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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.07.1996 - 7 B 75.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,19548
BVerwG, 16.07.1996 - 7 B 75.96 (https://dejure.org/1996,19548)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1996 - 7 B 75.96 (https://dejure.org/1996,19548)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1996 - 7 B 75.96 (https://dejure.org/1996,19548)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 27.11.2002 - 8 C 35.01

    Antrag auf Rückübertragung eines Grundstücks; Rechtsträgerschaft eines VEB; …

    Der Erlösauskehranspruch tritt nämlich wegen Unmöglichkeit der Rückgabe infolge investiver Veräußerung eines Grundstücks sowohl nach § 3 a Abs. 5 VermG a.F. als auch nach der hier einschlägigen Nachfolgeregelung des § 16 Abs. 1 Satz 1 InVorG als Surrogat an die Stelle des ursprünglichen Rückübertragungsanspruchs des Berechtigten (vgl. Beschluss vom 16. Juli 1996 - BVerwG 7 B 75.96 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 3).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass ein veräußerungsbedingter Wegfall des Restitutionsanspruchs und dessen Ersetzung durch den Anspruch auf Erlösauskehr nur dann in Betracht kommt, wenn derselbe Vermögenswert, "über den durch Veräußerung verfügt worden ist, zugleich auch Gegenstand des Restitutionsanspruchs war; ist daher ein Unternehmen veräußert worden, muss auch der Restitutionsanspruch seinem Inhalt nach unternehmensbezogen sein, wenn er durch die Veräußerung erlöschen soll" (Beschluss vom 28. August 1995 - BVerwG 7 B 214.95 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 13; Beschluss vom 16. Juli 1996 - BVerwG 7 B 75.96 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 3).

  • BVerwG, 25.06.2003 - 8 C 12.02

    Investitionsvorrangbescheid; Widerruf eines -; Berechtigter; Wertersatz; …

    Das Verwaltungsgericht hat rechtsfehlerfrei angenommen, dass an die Stelle des ursprünglichen Rückübertragungsanspruchs gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 InVorG der Anspruch auf Auskehr des Erlöses als Surrogat getreten ist (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 2. November 1995 - BVerwG 7 B 390.95 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 1; vom 13. Mai 1996 - BVerwG 7 B 125.96 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 2; vom 16. Juli 1996 - BVerwG 7 B 75.96 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 3; Urteil vom 27. November 2002 - BVerwG 8 C 35.01 - Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 8).
  • VG Cottbus, 30.03.2012 - 1 K 392/08
    Rn. 32 Wie sich aus dem schon genannten § 11 Abs. 2 Satz 1 InVorG ergibt, entfällt aber die Rückübertragung nur im Umfang der Veräußerung (…vgl. Hensel in Kimme, Offene Vermögensfragen, Stand: Juni 2009, InVorG § 11 Rn. 5;… Mauer/Riebschläger in Rodenbach/Söfker/Lochen, InVorG, Stand: Dezember 1998, § 11 Rn. 28), so dass auch der Erlösauskehranspruch angesichts seiner Surrogatfunktion - der Erlösauskehranspruch tritt wegen der Unmöglichkeit der Rückgabe infolge investiver Veräußerung eines Grundstücks nach § 16 Abs. 1 Satz 1 InVorG als Surrogat an die Stelle des ursprünglichen Rückübertragungsanspruchs des Berechtigten; dem Berechtigten sollen im Fall der Unmöglichkeit der Rückgabe des Vermögenswertes als Surrogat die Leistungen zukommen, die der Verfügungsberechtigte für die Veräußerung des Vermögenswertes erhalten hat, mindestens aber der heutige Verkehrswert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 1996 - BVerwG 7 B 75.96 -, Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 3; BVerwG…, Urteil vom 27. November 2002 - BVerwG 8 C 35.01 -, Buchholz 428.1 § 16 InVorG Nr. 8, juris Rn. 23; BVerwG…, Urteil vom 17. Mai 2001 - BVerwG 7 C 19.00 -, Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 43, juris Rn. 20) - nur im Rahmen der erfolgten Veräußerung eingreift.
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