Rechtsprechung
| BVerwG, 07.01.2003 - 7 B 69.02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Annahme der Unredlichkeit des Zweiterwerbs eines Grundstücks gemäß § 4 des Vermögensgesetzes (VermG); Anforderungen hinsichtlich des unredlichen Erwerbs eines Grundstücks; Zeitliche Anforderungen an ein Gericht hinsichtlich der Abfassung eines Urteils und der Übergabe an ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 01.11.2001 - 1 A 795/98
- BVerwG, 07.01.2003 - 7 B 69.02
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 09.10.2000 - 7 B 84.00
Rückübertragung eines Hausgrundstücks an eine Erbengemeinschaft - Unredlicher …
Auszug aus BVerwG, 07.01.2003 - 7 B 69.02
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dabei ebenfalls geklärt, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen einer manipulativ erwirkten Wohnraumzuweisung und dem darauf folgenden Eigentumserwerb die Anstößigkeit des Erwerbs zwar indiziert, von einem solchen engen zeitlichen Zusammenhang aber nicht mehr die Rede sein kann, wenn bis zu dem Eigentumserwerb mehr als zehn Jahre vergangen sind (Beschluss vom 9. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 -).a) Die Kläger entnehmen dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 - den abstrakten Rechtssatz, dass mit zunehmendem Zeitabstand zu einer in anstößiger Weise erhaltenen Wohnraumzuweisung die Notwendigkeit wachse, die Ausstrahlungswirkung einer solchen Wohnraumzuweisung auf den Eigentumserwerb anhand anderer Umstände des Einzelfalles zu belegen.
- GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92
Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil
Auszug aus BVerwG, 07.01.2003 - 7 B 69.02
Eine äußerste Grenze ist erreicht, wenn das Urteil nicht binnen fünf Monaten nach der Verkündung vollständig abgefasst, unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367). - BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95
Vermögensfragen - Unredlichkeit - Beweislast - Wiedereinsetzung - …
Auszug aus BVerwG, 07.01.2003 - 7 B 69.02
c) Soweit die Kläger auf den Beschluss vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 22) verweisen, legen sie schon nicht konkret dar, von welchem dort enthaltenen abstrakten Rechtssatz das Verwaltungsgericht abgewichen sein soll.
- BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93
Vermögensfragen - Rückgabe - Unredlichkeit - Fallgruppen
Auszug aus BVerwG, 07.01.2003 - 7 B 69.02
b) Aus demselben Grund ist auch eine Abweichung des Verwaltungsgerichts von dem Beschluss vom 2. April 1993 - BVerwG 7 B 22.93 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 1) nicht dargelegt. - BVerwG, 15.04.1998 - 7 B 114.98
Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) - …
Auszug aus BVerwG, 07.01.2003 - 7 B 69.02
Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Anstößigkeit sich auf einen Vorgang bezieht, der zwar bei einer bloßen Kausalitätsbetrachtung ursächlich für die Erwerbschance war, die sich später eröffnet hat, dem aber keine "Ausstrahlungswirkung" auf den späteren Erwerb mehr zukommt (Beschluss vom 15. April 1998 - BVerwG 7 B 114.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 54). - BVerwG, 21.07.1997 - 3 B 146.97
Verwaltungsprozeßrecht - Frist für die Urteilszustellung
Auszug aus BVerwG, 07.01.2003 - 7 B 69.02
Für den Verlust des Erinnerungsvermögens, an den die Frist von fünf Monaten anknüpft, ist die weitere Zeit nicht maßgeblich, die nach der Übergabe des vollständigen Urteils an die Geschäftsstelle bis zu dessen Zustellung an die Beteiligten vergeht (Beschluss vom 21. Juli 1997 - BVerwG 3 B 146.97 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 31).
