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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.08.2000 - 7 B 50.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,15381
BVerwG, 04.08.2000 - 7 B 50.00 (https://dejure.org/2000,15381)
BVerwG, Entscheidung vom 04.08.2000 - 7 B 50.00 (https://dejure.org/2000,15381)
BVerwG, Entscheidung vom 04. August 2000 - 7 B 50.00 (https://dejure.org/2000,15381)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nachprüfbarkeit des Bestehens einer Forderung bei der Kündigung von eingetragenen Sicherungshypotheken - Anforderungen an den Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Konstitutive Wirkung der Eintragung einer Sicherungshypothek - Tilgung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2000 - 7 B 50.00
    Ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil ist zwar im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO nicht mit Gründen versehen, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, BVerwGE 92, 367).
  • BVerwG, 26.03.2003 - 8 B 147.02
    Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 4. August 2000 - BVerwG 7 B 50.00 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 10 S. 10 und vom 5. Januar 2001 - BVerwG 7 B 166.00 - Juris) im Einzelnen zutreffend ausgeführt, dass der Klägerin im vorliegenden Verfahren, in dem sie sich gegen einen Bescheid wendet, mit dem Sicherungshypotheken nach Art. 14 Abs. 6 Satz 6 2. VermRÄndG gekündigt worden sind, der Einwand verwehrt ist, Sicherungshypotheken zugunsten des Entschädigungsfonds hätten nicht in das Grundbuch eingetragen werden dürfen.
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