Rechtsprechung
| BVerwG, 28.04.2004 - 7 B 76.03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks - Veräußerung eines Grundstücks an das Eigentum des Volkes - Redlicher Erwerb des Nutzungsrechts an einem Grundstück - Unredlicher Erwerb eines Grundstücks im Sinne des § 4 Abs. 3 Buchst. c Vermögensgesetz (VermG) - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 28.03.2003 - 31 A 413.02
- VG Berlin, 13.08.2003 - 31 A 413.02
- BVerwG, 24.09.2003 - 7 B 83.03
- BVerwG, 28.04.2004 - 7 B 76.03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus BVerwG, 28.04.2004 - 7 B 76.03
Im Übrigen sind Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nicht begründen (vgl. etwa Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266). - BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 15.01
Redlicher Erwerb; volkseigenes Grundstück; Eigenheim; Manipulation; Veräußerung …
Auszug aus BVerwG, 28.04.2004 - 7 B 76.03
b) Der Kläger entnimmt dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 2002 - BVerwG 7 C 15.01 - (Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 16) den abstrakten Rechtssatz, dass abweichend vom Regelfall ein in zwei Verkaufsvorgänge aufgeteilter Lebenssachverhalt unter dem Gesichtspunkt eines objektiv manipulativen Erwerbs als Einheit zu beurteilen sein könne, insbesondere, wenn dies zeitliche Nähe und objektive Umstände nahe legten, und dass eine gezielte Einflussnahme auf den Erwerb gerade auch in der Zwischenschaltung eines Umweggeschäfts liegen könne, das dazu diene, den Erwerb in der beabsichtigten Form überhaupt erst zu ermöglichen oder bestimmte Umstände zu verschleiern. - BVerwG, 07.07.1995 - 7 B 177.95
Unlautere Machenschaft
Auszug aus BVerwG, 28.04.2004 - 7 B 76.03
a) Der Kläger entnimmt dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 1995 - BVerwG 7 B 177.95 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 21) den abstrakten Rechtssatz, ein Erwerber sei unredlich im Sinne des § 4 Abs. 3 Buchst. c VermG, wenn der Vertrag in "nichtüblicher Form" ausgehandelt worden sei und dabei die persönliche Auseinandersetzung mit dem noch nicht ausgereisten Vertragspartner gefehlt habe, soweit der Erwerber im Bewusstsein einer staatlichen Bevormundung des anwesenden Veräußerers gehandelt und so die alleinige staatliche Steuerung des Verkaufsvorgangs zum eigenen Vorteil genutzt hat. - BVerwG, 18.05.1999 - 7 B 11.99
Auszug aus BVerwG, 28.04.2004 - 7 B 76.03
In einem solchen Fall fehlt es an einer tragfähigen Grundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts und zugleich für die Überprüfung seiner Entscheidung darauf, ob die Grenze einer objektiv willkürfreien, die Natur- und Denkgesetze sowie allgemeine Erfahrungssätze beachtenden Würdigung des Sachverhalts überschritten ist (vgl. Beschluss vom 18. Mai 1999 - BVerwG 7 B 11.99 - juris).
- BVerwG, 06.10.2006 - 4 B 47.06
Nichtberücksichtigung des Vorbringens des Beklagten zu einer "neu angedachten" …
Mit der Verfahrensrüge kann eine Verletzung der Vorschrift insoweit gerügt werden, als geltend gemacht wird, das Gericht sei bei Bildung seiner Überzeugung von einem unzutreffend oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. April 2004 - BVerwG 7 B 76.03 - Urteil vom 23. Januar 1984 - BVerwG 6 C 131.81 -).
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