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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.08.1995 - 7 B 62.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,13169
BVerwG, 11.08.1995 - 7 B 62.95 (https://dejure.org/1995,13169)
BVerwG, Entscheidung vom 11.08.1995 - 7 B 62.95 (https://dejure.org/1995,13169)
BVerwG, Entscheidung vom 11. August 1995 - 7 B 62.95 (https://dejure.org/1995,13169)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen mangelnder grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Darlegungsanforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verzicht auf Bodenreformeigentum zur Erlangung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94

    Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1995 - 7 B 62.95
    Grundsätzlich kann auch Bodenreformeigentum Gegenstand einer unlauteren Machenschaft im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG sein, nämlich dann, wenn die als unlautere Machenschaft zu bewertende Maßnahme zielgerichtet den Verlust des zurückgeforderten Vermögenswertes bezweckt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 -).
  • BVerwG, 28.06.1995 - 7 C 52.93

    Bodenreformeigentum bei Ausreise

    Auszug aus BVerwG, 11.08.1995 - 7 B 62.95
    Ein derartiger Sachverhalt erfüllt für sich gesehen nicht den Tatbestand einer unlauteren Machenschaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 -).
  • BVerwG, 09.08.2000 - 8 B 110.00

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Enteignungen …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Buchstabe a VermG immer eine entschädigungslose Enteignung in dem Sinne voraussetzt, dass ein "zwangsweiser hoheitlicher Eigenszugriff" erfolgt ist (Beschluss vom 11. August 1995 - BVerwG 7 B 62.95 - ; Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 40.94 - ).
  • BVerwG, 11.10.1995 - 7 B 174.95

    Begehren der Rückübertragung von Bodenreformland, das mit einem Eigenheim bebaut …

    Wie der beschließende Senat bereits entschieden hat, bestand diese Bindung an die persönliche Nutzung auch dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - das Bodenreformeigentum ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wurde (vgl. Beschluß vom 11. August 1995 - BVerwG 7 B 62.95 -).
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