Rechtsprechung
| BVerwG, 05.10.2005 - 7 B 65.05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde ; Abweichung von der Rechtsprechung (Divergenzrüge) hinsichtlich der ordnungsrechtlichen Inanspruchnahme eines Insolvenzverwalters; Auswirkung auf die Ordnungspflicht bei Freigabe von Massegegenständen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03
Bodenschutzrechtliche Anordnung; Ordnungspflichten; Insolvenz; schädliche …
Auszug aus BVerwG, 05.10.2005 - 7 B 65.05
Rn. 3 1. Der Kläger sieht eine Divergenz zu dem Urteil des Senats vom 23. September 2004 - BVerwG 7 C 22.03 - (DVBl 2004, 1564) sinngemäß darin, dass der Verwaltungsgerichtshof ihn für ordnungspflichtig gehalten habe, obwohl er nicht Betreiber der Anlage gewesen, sondern lediglich in eine vom Gemeinschuldner abgeleitete Rechtstellung eingerückt sei und obwohl er die belasteten Gegenstände aus der Konkursmasse freigegeben habe. - BVerwG, 22.10.1998 - 7 C 38.97
Immissionsschutzrechtliche Anordnung; Pflicht des Betreibers zur Beseitigung …
Auszug aus BVerwG, 05.10.2005 - 7 B 65.05
Dies steht in keinem rechtlichem Widerspruch zu dem vom Kläger herangezogenen Urteil des Senats, in dem im Anschluss an das Urteil vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 7 C 38.97 - (BVerwGE 107, 299 ) nochmals ausdrücklich klargestellt worden ist, dass die an seine Stellung als Betreiber einer Anlage anknüpfenden Pflichten den Insolvenzverwalter persönlich treffen, also als Masseverbindlichkeit zu erfüllen sind.
- VG Augsburg, 02.10.2018 - Au 8 K 18.633
Insolvenzverwalter als Deponiebetreiber
Trifft die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit den Insolvenzverwalter, handelt es sich um eine persönliche Pflicht, die nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO als Masseverbindlichkeit zu erfüllen ist (vgl. auch BVerwG, B.v. 5.10.2005 - 7 B 65.05 - juris Rn. 7;… U.v. 22.10.1998 - 7 C 38.97 - juris Rn. 11, jeweils zu § 5 BImSchG).Die an seine Stellung als Betreiber einer Anlage anknüpfenden Pflichten treffen den Kläger als Insolvenzverwalter, sind also als Massenverbindlichkeit zu erfüllen (vgl. BVerwG, B.v. 5.10.2005 - 7 B 65.05 - juris Rn. 4).
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.03.2015 - 2 M 7/15
Vorlage der Register gemäß KrWG § 49 durch den Insolvenzverwalter
Erforderlich ist eine Fortführung des Betriebs der Anlage durch betriebsgestaltendes Handeln (BVerwG, Beschl. v. 05.10.2005 - BVerwG 7 B 65.05 -, juris RdNr. 4).Eine Betreiberstellung des Insolvenzverwalters kann jedoch dann gegeben sein, wenn er die Anlage nicht sofort nach Inbesitznahme, sondern erst nach einer Überprüfungsphase stilllegt (…BayVGH, Urt. v. 04.05.2005 - 22 B 99.2208, 22 B 99.2209 - a.a.O. RdNr. 41; gebilligt von BVerwG, Beschl. v. 05.10.2005 - BVerwG 7 B 65.05 - a.a.O.;… offen gelassen von BVerwG, Urt. v. 22.10.1998 - BVerwG 7 C 38.97 - a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 03.12.2009 - 7 ME 55/09
Abfallrechtliche Entsorgungspflicht des Insolvenzverwalters unabhängig von der …
Dass sich durch die Freigabe an den faktischen Besitzverhältnissen nichts geändert hätte (vgl. zu diesem Ausnahmefall BVerwG, Beschl. v. 5. Oktober 2005 - 7 B 65.05 -, juris Rn. 5), ist nicht ersichtlich, weil Anhaltspunkte für Besitz- oder Verfügungsrechte des Antragstellers aus anderen Rechtsgründen - nur um eine Zugriffsmöglichkeit ging es auch vorher - nicht vorliegen.
