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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.02.2001 - 7 B 5.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16941
BVerwG, 08.02.2001 - 7 B 5.01 (https://dejure.org/2001,16941)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.2001 - 7 B 5.01 (https://dejure.org/2001,16941)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 7 B 5.01 (https://dejure.org/2001,16941)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks - Annahme einer unlauteren Machenschaft im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG (Vermögensgesetz) - Darlegungslast und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen - Bestellung eines Pflegers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.12.1999 - 7 B 202.99
    Auszug aus BVerwG, 08.02.2001 - 7 B 5.01
    Es liegt auf der Hand, dass unter dieser Voraussetzung die Bestellung eines Abwesenheitspflegers zur Veräußerung des Grundstücks zwecks Abwendung einer sonst drohenden Enteignung nicht einem manipulativen Zugriff auf das Grundstück diente (vgl. auch insoweit BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1999 - BVerwG 7 B 202.99 -).
  • VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07

    Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG

    Unter diesen Umständen diente auch die Bestellung eines Pflegers zur Veräußerung der Grundstücke zwecks Abwendung einer sonst drohenden Enteignung nicht einem manipulativen Zugriff auf die Grundstücke (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. Dezember 1999 - 7 B 202.99 -, nicht veröffentlicht; BVerwG, Beschl. v. 8. Februar 2001 - 7 B 5.01 -, nicht veröffentlicht;… BVerwG, Beschl. v. 20. März 2001 - 8 B 19.01 -, juris [Rn. 3]).
  • BVerwG, 20.03.2001 - 8 B 19.01

    Prozessordnungsgemäße Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz - Annahme …

    Es ist nämlich bereits entschieden worden, dass sogar die Bestellung eines Abwesenheitspflegers zur Veräußerung des Grundstücks zwecks Abwendung einer sonst drohenden Enteignung mangels manipulativen Zugriffs auf das Grundstück keine unlautere Machenschaft darstellt (vgl. Beschlüsse vom 8. Februar 2001 - BVerwG 7 B 5.01 - n.v. und vom 21. Dezember 1999 - BVerwG 7 B 202.99 - n.v.).
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