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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.09.2002 - 7 B 67.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16223
BVerwG, 17.09.2002 - 7 B 67.02 (https://dejure.org/2002,16223)
BVerwG, Entscheidung vom 17.09.2002 - 7 B 67.02 (https://dejure.org/2002,16223)
BVerwG, Entscheidung vom 17. September 2002 - 7 B 67.02 (https://dejure.org/2002,16223)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung eines Flurstücks nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes (VermG) - Anwendbarkeit des Schädigungstatbestandes des § 1 Abs. 2 des Vermögensgesetzes (VermG) auf gewerblich vermietete Grundstücke oder Gebäude - Umdeutung einer Grundsatzrüge in eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.03.1985 - 3 B 83.84
    Auszug aus BVerwG, 17.09.2002 - 7 B 67.02
    Angesichts dessen kann auf die besonderen Begründungsanforderungen, welche die Verwaltungsgerichtsordnung an eine Abweichungsrüge stellt und denen bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt ohne weiteres genügt werden konnte, hier nicht verzichtet werden (vgl. Beschluss vom 20. März 1985 - BVerwG 3 B 83.84 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 230).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 17.00

    Überschuldung; Eigentumsverzicht; Gewerbegrundstück; Vermietung; Miete, nicht …

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2002 - 7 B 67.02
    Der Senat hat mit Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 17.00 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 15 sowie VIZ 2001, 374 ff.) entschieden, dass dieser Schädigungstatbestand auch auf Grundstücke oder Gebäude anwendbar ist, die zu gewerblichen Zwecken vermietet waren.
  • BVerwG, 27.11.2008 - 5 B 54.08

    Schriftlichkeit als zivilrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung für eine …

    Denn das angefochtene Urteil weicht in Bezug auf die von der Beschwerde für grundsätzlich klärungsbedürftig gehaltenen Fragen in seinen entscheidungstragenden Rechtssätzen nicht nachträglich von den entscheidungstragenden Rechtssätzen der zitierten Senatsrechtsprechung ab (vgl. zu den Voraussetzungen einer Revisionszulassung wegen nachträglicher Divergenz Beschlüsse vom 14. Februar 1997 - BVerwG 1 B 3.97 - , vom 22. Dezember 1997 - BVerwG 1 B 226.97 - Buchholz 132.0 § 1 1. StARegG Nr. 8; vom 21. Februar 2000 - BVerwG 9 B 57.00 - und vom 17. September 2002 - BVerwG 7 B 67.02 -).
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