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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.05.1999 - 7 B 72.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,21004
BVerwG, 03.05.1999 - 7 B 72.99 (https://dejure.org/1999,21004)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1999 - 7 B 72.99 (https://dejure.org/1999,21004)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1999 - 7 B 72.99 (https://dejure.org/1999,21004)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zum Feststellungsinteresse bei erledigtem Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines …

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 7 B 72.99
    Das gilt auch für die Rüge, die angegriffene Entscheidung weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 1980 - BVerwG 7 C 18.79 - (BVerwGE 61, 164) ab; denn er arbeitet keinen dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zugrundeliegenden Rechtssatz heraus, der einem tragenden Rechtssatz der herangezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts widerspricht.
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts …

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 7 B 72.99
    Abgesehen davon, daß die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs, die Absicht einen Amtshaftungsprozeß zu führen, begründe kein schutzwürdiges Interesse an einer verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage gegen einen bereits erledigten Verwaltungsakt, in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht (Urteil vom 20. Januar 1989 - BVerwG 8 C 30.87 - BVerwGE 81, 226), kann das Urteil nicht auf diesem vermeintlichen Verfahrensfehler im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO beruhen; denn das Verwaltungsgericht hat die Klageabweisung insoweit unabhängig davon auch darauf gestützt, daß die angegriffenen Auskünfte richtig waren.
  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686

    Darlegungserfordernis beim Antrag auf Zulassung der Berufung

    Ist die Klage beim Verwaltungsgericht dagegen erst nach Eintritt der Erledigung des Verwaltungsakts erhoben worden, ist ein solches schutzwürdiges Interesse unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie nicht gegeben (…BVerwG v. 20.01.1989 - 8 C 30.87 - BVerwGE 81, 226 ff. = juris Rn. 9; B. v. 3.5.1999 - 7 B 72/99 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 28.07.2022 - 3 BN 8.21

    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten der Norm

    Rn. 17 bb) Des Weiteren ist für den Fall der Erledigung eines Verwaltungsakts vor Klageerhebung geklärt, dass der Kläger ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse nicht mit der Absicht begründen kann, einen Schadenersatz- oder Entschädigungsprozess gegen den Beklagten vorbereiten zu wollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1989 - 8 C 30.87 - BVerwGE 81, 226 ; Beschlüsse vom 3. Mai 1999 - 7 B 72.99 - juris Rn. 4…, vom 14. Mai 1999 - 6 PKH 3.99 - juris Rn. 4 und vom 8. Mai 2001 - 1 WB 15.01 - Buchholz 442.40 § 30 LuftVG Nr. 6 S. 2).
  • VG Frankfurt/Main, 03.08.2005 - 7 E 2234/04

    Abwahl eines Bürgermeisters durch die Bürger und Regeln im "Abwahlkampf"

    Zwar ist eine Feststellungsklage unzulässig, die nur der Klärung öffentlich-rechtlicher Fragen zur Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses dienen soll (…BVerwG, Urt. v. 20.1.1989 - 8 C 30/87, BVerwGE 81, 226 [228] = NJW 1989, 2486; BVerwG, Beschl. v. 3.5.1999 - 7 B 72/99).
  • VG Saarlouis, 28.01.2009 - 5 K 8/08

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine Vernichtungsanordnung durch eine …

    Die Absicht, einen Amtshaftungsprozess anzustrengen, begründe nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 20.01.1989 - 8 C 30.87 -, BVerwGE 81, 226 = NJW 1989, 873; Beschluss vom 03.05.1999 - 7 B 72.99 -, bei juris) nur in Ausnahmefällen ein besonderes Feststellungsinteresse, nämlich dann, wenn ein erledigendes Ereignis relativ spät im Laufe eines Prozesses und bei schon weitgehend fortgeschrittener Sachverhaltsaufklärung (z.B. mit Gutachten, Ortsterminen u.ä.) eintritt und der Kläger ein gesteigertes Interesse daran nachweisen könne, die "Früchte des bereits geführten Prozesses zu ernten".

