Rechtsprechung
| BVerwG, 28.07.1993 - 7 B 49.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verhältnis von einem Änderungsplanfeststellungsbeschluss zu einem ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss bei einer Änderung der Begründung des Plans - Anfechtbarkeit eines Planfeststellungsbeschlusses in Gestalt seiner Änderung - Anfechtung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 19.08.1991 - 11 A 1844/91
- OVG Niedersachsen, 19.11.1992 - 7 L 3817/91
- BVerwG, 28.07.1993 - 7 B 49.93
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.04.1993 - 7 A 2.92
Bundesbahnstrecke Erfurt-Bebra I - § 42 Abs. 2 VwGO, die in § 9 BNatSchG …
Auszug aus BVerwG, 28.07.1993 - 7 B 49.93
Es ist ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß Verfahrensbeteiligungen keine aus sich heraus klagefähige Positionen bilden, es sei denn, dem jeweiligen Gesetz lassen sich ausnahmsweise Anhaltspunkte dafür entnehmen, daß die Beteiligung als solche gerichtlich verfolgbar sein soll (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 29. April 1993 - BVerwG 7 A 2.92 - S. 10 des Umdrucks, bisher nicht veröffentlicht). - BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78
Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen …
Auszug aus BVerwG, 28.07.1993 - 7 B 49.93
Es liegt auf der Hand, daß die dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 68.78 - BVerwGE 61, 307 (309) [BVerwG 23.01.1981 - 4 C 68/78] zugrundeliegende Erwägung, für ein und dasselbe Vorhaben könne es nur einen einzigen Plan geben, auch diesen Fall erfaßt.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10
Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der …
Der Erlass eines den noch nicht vollzogenen Planfeststellungsbeschluss abändernden Planfeststellungsbeschlusses nach § 76 VwVfG M-V führt zusammen mit den Festsetzungen im vorausgegangenen Planfeststellungsbeschluss inhaltlich zu einer einheitlichen Planfeststellungsentscheidung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.09.2004 - 9 VR 3.04 -, NVwZ 2005, 330 - Beschl. v 28.07.1993 - 7 B 49.93 -, Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 8 - jeweils zitiert nach juris).Dass der Erlass eines den noch nicht vollzogenen Planfeststellungsbeschluss abändernden Planfeststellungsbeschlusses nach § 76 VwVfG zusammen mit den Festsetzungen im vorausgegangenen Planfeststellungsbeschluss inhaltlich zu einer einheitlichen Planfeststellungsentscheidung führt (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 28.07.1993 - 7 B 49.93 -, Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 8 - zitiert nach juris), ändert an dieser beschränkten Überprüfungsbefugnis nichts.
- BVerwG, 17.09.2004 - 9 VR 3.04
Schienenwegeplanung, City-Tunnel Leipzig, Planfeststellungsbeschluss, …
An der auf den Regelungsinhalt des Änderungsplanfeststellungsbeschlusses beschränkten Überprüfungsbefugnis ändert hier auch der Umstand nichts, dass der Erlass eines den noch nicht vollzogenen Planfeststellungsbeschluss abändernden Planfeststellungsbeschlusses nach § 76 VwVfG zusammen mit den Festsetzungen im vorausgegangenen Planfeststellungsbeschluss inhaltlich zu einer einheitlichen Planfeststellungsentscheidung führt (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1993 - BVerwG 7 B 49.93 - Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 8 S. 7 f.). - OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 7 KS 40/18
Änderungsplan; Änderungsplanfeststellung; Anderungsplanfeststellungsbeschluss; …
