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| BVerwG, 11.08.1995 - 7 B 62.95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen mangelnder grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Darlegungsanforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verzicht auf Bodenreformeigentum zur Erlangung einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 13.10.1994 - 4 K 1443/93
- BVerwG, 11.08.1995 - 7 B 62.95
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94
Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt
Auszug aus BVerwG, 11.08.1995 - 7 B 62.95
Grundsätzlich kann auch Bodenreformeigentum Gegenstand einer unlauteren Machenschaft im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG sein, nämlich dann, wenn die als unlautere Machenschaft zu bewertende Maßnahme zielgerichtet den Verlust des zurückgeforderten Vermögenswertes bezweckt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 -). - BVerwG, 28.06.1995 - 7 C 52.93
Bodenreformeigentum bei Ausreise
Auszug aus BVerwG, 11.08.1995 - 7 B 62.95
Ein derartiger Sachverhalt erfüllt für sich gesehen nicht den Tatbestand einer unlauteren Machenschaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 -).
- BVerwG, 09.08.2000 - 8 B 110.00
Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Enteignungen …
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Buchstabe a VermG immer eine entschädigungslose Enteignung in dem Sinne voraussetzt, dass ein "zwangsweiser hoheitlicher Eigenszugriff" erfolgt ist (Beschluss vom 11. August 1995 - BVerwG 7 B 62.95 - ; Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 40.94 - ). - BVerwG, 11.10.1995 - 7 B 174.95
Begehren der Rückübertragung von Bodenreformland, das mit einem Eigenheim bebaut …
Wie der beschließende Senat bereits entschieden hat, bestand diese Bindung an die persönliche Nutzung auch dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - das Bodenreformeigentum ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wurde (vgl. Beschluß vom 11. August 1995 - BVerwG 7 B 62.95 -).
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