Rechtsprechung
| BVerwG, 15.07.1998 - 7 B 52.98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die substantiierte Darlegung eines Zulassungsgrundes - Überschuldung als wesentliche Ursache für die Enteignung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 02.12.1997 - 13 K 821/96
- BVerwG, 15.07.1998 - 7 B 52.98
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94
Baurechtlicher Nachbarschutz - Allgemeines Wohngebiet - Wohngebietsverträgliche …
Auszug aus BVerwG, 15.07.1998 - 7 B 52.98
Das rechtliche Gehör kann verletzt sein, wenn das Gericht auf wesentliches Parteivorbringen (hier: Einfluß eines unveröffentlichten Ministerratsbeschlusses [1976] auf eine Enteignung nach dem Aufbau- oder Baulandgesetz) in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (vgl. BVerwGE 98, 235 [BVerwG 18.05.1995 - 4 C 20/94]).Ebensowenig läßt sich den Urteilsgründen entnehmen, daß das Gericht den Klägervortrag aus Gründen des materiellen oder formellen Rechts in zulässiger Weise unbeachtet lassen durfte (vgl. BVerwGE 98, 235 [BVerwG 18.05.1995 - 4 C 20/94] m.w.N.):.
- BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 20.96
Offene Vermögensfragen - Restitutionsausschluß wegen Verwendung im komplexen …
Auszug aus BVerwG, 15.07.1998 - 7 B 52.98
Ob die für Verzichte, Schenkungen und Erbausschlagungen anzuwendende Regel, wonach bei dauerhafter Überschuldung eines vermieteten Grundstücks vermutet werden darf, daß diese bestimmendes oder wesentlich mitbestimmendes Motiv für das Handeln des Eigentümers war, auch in Fällen von Enteignungen entsprechend für die staatliche Motivation anzuwenden ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bislang ausdrücklich offengelassen, aber - gleich den Verzichtsfällen - verlangt, daß die Überschuldung wesentliche Ursache für die Inanspruchnahme war (vgl. Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 49.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 79 ; vgl. auch BVerwGE 102, 288 [BVerwG 06.12.1996 - 7 C 20/96]).Sie setzen die Annahme voraus, daß die im vorliegenden Fall durchgeführte "komplexe Modernisierung" einen Instandsetzungsbedarf betraf, der als solcher geeignet war, eine Überschuldung im Sinne von § 1 Abs. 2 VermG herbeizuführen (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 20.96 -, BVerwGE 102, 288).
- BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93
Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung
Auszug aus BVerwG, 15.07.1998 - 7 B 52.98
Wie die Beschwerde selbst ausführt, betreffen die von ihr herangezogenen Urteile vom 16. März 1995 (BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 [BVerwG 16.03.1995 - 7 C 39/93] und BVerwG 7 C 48.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 40) Fälle von Verzichtserklärungen und nicht von Enteignungen im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG.
- BVerwG, 05.09.1996 - 9 B 387.96
Verwaltungsprozeßrecht - Keine Grundsatzrevision mit dem Ziel der weiteren …
Auszug aus BVerwG, 15.07.1998 - 7 B 52.98
Damit besteht lediglich die Möglichkeit, daß die in Rede stehenden Rechtsfragen nach Zurückverweisung der Sache aufgrund weiterer Sachverhaltsaufklärung entscheidungserheblich werden könnten; dies schließt in aller Regel eine Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO aus (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5. September 1996 - BVerwG 9 B 387.96 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 12 m.w.N.). - BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 48.94
Eigentumsverzicht - Eingetretene Überschuldung - Unmittelbar bevorstehende …
Auszug aus BVerwG, 15.07.1998 - 7 B 52.98
Wie die Beschwerde selbst ausführt, betreffen die von ihr herangezogenen Urteile vom 16. März 1995 (BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 [BVerwG 16.03.1995 - 7 C 39/93] und BVerwG 7 C 48.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 40) Fälle von Verzichtserklärungen und nicht von Enteignungen im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG. - BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 49.95
Offene Vermögensfragen: Überschuldung i.S. von § 1 Abs. 2 VermG
Auszug aus BVerwG, 15.07.1998 - 7 B 52.98
Ob die für Verzichte, Schenkungen und Erbausschlagungen anzuwendende Regel, wonach bei dauerhafter Überschuldung eines vermieteten Grundstücks vermutet werden darf, daß diese bestimmendes oder wesentlich mitbestimmendes Motiv für das Handeln des Eigentümers war, auch in Fällen von Enteignungen entsprechend für die staatliche Motivation anzuwenden ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bislang ausdrücklich offengelassen, aber - gleich den Verzichtsfällen - verlangt, daß die Überschuldung wesentliche Ursache für die Inanspruchnahme war (vgl. Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 49.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 79 ; vgl. auch BVerwGE 102, 288 [BVerwG 06.12.1996 - 7 C 20/96]).
- BVerwG, 16.12.2010 - 8 B 17.10
Zur Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG
Geht das Gericht auf der Grundlage seiner insoweit maßgeblichen materiellrechtlichen Auffassung (vgl. dazu Beschlüsse vom 15. Juli 1998 - BVerwG 7 B 52.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 156 und vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 B 398.98 - juris) auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ;… BVerwG, Urteile vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 15.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 206 S. 38 Rn. 11 ff., vom 15. April 1997 - BVerwG 8 C 20.96 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 274 Rn. 10 …und vom 18. Mai 1995 - BVerwG 4 C 20.94 - BVerwGE 98, 235 = Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 25 S. 9, 12 Rn. 11). - BVerwG, 14.04.2011 - 8 B 84.10
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Geht das Gericht auf der Grundlage seiner insoweit maßgeblichen materiellrechtlichen Auffassung (vgl. dazu Beschlüsse vom 15. Juli 1998 - BVerwG 7 B 52.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 156 und vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 B 398.98 - juris) auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ;… BVerwG, Urteile vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 15.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 206 S. 38 Rn. 11 ff., vom 15. April 1997 - BVerwG 8 C 20.96 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 274 Rn. 10…, vom 18. Mai 1995 - BVerwG 4 C 20.94 - BVerwGE 98, 235 = Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 25 S. 9, 12 Rn. 11 und Beschluss vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 8 B 17.10 - juris).
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