Rechtsprechung
| BVerwG, 22.06.2006 - 7 B 49.06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Die Frage nach der Verfassungsgemäßheit der Rückübertragung eines von einem verfolgungsbedingten Vermögensverlust betroffenen Grundstücks trotz fehlenden Rückübertragungsinteresses als Rechtssache von grundsätzlicher ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 17.03.2006 - 31 A 87.06
- BVerwG, 22.06.2006 - 7 B 49.06
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.10.2004 - 7 C 24.03
Rassische Verfolgung; Rechtsnachfolge; jüdischer Berechtigter; jüdischer …
Auszug aus BVerwG, 22.06.2006 - 7 B 49.06
Aufgabe der Beigeladenen ist es, Restitutionsansprüche jüdischer Geschädigter, die von diesen nicht geltend gemacht werden, zum Zweck kollektiver Wiedergutmachung zu Gunsten des jüdischen Volkes durchzusetzen (Urteil vom 28. Oktober 2004 - BVerwG 7 C 24.03 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 28). - BVerwG, 19.08.1993 - 6 B 42.93
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Sichtung und …
Auszug aus BVerwG, 22.06.2006 - 7 B 49.06
Rn. 4 Das mit der Beschwerde eingereichte Vorbringen des nicht vertretungsberechtigten Sohnes und Generalbevollmächtigten der Klägerin zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde kann im Beschwerdeverfahren nicht berücksichtigt werden, weil vor dem Bundesverwaltungsgericht Vertretungszwang besteht (§ 67 Abs. 1 Satz 1 und 2 VwGO) und Ausführungen eines nicht vertretungsberechtigten Dritten nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur in das Verfahren eingeführt werden können, wenn sie vom Prozessbevollmächtigten einer eigenen Prüfung, Sichtung und rechtlichen Durchdringung unterzogen wurden (vgl. Beschluss vom 5. August 1998 - BVerwG 4 B 74.98 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 91; Beschluss vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 81 m.w.N.). - BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 64.02
Kaufvertrag in Polen über Grundstücke in Berlin; polnische Staatsangehörige; …
Auszug aus BVerwG, 22.06.2006 - 7 B 49.06
Ist das nicht der Fall, so ist deren Anspruch mit Ablauf der Ausschlussfrist (§ 30a Abs. 1 Satz 1 VermG) erloschen und ausschließlich die Beigeladene anspruchsberechtigt, wenn sie den Anspruch rechtzeitig angemeldet hat (Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 64.02 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 22). - BVerwG, 05.08.1998 - 4 B 74.98
Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Zulässigkeit der …
Auszug aus BVerwG, 22.06.2006 - 7 B 49.06
Rn. 4 Das mit der Beschwerde eingereichte Vorbringen des nicht vertretungsberechtigten Sohnes und Generalbevollmächtigten der Klägerin zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde kann im Beschwerdeverfahren nicht berücksichtigt werden, weil vor dem Bundesverwaltungsgericht Vertretungszwang besteht (§ 67 Abs. 1 Satz 1 und 2 VwGO) und Ausführungen eines nicht vertretungsberechtigten Dritten nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur in das Verfahren eingeführt werden können, wenn sie vom Prozessbevollmächtigten einer eigenen Prüfung, Sichtung und rechtlichen Durchdringung unterzogen wurden (vgl. Beschluss vom 5. August 1998 - BVerwG 4 B 74.98 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 91; Beschluss vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 81 m.w.N.).
- BGH, 25.05.2016 - III ZR 99/15
Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren über Herausgabeansprüche jüdischer …
In diesem Zusammenhang hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich seine ständige Rechtsprechung (vgl. nur BVerwGE 122, 154, 156 f; Beschluss vom 22. Juni 2006 - 7 B 49/06, juris Rn. 2) zitiert, wonach es Aufgabe der Beklagten ist, Restitutionsansprüche jüdischer Geschädigter, die von diesen nicht geltend gemacht werden und für die die Beklagte kraft Gesetzes Rechtsnachfolgerin ist, zum Zwecke "kollektiver Wiedergutmachung zu Gunsten des jüdischen Volkes durchzusetzen". - BVerwG, 24.04.2013 - 8 B 81.12
Vermögensrechtliche Ausschlussfristen; Conference on Jewish Material Claims …
Aufgabe der JCC ist es, Restitutionsansprüche jüdischer Geschädigter, die von diesen nicht geltend gemacht werden, zum Zwecke kollektiver Wiedergutmachung zugunsten des jüdischen Volkes durchzusetzen (Urteil vom 28. Oktober 2004 - BVerwG 7 C 24.03 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 28; Beschluss vom 22. Juni 2006 - BVerwG 7 B 49.06 - juris). - OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 19 U 84/14
Streit um durch Bundesamt für Zentrale Dienste und offene Vermögensfragen …
Rn. 36 Aufgabe der Beklagten ist es, Restitutionsansprüche jüdischer Geschädigter, die von diesen nicht geltend gemacht werden, zum Zwecke kollektiver Wiedergutmachung zu Gunsten des jüdischen Volkes durchzusetzen (BVerwG, Beschluss vom 22.06.2006 - 7 B 49/06 - Rz. 2, zit. n. Juris). - VG Berlin, 16.05.2013 - 29 K 328.11
Auskehrung des Erlöses für ein Grundstück in Berlin-Mitte nach dem VermG, …
Mit seinem Regelungszweck, bestimmte Erwerbsvorgänge aus nationalsozialistischer Zeit rechtlich zu missbilligen und daher zu Gunsten des früheren Eigentümers oder seiner Rechtsnachfolger rückabzuwickeln, stellt sich § 1 Abs. 6 VermG vielmehr als eine zulässige Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums dar, die schon deswegen nicht zu beanstanden ist, weil die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts im Gebiet der DDR anders als im früheren Bundesgebiet unterblieben und der Gesetzgeber allein durch den Zeitablauf nicht gehindert war, die Wiedergutmachung im Gebiet der DDR nachzuholen, nachdem sich die Möglichkeit hierzu im Zuge der Wiedervereinigung ergeben hatte (…BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 1997 - 7 B 78.97 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 107 = juris Rdnr. 2, und vom 22. Juni 2006 - 7 B 49.06 -, juris Rdnr. 2). - VG Düsseldorf, 19.03.2015 - 6 K 5695/13
Feststellung eines Schadens sowie Zuerkennung von Hauptentschädigung nach dem …
Rn. 53 Vgl. dazu, dass sich § 2 Abs. 1 Satz 3 VermG nicht auf die Fälle des "erbenlosen Vermögens" beschränkt, sondern auch die Fälle des "unbeanspruchten Vermögens" erfasst: BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 7 C 64/02 -, juris Rdnr. 15; Beschluss vom 29. April 2004 - 7 B 85/03 -, juris Rdnr. 6; Beschluss vom 22. Juni 2006 - 7 B 49/06 -, juris Rdnr. 2; Beschluss vom 24. April 2013 -8 B 81/12 -, juris Rdnr. 6; vgl. auch Fieberg, Vermögensgesetz, Band I, Stand: Januar 2014, § 2Rdnrn.
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