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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.06.1993 - 7 B 76.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8755
BVerwG, 22.06.1993 - 7 B 76.93 (https://dejure.org/1993,8755)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1993 - 7 B 76.93 (https://dejure.org/1993,8755)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1993 - 7 B 76.93 (https://dejure.org/1993,8755)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung - Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach dem Klagegegner - Abschließende Legaldefinition durch § 2 Abs. 2 Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) im Anwendungsbereich dieses ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 C 11.02

    Rückgabeanspruch; Abtretung; Vorerbe; Nacherbe; Schlusserbe; …

    Ein schuldrechtlicher Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an einem Grundstück gehört nicht dazu (Urteil vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 22.96 - Buchholz 428 § 2 a VermG Nr. 3; Beschluss vom 22. Juni 1993 - BVerwG 7 B 76.93 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 1; Beschluss vom 16. Oktober 2002 - BVerwG 8 B 35.02 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 12).

    Dieses will den Entzug von Eigentum korrigieren, nicht aber eine stecken gebliebene Erwerbschance ausgleichen (vgl. Beschluss vom 22. Juni 1993 - BVerwG 7 B 76.93 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 1).

  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 22.96

    Erbengemeinschaft - Schädigung - Rückgabe an die Erbengemeinschaft - Berechtigter …

    Die restitutionsfähigen Vermögenswerte sind in § 2 Abs. 2 VermG abschließend genannt; ein schuldrechtlicher Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an einem Grundstück zählt nicht dazu (Beschluß vom 22. Juni 1993 - BVerwG 7 B 76.93 - Buchholz 112 § 2 VermG Nr. 1).
  • BVerwG, 15.11.2000 - 8 C 26.99

    Anwartschaftsrecht; Anwartschaftsrecht als Vermögenswert; Restitution eines …

    Stets geht es um Rechte, die im Zeitpunkt der Schädigung gegen jedermann, also auch gegen den Staat DDR gewirkt haben, und um Rechtspositionen, die ihrem Inhaber ein Mehr an Bestandssicherheit verliehen hatten, als dies ein vertragliches, sich lediglich zweiseitig entfaltendes Recht bieten kann (zur fehlenden Restituierbarkeit im letztgenannten Fall vgl. Beschluss vom 22. Juni 1993 - BVerwG 7 B 76.93 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 1).
  • BVerwG, 17.05.2000 - 3 B 44.00

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verweigerung …

    Der Gesetzgeber wollte mit dem Vermögensgesetz den rechtsstaatswidrigen Entzug bestehender Vermögenswerte - insbesondere den Entzug von Eigentum - korrigieren (vgl. BTDrucks 11/7831 S. 1 ff.) und nicht auch einen Ausgleich dafür schaffen, daß bereits der Erwerb einer entsprechenden Rechtsposition unmöglich gemacht worden ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. Juni 1993 - BVerwG 7 B 76.93 - Buchholz 112 § 2 VermG Nr. 1).
  • VG Frankfurt/Oder, 22.01.2007 - 4 K 1247/00

    Unklarer Antrag eines Vermächtnisnehmers auf Rückübereignung.

    29 Sofern der Kläger in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf die Kommentierung von Neuhaus in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, Kommentar zum Vermögensgesetz, Anmerkung 12 f zu § 2 VermG geltend macht, auch als Vermächtnisnehmer wegen der Unauffindbarkeit der Erben über ein eigenes Antragsrecht zu verfügen, ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Rechtsprechung der vom Kläger zitierten Empfehlung des Kommentators nicht gefolgt ist und den Anspruch aus Vermächtnis den vom Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes erfassten dinglichen Rechtspositionen nicht gleichgestellt hat (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 8 C 11/02 - zitiert nach juris, BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1997 - 7 C 22.96 - Buchholz 428 § 2 a VermG Nr. 3; BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1993 - 7 B 76.93 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 1; BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - BVerwG 8 B 35.02 - Buchholz 428 § 1 Abs. 7 VermG Nr. 12).
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