Rechtsprechung
| BVerwG, 29.09.1994 - 7 B 51.94 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen - Ausgleich von Vermögensverlusten infolge nationalsozialistischer Verfolgung - Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage - Vereinbarkeit des ...
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 03.02.1994 - 1 K 913/93
- BVerwG, 29.09.1994 - 7 B 51.94
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90
Bodenreform I
Auszug aus BVerwG, 29.09.1994 - 7 B 51.94
Die Verfassungsmäßigkeit dieses Restitutionsausschlusses ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 1991 (BVerfGE 84, 90) geklärt.Der Frage, ob die "Liste über NS-Vermögen" von einer sowjetischen oder von einer deutschen Stelle erarbeitet worden ist, brauchte das Verwaltungsgericht deswegen nicht nachzugehen, weil es sie - mit Recht (vgl. BVerfGE 84, 90 ; BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 14.94) - für nicht entscheidungserheblich hielt.
- BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93
Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz
Auszug aus BVerwG, 29.09.1994 - 7 B 51.94
Der Senat hat diese Frage in seinem Urteil vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - (Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 4) geprüft und bejaht. - BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 47.93
Vermögensfragen - Berliner Liste 1 - Restitutionsausschluß - Enteignung - …
Auszug aus BVerwG, 29.09.1994 - 7 B 51.94
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 47.93 - (ZOV 1994, 320) dargelegt hat, hat der Gesetzgeber mit dieser Änderung nicht etwa den Restitutionsausschluß für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage teilweise durchbrochen, sondern nur - verfassungsrechtlich unbedenklich - klargestellt, daß die in § 1 Abs. 6 VermG vorgesehenen Wiedergutmachungsansprüche der Opfer des Nationalsozialismus nicht deshalb entfallen, weil der zurückzugebende Vermögenswert während der Besatzungszeit erneut enteignet wurde. - BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 14.94
Vermögensrecht - Enteignung - Todesfall
Auszug aus BVerwG, 29.09.1994 - 7 B 51.94
Der Frage, ob die "Liste über NS-Vermögen" von einer sowjetischen oder von einer deutschen Stelle erarbeitet worden ist, brauchte das Verwaltungsgericht deswegen nicht nachzugehen, weil es sie - mit Recht (vgl. BVerfGE 84, 90 ; BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 14.94) - für nicht entscheidungserheblich hielt.
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