Rn. 128 Für ein gegenteiliges Verständnis lässt sich nicht anführen, dass nach ständiger Rechtsprechung ein noch nicht vollzogener Planfeststellungsbeschluss gemeinsam mit einem ihn abändernden weiteren Planfeststellungsbeschluss inhaltlich zu einer einheitlichen Planfeststellungsentscheidung verwächst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.07.2012 - 9 VR 6.12 -, juris; Beschluss vom 17.09.2004 - 9 VR 3.04 -, juris; Beschluss vom 28.07.1993 - 7 B 49.93 -, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 8 S 1674/03
Planfeststellung - Geltendmachung der Belange betroffener Dritter
An der auf den Regelungsinhalt des Ergänzungsplanfeststellungsbeschlusses beschränkten Überprüfungsbefugnis ändert auch der Umstand nichts, dass der Erlass eines den noch nicht vollzogenen Planfeststellungsbeschluss abändernden Planfeststellungsbeschlusses nach § 76 LVwVfG zusammen mit den Festsetzungen im vorausgegangenen Planfeststellungsbeschluss inhaltlich zu einer einheitlichen Planfeststellungsentscheidung führt (BVerwG, Beschluss vom 28.7.1993 - 7 B 49.93 - Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 8 S. 7 f.;… Beschluss vom 17.9.2004, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.2.1991 - 5 S 1271/90 - ). - VGH Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 5 S 1036/13
Plangenehmigungsverfahren; Ausbau von Bahnknoten; Zuständigkeit des …
Rn. 19 An der auf den Regelungsinhalt eines Änderungsplanfeststellungsbeschlusses beschränkten Überprüfungsbefugnis ändert auch der Umstand nichts, dass der Erlass eines den noch nicht vollzogenen Planfeststellungsbeschluss abändernden Planfeststellungsbeschlusses nach § 76 VwVfG zusammen mit den Festsetzungen im vorausgegangenen Planfeststellungsbeschluss inhaltlich zu einer einheitlichen Planfeststellungsentscheidung führt (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 28.07.1993 - 7 B 49.93 - Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 8 S. 7 f.). - VG Oldenburg, 26.10.1999 - 1 B 3319/99
Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung eines Emssperrwerks; Bindungswirkung …
Es entsteht dann nämlich ein neuer aus dem ursprünglichen und dem ändernden Verwaltungsakt zusammengesetzter Bescheid (vgl. Beschluss vom 28. Juli 1993 - 7 B 49.93 -, Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 8; Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 7 B 180.92 -, Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 7; BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1991 - 4 C 25.90 -, Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 4; Urteil vom 05. Dezember 1986 - 4 C 13.85 -, BVerwGE 75, 215, 220 f.) [BVerwG 05.12.1986 - 4 C 13/85]. - OVG Bremen, 06.05.2014 - 1 D 142/12
Klage gegen Deponie "Grauer Wall" in Bremerhaven bleibt erfolglos - …
- VG Bayreuth, 14.07.2009 - B 1 K 06.940
Straßenrechtliche Planfeststellung
Ihrem Inhalt nach handelt es sich insgesamt um eine neue - in der Abwägung veränderte - Planungsentscheidung (vgl. BVerwG vom 23.1.1981 Az. 4 C 68.78 in BVerwGE 61, 307 und vom 28.7.1993 Az. 7 B 49.93 in Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 8; OVG Lüneburg vom 19.11.1992 Az. 7 L 381/91; VG Dresden vom 28.2.2008 Az. 3 K 2369/04, zitiert nach Juris). - VGH Baden-Württemberg, 22.11.1996 - 8 S 1006/96
Änderungsplanfeststellungsbeschluß wegen Rechtsfehler im ursprünglichen …
- VG Dresden, 28.02.2008 - 3 K 2368/04
Anforderung an die Klagebefugnis eines außerhalb eines …
Ihrem Inhalt nach handelt es sich insgesamt um eine neue - in der Abwägung veränderte - Planungsentscheidung (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981, Az. 4 C 68/78, BVerwGE 61, 307, und Beschluss vom 28. Juli 1993, Az. 7 B 49/93, Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 8; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 19. November 1992, Az. 7 L 381/91, zitiert nach [...]).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".