Rechtsprechung
| VGH Hessen, 21.06.2019 - 7 B 790/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 21.03.2019 - 3 L 314/19
- VGH Hessen, 21.06.2019 - 7 B 790/19
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.12.2013 - 7 B 18.13
Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Kassel zum Kernkraftwerk Biblis rechtskräftig
Auszug aus VGH Hessen, 21.06.2019 - 7 B 790/19
Erst vor Erlass dieser das Verfahren abschließenden Entscheidung des mit Außenwirkung durch Verwaltungsakt handelnden Schulleiters ist daher eine Anhörung geboten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 52.88 -, juris, Rdnr. 7, und Beschluss vom 20. Dezember 2013 - BVerwG 7 B 18.13 -, juris, Rdnr. 12). - BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 52.88
Erstattung von MPU-Kosten - Verdacht auf regelmäßigen Cannabis-Konsum
Auszug aus VGH Hessen, 21.06.2019 - 7 B 790/19
Erst vor Erlass dieser das Verfahren abschließenden Entscheidung des mit Außenwirkung durch Verwaltungsakt handelnden Schulleiters ist daher eine Anhörung geboten (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 52.88 -, juris, Rdnr. 7, …und Beschluss vom 20. Dezember 2013 - BVerwG 7 B 18.13 -, juris, Rdnr. 12). - VGH Bayern, 04.06.2012 - 7 CS 12.451
Entlassung von der Schule; Bedrohung eines Mitschülers mit einem Klappmesser
Auszug aus VGH Hessen, 21.06.2019 - 7 B 790/19
Nicht ausschlaggebend ist insofern das Alter des Antragstellers zum Zeitpunkt seines Fehlverhaltens (13 Jahre), da eine Schulordnungsmaßnahme weniger an die Strafmündigkeit, sondern vielmehr an die individuelle, nicht altersabhängige Einsichtsfähigkeit des Schülers anknüpft (vgl. Bayr. VGH, Beschluss vom 4. Juni 2012 - 7 CS 12.451 -, juris, Rdnr. 14).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2020 - 19 A 4548/18
Fehlverhalten von Schülern und die Zulässigkeit von Schulordnungsmaßnahmen
Rn. 8 OVG NRW, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 19 B 679/14 -, juris, Rn. 18; zum dortigen Landesrecht vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 21. Juni 2019 - 7 B 790/19 -, juris, Rn. 15; Bay. VGH, Beschluss vom 4. Juni 2012 - 7 CS 12.451 -, NVwZ-RR 2012, 599, juris, Rn. 14. - VG Kassel, 02.02.2024 - 7 K 911/23
Überweisung an eine andere Schule wegen Verkauf von E-Zigaretten
Dabei knüpft das Schulgesetz hinsichtlich der Schuldhaftigkeit eines Verhaltens nicht an die Strafmündigkeit, sondern an die individuelle, altersabhängige Einsichtsfähigkeit an (Hess. VGH, Beschluss vom 21. Juni 2019 - 7 B 790/19 -, juris Rn. 15). - VG Kassel, 12.02.2025 - 7 K 325/24
Körperverletzungen in der Schule sind grundsätzlich geeignet, besonders schwere …
Als Ermessensentscheidung kann eine Ordnungsmaßnahme gemäß § 114 Satz 1 VwGO gerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob der Schulleiter vom richtigen Sachverhalt ausgegangen, der Gleichheitssatz gewahrt, von dem eingeräumten Ermessen seinem Zweck entsprechend Gebrauch gemacht und insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet hat (Hess. VGH, Beschluss vom 21. Juni 2019 - 7 B 790/19 -, juris Rn. 11 ).Hieraus folgt, dass die Schule im Rahmen der ihr obliegenden Ermessensentscheidung pädagogische Maßnahmen und mildere Ordnungsmaßnahmen nur in Ausnahmefällen überspringen und unmittelbar zu einer den Schüler stärker belastenden Ordnungsmaßnahme greifen darf, wenn Art und Schwere des Fehlverhaltens und der Persönlichkeit des Schülers, insbesondere seiner Einsichtsfähigkeit nur eine solche Maßnahme als aussichtsreich erscheinen lassen, um zukünftigem Fehlverhalten wirksam vorzubeugen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 21. Juni 2019 - 7 B 790/19 -, juris Rn. 19 ).
- VG Ansbach, 20.03.2025 - AN 2 K 22.2183
Schulische Gefährdung durch Herbeiführung eines Feuerwehreinsatzes durch …
Anknüpfungspunkt ist hierbei nicht die Strafmündigkeit des Betroffenen (…Lindner/Stahl a.a.O. Art. 86 Ziff. 2), sondern dessen individuelle, nicht altersabhängige Einsichtsfähigkeit (HessVGH, B.v. 21.6.2019 - 7 B 790/19 - BeckRS 2019, 42048 Rn. 15 unter Verweis auf BayVGH, B.v. 4.6.2012 - 7 CS 12.451 - juris Rn. 14, der darauf abstellt, was einem strafunmündigen Schüler bewusst sein musste bzw. bewusst war).
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