mit unselbständigen Betriebsteilen
Auf die Person des Inhabers des Unternehmens kommt es für dessen Fortbestand grundsätzlich nicht an (BVerwG…, Urteil vom 26. Juni 1997 - 7 C 12.97 - Buchholz 428 § 6 Nr. 27 S. 61 - juris Rn. 11; Beschlüsse vom 5. Januar 1996 - 7 B 454.95 - ZIP 1996, 437 f. …und vom 12. Dezember 2007 - 8 B 64.07 - juris Rn. 3). - BVerwG, 04.04.1996 - 7 B 364.95
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Umfang der gerichtlichen …
Der beschließende Senat hat im Anschluß an sein Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 10 S. 30 f. entschieden, daß die Restitution von Unternehmensresten (§ 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG) die Stillegung des entzogenen Unternehmens voraussetzt (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 2 VermG), und daß es auf die Stillegung des dem Verfügungsberechtigten gehörenden Unternehmens nicht ankommt (BVerwG, Beschluß vom 5. Januar 1996 - BVerwG 7 B 454.95 - noch nicht veröffentlicht).
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