- OVG Saarland, 11.06.2026 - 2 A 33/25
Immissionsschutz - Insolvenzverwalter als letzter Betreiber einer Anlage - …
Rn. 78 Trifft die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit - wie hier - den Insolvenzverwalter, handelt es sich um eine persönliche Pflicht, die nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO als Masseverbindlichkeit zu erfüllen ist.[vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2004 - 7 C 22/03 -, juris, Rn. 13, und Beschluss vom 5.10.2005 - 7 B 65/05 -, juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 21.8.2013 - 8 B 612/13 -, juris, Rn. 25 f.][vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2004 - 7 C 22/03 -, juris, Rn. 13, und Beschluss vom 5.10.2005 - 7 B 65/05 -, juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 21.8.2013 - 8 B 612/13 -, juris, Rn. 25 f.] Der Beklagte ist hinsichtlich der unter Ziff. I. und II. der Ordnungsverfügung erlassenen Anordnungen kein Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO. - VGH Bayern, 14.10.2022 - 12 B 21.2051
Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters im Rahmen der abfallrechtlichen …
Zwar wird der Insolvenzverwalter schon dann zum Betreiber, wenn er eine in der Stilllegungsphase übernommene Anlage nach Übernahme nicht sofort stilllegt (BayVGH, U. v. 04.05.2005 - 22 B 99.2208, 22 B 99.2209 - juris; ebenso BVerwG B. v. 05.10.2005 - 7 B 65/05 - juris). - VG Düsseldorf, 13.05.2013 - 3 L 590/13
Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters und letzten immissionsschutzrechtlichen …
Rn. 15 Vgl. nur BVerwG, Urteil vom 22. Juli 2004 - 7 C 17/03 - Urteil vom 23. September 2004 - 7 C 22/03 -, u.a. BVerwGE 122, 75 ff.; Beschluss vom 5. Oktober 2005 - 7 B 65/05 - vorgehend VGH München, Urteil vom 4. Mai 2005 - 22 B 99.2208, 22 B 99.2209 - OVG Münster, Urteil vom 1. Juni 2006 - 8 A 4495/04 - VGH Mannheim, Beschluss vom 17. April 2012 - 10 S 3127/11 -, sämtlich veröffentlicht in juris.Rn. 21 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2005 - 7 B 65/05 -, juris.
- VGH Hessen, 06.07.2012 - 6 A 1820/11
Wiederaufnahme eines unterbrochenen gerichtlichen Verfahrens
Auch die von der Beklagten genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Oktober 2005 zu einem betriebsgestaltenden Handeln eines Insolvenzverwalters (Az. 7 B 65.05, juris) ist nicht geeignet, im vorliegenden Fall eine Verwaltung der Insolvenzmasse darzulegen. - VG Minden, 02.02.2012 - 9 K 1099/11
Übergang einer Verpflichtung zur Beseitigung von Baumängeln auf den …
Rn. 30 Vgl. zur Grundstücksbezogenheit: BVerwG, Urteil vom 22.01.1971 - IV C 62.66 - , BRS 24 Nr. 193; OVG NRW, Urteil vom 09.05.1979 - XI A 963/78 -, BRS 35 Nr. 217; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, BauO NRW, Loseblatt-Kommentar, Stand September 2011, § 61 Rn. 116 ff. m.w.N.; zur Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters: BVerwG, Urteil vom 10.02.1999 - 11 C 9.97 -, BVerwGE 108, 269; Beschluss vom 25.01.2000 - 3 B 1.00 -, juris; Urteil vom 23.09.2004 - 7 C 22.03 -, BVerwGE 122, 75; Beschluss vom 05.10.2005 - 7 B 65.05 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 21.03.2005 - 21 B 1614/04 - Urteil vom 01.06.2006 - 8 A 4495/04 -, juris; VG Minden, Urteil vom 18.07.2011 - 1 K 1719/10 -.Rn. 32 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.10.2005, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 21.03.2005 und Urteil vom 01.06.2006 jeweils a.a.O.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2015 - 2 A 1871/15
Vertretung einer Privatperson durch einen zugelassenen Rechtsanwalt i.R.d. …
Rn. 12 - 7 B 65.05 -, juris Rn. 3; BFH, Beschluss vom 11. Juli 2013 - III R 31.12 -, juris Rn. 9. - VG Weimar, 12.02.2014 - 7 K 608/11
Beseitigung von Abfall - Solarschrott - Freigabe von Abfallgegenständen aus der …
Rn. 109 Dass sich durch die Freigabe an den faktischen Besitzverhältnissen etwa nichts geändert hätte und die Freigabeerklärung folgenlos bleibt - wie die Widerspruchsbehörde im Widerspruchsbescheid unter Bezugnahme auf einen Ausnahmefall des Bundesverwaltungsgerichts meint (BVerwG, Beschluss vom 05.10.2005 -7 B 65.05 - juris Rdnr. 5) und der Beklagte im gerichtlichen Verfahren wiederholt -, ist hier nicht ersichtlich, weil Anhaltspunkte für Besitz- oder Verfügungsrechte des Klägers aus anderen Rechtsgründen - nur um eine Zugriffsmöglichkeit ging es auch vorher - nicht vorliegen (so auch die Prüfschritte des OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.12.2009 - 7 ME 55/09 - juris 15). - VG Freiburg, 02.11.2011 - 3 K 1641/11
Einstellung einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage durch …
- VG Frankfurt/Oder, 17.06.2019 - 5 K 4267/17
- VGH Bayern, 15.05.2026 - 8 CS 26.262
Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung, Schwierige tatsächliche und …
- VG Düsseldorf, 22.06.2015 - 3 K 3381/13
Inanspruchnahme eines Insolvenzverwalter zur Erfüllung der …
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