- VG Cottbus, 17.09.2009 - 1 K 782/07
Frage eines Rechtsverstoßes in Zusammenhang mit der Wohnraumzuweisung (verneint); …
In der Rechtsprechung ist allerdings geklärt, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen den einem Erwerb vorausgehenden Umständen - etwa einer manipulativ erwirkten Wohnraumzuweisung - und dem Eigentumserwerb die Anstößigkeit des Erwerbs selbst indiziert (BVerwG, Beschl. v. 9. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 - juris;… Urt. v. 22. November 2001 - BVerwG 7 C 8.01 - Bh 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 15, S. 50, 52; Beschl. v. 7. Januar 2003 - BVerwG 7 B 69.02 - juris;… Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 8 C 11.03 - Bh 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 27, S. 85, 89; Beschl. v. 17. Oktober 2007 - BVerwG 8 B 48.07 - juris;… zweifelnd, ob eine sittlich anstößige Manipulation bei Begründung eines Mietverhältnisses zur Folge haben kann, "dass der spätere Erwerb als unredlich anzusehen wäre", dagegen BVerwG, Urt. v. 13. September 2000 - BVerwG 8 C 33.99 - Bh 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 6, S. 22, 25), von einem solchen engen zeitlichen Zusammenhang aber nicht mehr die Rede sein kann, wenn bis zu dem Eigentumserwerb etliche Jahre vergangen sind (BVerwG, Beschl. v. 28. November 2000 - BVerwG 7 B 63.00 - juris …und Beschl. v. 9. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 - a. a. O., mehr als zehn Jahre zwischen einer manipulativ erwirkten Wohnraumzuweisung und dem Eigentumserwerb;… VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 25. März 2004 - 4 K 644/99 - juris: 15 Jahre ).Daraus folgt, dass mit zunehmendem zeitlichen Abstand zwischen einer in anstößiger Weise erwirkten Wohnraumzuweisung und dem späteren Erwerb die Notwendigkeit wächst, die Ausstrahlungswirkung einer solchen Wohnraumzuweisung auf den Eigentumserwerb an Hand anderer Umstände des Einzelfalles zu belegen (BVerwG, Beschl. v. 7. Januar 2003, a. a. O. und BVerwG, Beschl. v. 9. Oktober 2000, a. a. O.).
- VG Frankfurt/Oder, 22.10.2008 - 6 K 1691/03
Nachweis der Unredlichkeit des Eigentumserwerb eines Grundstücks in der DDR
Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Anstößigkeit sich auf einen Vorgang bezieht, der zwar bei einer bloßen Kausalitätsbetrachtung ursächlich für die Erwerbschance war, die sich später eröffnet hat, dem aber keine Ausstrahlungswirkung auf den späteren Erwerb mehr zukommt (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 15. April 1998 - 7 B 114.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 54 und vom 7. Januar 2003 - 7 B 69.02 -).Ob eine derartige Verknüpfung bei zeitlich zurückliegenden Vorgängen noch zu bejahen ist oder nicht, hängt indes von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab und ist jedenfalls zu verneinen, wenn zwischen einer manipulativ erwirkten Wohnraumzuweisung und dem darauf folgendem Eigentumserwerb mehr als zehn Jahre vergangen sind (vgl. BVerwG Beschluss vom 7. Januar 2003 - 7 B 69.02 -).
- VG Cottbus, 27.01.2022 - 1 K 487/17 In der Rechtsprechung ist allerdings geklärt, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen den einem Erwerb vorausgehenden Umständen - so etwa einer manipulativ erwirkten Wohnraumzuweisung - und dem Eigentumserwerb die Anstößigkeit des Erwerbs selbst indiziert (…BVerwG, Beschl. v. 09. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 -, juris Rn. 9;… BVerwG, Urt. v. 22. November 2001 - BVerwG 7 C 8.01 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschl. v. 07. Januar 2003 - BVerwG 7 B 69.02 -, juris Rn. 7;… BVerwG, Urt. v. 30. Juni 2004 - BVerwG 8 C 11.03 -, juris Rn. 33;… BVerwG, Beschl. v. 17. Oktober 2007 - BVerwG 8 B 48.07 -, juris Rn. 5, BVerwG, Urt. v. 13. September 2000 - BVerwG 8 C 33.99 -, juris Rn. 16), von einem solchen engen zeitlichen Zusammenhang aber nicht mehr die Rede sein kann, wenn bis zu dem Eigentumserwerb etliche Jahre vergangen sind (…BVerwG, Beschl. v. 28. November 2000 - BVerwG 7 B 63.00 -, juris Rn. 5 und BVerwG, Beschl. v. 09. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 -, juris Rn. 9 [mehr als zehn Jahre zwischen einer manipulativ erwirkten Wohnraumzuweisung und dem Eigentumserwerb];… VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 25. März 2004 - 4 K 644/99 -, juris Rn. 51 [15 Jahre]).
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