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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 49.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,29789
BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 49.04 (https://dejure.org/2004,29789)
BVerwG, Entscheidung vom 09.08.2004 - 7 B 49.04 (https://dejure.org/2004,29789)
BVerwG, Entscheidung vom 09. August 2004 - 7 B 49.04 (https://dejure.org/2004,29789)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer eigenständigen, zielgerichteten Schädigung einzelner Vermögensgegenstände bei der Entziehung eines Unternehmens durch Strafurteil; Einordnung einer Unternehmensenteignung als Einzelrestitution; Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93

    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Investitionsvorrangbescheides - Stellung eines …

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 49.04
    Die Revision ist nicht wegen der behaupteten Abweichung von dem Beschluss vom 1. November 1993 - BVerwG 7 B 190.93 - (Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 11) zuzulassen (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 54.96

    Keine Rückgabe sogenannter weggeschwommener Unternehmensgrundstücke

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 49.04
    Abgesehen davon ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass bei einer Unternehmensenteignung eine Einzelrestitution nur in Betracht kommt, wenn die Verstaatlichung des Unternehmens nicht alle dazugehörigen Vermögensgegenstände erfasste und diese gesondert zugunsten eines anderen Rechtsträgers enteignet wurden (Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - BVerwGE 104, 92 ; Beschluss vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 7 B 141.99 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 37).
  • BVerwG, 12.05.2000 - 7 B 22.00

    Unternehmensrestitution; Vermögensgegenstand, weggeschwommener; …

    Auszug aus BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 49.04
    Allein der Umstand, dass das in einem einheitlichen Vorgang enteignete Unternehmensvermögen zwei verschiedenen Rechtsträgern zugeordnet wurde, ist für sich genommen nicht geeignet, die Annahme einer von der Unternehmensenteignung gesonderten Schädigungsmaßnahme zu begründen (Beschluss vom 12. Mai 2000 - BVerwG 7 B 22.00 - VIZ 2000, 600).
  • BVerwG, 22.12.1999 - 7 B 141.99
    Auszug aus BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 49.04
    Abgesehen davon ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass bei einer Unternehmensenteignung eine Einzelrestitution nur in Betracht kommt, wenn die Verstaatlichung des Unternehmens nicht alle dazugehörigen Vermögensgegenstände erfasste und diese gesondert zugunsten eines anderen Rechtsträgers enteignet wurden (Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - BVerwGE 104, 92 ; Beschluss vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 7 B 141.99 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 37).
  • BVerwG, 11.12.2024 - 8 C 12.23

    Kein Ausschluss der Rückübertragung bei unentgeltlicher Verfügung über …

    Rn. 16 § 6 Abs. 1 und Abs. 6a VermG wären nur anzuwenden, wenn die zurückverlangten Vermögenswerte im Zuge einer Unternehmensschädigung entzogen wurden (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1997 - 7 C 54.96 - BVerwGE 104, 92 …und vom 28. November 2012 - 8 C 23.11 - ZOV 2013, 30 Rn. 17 f., 20 f.; Beschluss vom 9. August 2004 - 7 B 49.04 - juris Rn. 4).
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