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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.08.1999 - 7 B 80.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,20644
BVerwG, 04.08.1999 - 7 B 80.99 (https://dejure.org/1999,20644)
BVerwG, Entscheidung vom 04.08.1999 - 7 B 80.99 (https://dejure.org/1999,20644)
BVerwG, Entscheidung vom 04. August 1999 - 7 B 80.99 (https://dejure.org/1999,20644)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG § 5 Abs. 1 lit. c
    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; Garagen; komplexer Wohnungsbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 12.07.2023 - 8 C 4.22

    Revision des Klägers wegen auf einer unrichtigen Auslegung von Art. 21 Abs. 1 und …

    Bei Garagengrundstücken setzt dies voraus, dass Garagen speziell dem Stellplatzbedarf der Bewohner des zugehörigen Grundstücks und nicht beliebigen Nutzern dienen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. August 1999 - 7 B 80.99 - ZOV 1999, 458 und vom 7. Juni 2002 - 3 B 75.02 - ZOV 2002, 365).
  • BVerwG, 11.08.2009 - 8 B 17.09

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und gegen den …

    Der Zweck des § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG, die eingetretene Änderung der Zweckbestimmung durch den komplexen Wohnungsbau nicht durch eine Restitution zu gefährden, hat auch dann seine Rechtfertigung, wenn der Wohnkomplex von vornherein zwei Rechtsträgern bzw. Eigentümern zugeordnet war und sichergestellt ist, dass Zweckbestimmung und Nutzung der Baulichkeiten nicht verändert werden können (vgl. auch Beschluss vom 4. August 1999 - BVerwG 7 B 80.99 -).
  • BVerwG, 24.10.2002 - 3 B 91.02

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer landwirtschaftlichen Nutzfläche; …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass dem Wohnungsvermögen im Sinne von Art. 22 Abs. 4 Satz 1 EV auch solche nur mittelbar der Wohnnutzung dienende Flächen oder Gebäude zuzurechnen sind, die zu dieser in einem funktionalen und räumlichen Zusammenhang stehen (vgl. z.B. für Garagenflächen: Beschlüsse vom 4. August 1999 - BVerwG 7 B 80.99 - ZOV 1999, 485, und vom 7. Juni 2002 - BVerwG 3 B 75.02 -).
  • BVerwG, 07.06.2002 - 3 B 75.02

    Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich einer Zuordnung von Garagenflächen …

    Die Beigeladene hält die Ausführungen des Verwaltungsgerichts über die Voraussetzungen, unter denen Garagenflächen dem "zur Wohnungsversorgung genutzte(n) volkseigene(n) Vermögen" (Art. 22 Abs. 4 Satz 1 EV) unterfallen, für unvereinbar mit den vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 4. August 1999 (- BVerwG 7 B 80.99 - ZOV 1999, 458) hierzu aufgestellten Grundsätzen.
  • BVerwG, 12.12.2002 - 3 B 92.02

    Ein als Nutzgarten genutztes Grundstück als kommunales Finanzvermögen - Ein als …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass dem Wohnungsvermögen im Sinne von Art. 22 Abs. 4 Satz 1 EV auch solche nur mittelbar der Wohnnutzung dienende Flächen oder Gebäude zuzurechnen sind, die zu dieser in einem funktionalen und räumlichen Zusammenhang stehen (vgl. z.B. für Garagenflächen: Beschlüsse vom 4. August 1999 - BVerwG 7 B 80.99 - ZOV 1999, 485, und vom 7. Juni 2002 - BVerwG 3 B 75.02 -).
  • VG Berlin, 05.06.2014 - 29 K 327.11

    Naturalrestitution eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz

    Die Errichtung von Stellplatz- oder Garagenanlagen im Zusammenhang mit Wohnungsneubau kann einen typischen Fall der Verwendung eines Grundstücks im komplexen Wohnungsbau darstellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. August 1999 - 7 B 80.99 - juris).
  • VG Gera, 07.02.2002 - 5 K 1415/98

    Anspruch auf Auskehr des Veräußerungserlöses aus dem investiven Verkauf eines …

    Für die Einbeziehung in den komplexen Wohnungsbau reicht aber die einheitliche Planung und Durchführung der Baumaßnahmen allein nicht aus; erforderlich ist vielmehr die Entstehung eines das Ende der Baumaßnahmen überdauernden gesteigerten städtebaulichen Zusammenhangs an Wohnbauten oder sonstiger, dem gemeinschaftlichen Wohnen dienender Grundstücksnutzung, der vernünftigerweise nicht trennbar ist (BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1998 - 7 C 27/97 - Beschluss vom 4. August 1999 - 7 B 80/99 -).
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