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Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 14.03.2005 - 7 B 770/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27913
VG Oldenburg, 14.03.2005 - 7 B 770/05 (https://dejure.org/2005,27913)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 14.03.2005 - 7 B 770/05 (https://dejure.org/2005,27913)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 14. März 2005 - 7 B 770/05 (https://dejure.org/2005,27913)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 1408/01

    Dauer einer Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Oldenburg, 14.03.2005 - 7 B 770/05
    Es ist daher weiter nicht zu beanstanden, wenn die Behörde bezogen auf die Schwere der Verkehrszuwiderhandlung auf die Punktebewertung nach § 4 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz in Verbindung mit § 40 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), Anlage 13 zur FeV heranzieht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 10 S 1408/01 -, NZV 2002, 431).

    Handelt es sich um eine Verkehrszuwiderhandlung, mit der ein Straftatbestand verwirklicht worden ist oder wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die nach den Bestimmungen der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) nicht nur mit einer Geldbuße, sondern auch mit einem Fahrverbot zu ahnden ist, kommt auch eine mehrjährige Fahrtenbuchauflage in Betracht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Mai 2002, a.a.O. [zweijährige Fahrtenbuchauflage wegen eines sog. qualifizierten Rotlichtverstoßes]).

  • BVerwG, 13.10.1978 - 7 C 49.77

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Geschlossene Ortsschaft - Fahrtenbuchauflage - …

    Auszug aus VG Oldenburg, 14.03.2005 - 7 B 770/05
    Handelt es sich um einen derart gravierenden Verkehrsverstoß, der nach dem Punktesystem mit drei Punkten zu bewerten ist, ist es regelmäßig gerechtfertigt, die Fahrtenbuchauflage für die Dauer von zwölf Monaten anzuordnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1978 - 7 C 49.77 -, VkBl 1979, 209 [Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 28 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft ]; VG Braunschweig, Urteil vom 2. April 2003 - 6 A 602/02 - [Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 33 km/h außerhalb geschlossener Ortschaft]; a. A. wohl VG Lüneburg, Urteil vom 21. Juli 2004 - 5 A 96/03 [Rotlichtverstoß]).
  • VG Lüneburg, 21.07.2004 - 5 A 96/03

    Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches für die Dauer eines Jahres; Möglichkeit …

    Auszug aus VG Oldenburg, 14.03.2005 - 7 B 770/05
    Handelt es sich um einen derart gravierenden Verkehrsverstoß, der nach dem Punktesystem mit drei Punkten zu bewerten ist, ist es regelmäßig gerechtfertigt, die Fahrtenbuchauflage für die Dauer von zwölf Monaten anzuordnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1978 - 7 C 49.77 -, VkBl 1979, 209 [Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 28 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft ]; VG Braunschweig, Urteil vom 2. April 2003 - 6 A 602/02 - [Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 33 km/h außerhalb geschlossener Ortschaft]; a. A. wohl VG Lüneburg, Urteil vom 21. Juli 2004 - 5 A 96/03 [Rotlichtverstoß]).
  • VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 602/02

    Dauer; Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; …

    Auszug aus VG Oldenburg, 14.03.2005 - 7 B 770/05
    Handelt es sich um einen derart gravierenden Verkehrsverstoß, der nach dem Punktesystem mit drei Punkten zu bewerten ist, ist es regelmäßig gerechtfertigt, die Fahrtenbuchauflage für die Dauer von zwölf Monaten anzuordnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1978 - 7 C 49.77 -, VkBl 1979, 209 [Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 28 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft ]; VG Braunschweig, Urteil vom 2. April 2003 - 6 A 602/02 - [Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 33 km/h außerhalb geschlossener Ortschaft]; a. A. wohl VG Lüneburg, Urteil vom 21. Juli 2004 - 5 A 96/03 [Rotlichtverstoß]).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2004 - 12 ME 413/04

    Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches; Beschwerde gegen die Anordnung der …

    Auszug aus VG Oldenburg, 14.03.2005 - 7 B 770/05
    Diese Maßstäbe geltend unabhängig davon, ob der zugrunde liegende Verkehrsverstoß fotografisch dokumentiert ist oder nicht (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 2. November 2004 - 12 ME 413/04 -).
  • OVG Niedersachsen, 22.02.2005 - 12 ME 519/04

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchanordnung; Notwendigkeit einer vorherigen …

    Auszug aus VG Oldenburg, 14.03.2005 - 7 B 770/05
    Während das Ordnungswidrigkeitenverfahren der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten dient, zielt die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches auf die Abwendung von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Straßenverkehrs (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22. Februar 2005 - 12 ME 519/04 -).
  • OVG Niedersachsen, 03.04.1998 - 12 M 1442/98

    Ermessenserwägungen zur Dauer einer; Bußgeldkatalog; Dauer; Ermessenserwägung; …

    Auszug aus VG Oldenburg, 14.03.2005 - 7 B 770/05
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Dauer von sechs Monaten noch im unteren Bereich einer effektiven Kontrolle für eine nachprüfbare Überwachung der Fahrzeugbenutzung und für eine sinnvolle Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes liegt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 3. April 1998 - 12 M 1442/98 -).
  • VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357

    Fahrtenbuchauflage für die Dauer eines Jahres; - Verhältnismäßigkeit; Begründung …

    Auch kann bereits die Missachtung des Rotlichts einer Wechsellichtzeichenanlage, die - anders als im gegebenen Fall - nicht mit erschwerenden Umständen einhergeht und die deshalb nach der laufenden Nummer 132 der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung nur ein Bußgeld von 90,-- EUR (ohne Verhängung eines Fahrverbotes) nach sich zieht, und die nach der Nummer 5.4 der Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung lediglich mit drei Punkten bewertet ist, ebenfalls die Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches für die Dauer eines Jahres als verhältnismäßig erscheinen lassen (VG Oldenburg vom 14.3.2005 Az. 7 B 770/05 RdNr. 15).
  • VG Augsburg, 26.10.2016 - Au 3 S 16.1351

    Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage nach einem Rotlichtverstoß

    Dies folgt bereits daraus, dass es sich vorliegend bei dem Rotlichtverstoß vom 17. April 2016 um eine Ordnungswidrigkeit gehandelt hat, die stets eine besondere Gefährlichkeit für die Sicherheit des Straßenverkehrs aufweist, die nicht erst angenommen werden kann, wenn es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß i. S. d. Nr. 132.1, 132.2 und 132.3 der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV handelt (…vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2010 - 11 CS 10.357 - juris Rn. 14 f. - Fahrtenbuchauflage für die Dauer von 12 Monaten bei Verstoß gegen Rotlichtphase länger als 1 Sek.; VG Oldenburg, B.v. 14.3.2005 - 7 B 770/05 - juris Rn. 15).
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