    Rn. 32 Soweit sich der Beklagte auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.01.1989 - 8 C 30.87 - (BVerwGE 81, 226 = NJW 1989, 873) und den Beschluss vom 03.05.1999 - 7 B 72.99 - sowie den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.07.1999 - 1 BvR 1051/99 - stützt, betreffen diese Entscheidungen Konstellationen, in denen die Erledigung vor der Erhebung der Anfechtungsklage eingetreten war.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2019 - 19 E 435/18

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten …

    Rn. 5 BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1999 - 7 B 72.99 -, juris, Rn. 4; Urteil vom 20. Januar 1989 - 8 C 30.87 -, BVerwGE 81, 226, juris, Rn. 9.
  • VG Gelsenkirchen, 19.08.2015 - 7 K 3243/14
    Rn. 43 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1999 - 7 B 72/99 - juris.
  • VG Augsburg, 29.03.2011 - Au 1 K 10.937

    Vernichtung von Maispflanzen der gentechnisch veränderten Linie NK 603; Nachweis …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fehlt es in den Fällen der Erledigung des Verwaltungsakts vor Klageerhebung an einem Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Hinblick auf die Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses, weil hier unmittelbar die Anrufung der Zivilgerichte möglich ist (BVerwG vom 27.6.1985 Az. 2 B 81/84 - ; BVerwG vom 20.1.1989 Az. 8 C 30/87, BVerwGE 81, 226 bestätigt durch BVerwG vom 3.5.1999 Az. 7 B 72/99 - und vom 18.5.2004 Az. 3 B 117/03 - ;… vgl. auch Kopp/Schenke, a. a. O., RdNr. 136 zu § 114 m. w. N.).
  • OVG Saarland, 13.08.2019 - 1 A 103/18

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftungsklage; Erledigung vor …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.5.1999 - 7 B 72/99 -, Juris, Rdnr. 4;… Urteile vom 27.3.1998 - 4 C 14/96 -, Juris, Rdnr. 17;… vom 27.6.1997 - 8 C 23/96 -, Juris, Rdnr. 21;… vom 20.1.1989 - 8 C 30/87 -, Juris, Rdnr. 9)und des Senats(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.12.1991 - 1 R 10/91 -, Juris) begründet die Absicht, eine Amtshaftungsklage zu erheben, kein schutzwürdiges Interesse an einer verwaltungsgerichtlichen Klage mit dem Ziel, die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes festzustellen, wenn sich der Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung erledigt hat.
  • VG München, 18.07.2025 - M 31 K 23.939

    Zuwendungsrecht, Neustarthilfe 2022, Nachweis der Coronabedingtheit (hier …

    Anderes kann ggf. im Zusammenhang einer - hier nicht inmitten stehenden - Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) gelten, soweit hierbei der Erhalt der Früchte des bisherigen Prozesses gegenständlich ist (…BVerwG, U.v. 20.1.1989 - 8 C 30/87 - juris Rn. 9; erneut B.v. 3.5.1999 - 7 B 72/99 - juris Rn. 4;… zur Differenzierung eingehend auch BayVGH, U.v. 4.2.2014 - 10 B 10.2913 - juris Rn. 50).
  • VG Augsburg, 22.03.2011 - Au 1 K 10.2058

    Unzulässige und unbegründete Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fehlt es an einem (Fortsetzungs-)Feststellungsinteresse im Hinblick auf die Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses jedoch, wenn sich der Verwaltungsakt vor Klageerhebung erledigt hat, weil hier unmittelbar die Anrufung der Zivilgerichte möglich ist (BVerwG vom 27.6.1985 Az. 2 B 81/84 - ; BVerwG vom 20.1.1989 Az. 8 C 30/87, BVerwGE 81, 226 bestätigt durch BVerwG vom 3.5.1999 Az. 7 B 72/99 - ;… vgl. auch Kopp/Schenke, a. a. O., RdNr. 136 zu § 113 m. w. N.).
  • LG Berlin, 02.03.2007 - 544 StVK (Vollz) 786/06

    Strafvollzug: Fortsetzungsfeststellungsklage nach Haftentlassung zur Vorbereitung …

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