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Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 20.01.2012 - 7 B 81/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9583
VG Oldenburg, 20.01.2012 - 7 B 81/12 (https://dejure.org/2012,9583)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 20.01.2012 - 7 B 81/12 (https://dejure.org/2012,9583)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 20. Januar 2012 - 7 B 81/12 (https://dejure.org/2012,9583)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Das Führen eines Fahrtenbuches darf nicht angeordnet werden, wenn die Anhörung des Halters des Kraftfahrzeuges als Betroffener zu der Bitte, die Personalien des tatsächlichen Fahrers anzugeben, den Passus enthält: "hierzu sind Sie nicht verpflichtet"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31a StVZO
    Fahrtenbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung - …

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.01.2012 - 7 B 81/12
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3.80 -, VRS 64, 466; Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 7 B 162.87 -, VRS 74, 233).

    Die Behörde ist nur dann zu weiteren Ermittlungen gezwungen, wenn sich im Einzelfall besondere Anzeichen ergeben haben, die auf die Person des Fahrzeugführers hindeuten (Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 31. Oktober 2006 - 12 LA 463/05 -, juris; BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3.80 -, VRS 64, 466).

  • OVG Niedersachsen, 31.10.2006 - 12 LA 463/05

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches; Vereitelung der …

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.01.2012 - 7 B 81/12
    Sie deuten nicht darauf hin, weitere Maßnahmen zur Feststellung des Fahrzeugführers seien geboten gewesen, um zu dem Ergebnis zu gelangen, diese Feststellung sei im Sinne des § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO unmöglich (st. Rspr. des Nds. Oberverwaltungsgerichts, vgl. etwa Beschluss vom 25. Mai 2007 - 12 ME 141/07 - V.n.b.; Beschluss vom 31. Oktober 2006 - 12 LA 463/05 -, juris; Beschluss vom 2. November 2004 - 12 ME 413/04 -, ZFSch 2005, 268; Beschluss vom 8. November 2004 - 12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231).

    Die Behörde ist nur dann zu weiteren Ermittlungen gezwungen, wenn sich im Einzelfall besondere Anzeichen ergeben haben, die auf die Person des Fahrzeugführers hindeuten (Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 31. Oktober 2006 - 12 LA 463/05 -, juris; BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3.80 -, VRS 64, 466).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 10 S 1499/09

    Verpflichtung der Bußgeldbehörde zu angemessenen und zumutbaren Schritten zur …

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.01.2012 - 7 B 81/12
    VGH Bad-Württ., Beschluss vom 4. August 2009 (- 10 S 1499/09 -, NJW 2009, 3802).

    Diese generelle Pflicht zur Aussage ist nur durch bestimmte Zeugnisverweigerungsrechte (beispielsweise nach § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 52 StPO zugunsten von Angehörigen) eingeschränkt (vgl. zu Alledem : VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. August 2009 - 10 S 1499/09 -, hier zitiert nach juris, und auch darauf bezugnehmend Einstellungsbeschluss des Nds. OVG vom 25. Januar 2010 - 12 ME 308/09 -).

  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit …

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.01.2012 - 7 B 81/12
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3.80 -, VRS 64, 466; Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 7 B 162.87 -, VRS 74, 233).

    Ob dies eine der Behörde des Ordnungswidrigkeitenverfahrens noch zuzumutende Maßnahme ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 7 B 162/87 -, NJW 1988, 1104).

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2004 - 12 LA 72/04

    Erfordernis weiterer Ermittlungen zur Identität des Fahrers eines Fahrzeug, mit …

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.01.2012 - 7 B 81/12
    Sie deuten nicht darauf hin, weitere Maßnahmen zur Feststellung des Fahrzeugführers seien geboten gewesen, um zu dem Ergebnis zu gelangen, diese Feststellung sei im Sinne des § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO unmöglich (st. Rspr. des Nds. Oberverwaltungsgerichts, vgl. etwa Beschluss vom 25. Mai 2007 - 12 ME 141/07 - V.n.b.; Beschluss vom 31. Oktober 2006 - 12 LA 463/05 -, juris; Beschluss vom 2. November 2004 - 12 ME 413/04 -, ZFSch 2005, 268; Beschluss vom 8. November 2004 - 12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231).
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2012 - 12 ME 33/12

    Beschuldigtenanhörung und Zeugenvernehmung des Fahrzeughalters als angemessene …

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.01.2012 - 7 B 81/12
    Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. April 2012 - 12 ME 33/12 - (bestätigend).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2004 - 12 ME 413/04

    Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches; Beschwerde gegen die Anordnung der …

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.01.2012 - 7 B 81/12
    Sie deuten nicht darauf hin, weitere Maßnahmen zur Feststellung des Fahrzeugführers seien geboten gewesen, um zu dem Ergebnis zu gelangen, diese Feststellung sei im Sinne des § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO unmöglich (st. Rspr. des Nds. Oberverwaltungsgerichts, vgl. etwa Beschluss vom 25. Mai 2007 - 12 ME 141/07 - V.n.b.; Beschluss vom 31. Oktober 2006 - 12 LA 463/05 -, juris; Beschluss vom 2. November 2004 - 12 ME 413/04 -, ZFSch 2005, 268; Beschluss vom 8. November 2004 - 12 LA 72/04 -, DAR 2005, 231).
  • VG Oldenburg, 01.10.2008 - 7 B 2577/08

    Feststellbarkeit des Fahrers bei bestehender Ähnlichkeit eines beim Halter durch …

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.01.2012 - 7 B 81/12
    Würde man sie dagegen auch in Fällen anwenden, in denen ausnahmsweise gute Chancen bestanden, den Fahrzeugführer noch innerhalb der Verjährungsfrist mit geringem Aufwand zu identifizieren, und in denen dies aller Wahrscheinlichkeit nur daran gescheitert ist, dass die Verfolgungsbehörde auf der Hand liegende Ermittlungsschritte unterlassen hat, wäre die Fahrtenbuchauflage letztendlich eine bloße Sanktion für das Schweigen des Halters (vgl. bereits Beschluss der Kammer vom 1. Oktober 2008 - 7 B 2577/08 -, juris).
  • VG Braunschweig, 17.07.2007 - 6 A 433/06

    Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandung …

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.01.2012 - 7 B 81/12
    Dagegen reicht es noch nicht aus, wenn ein Ermittlungsbeamter der Bußgeldbehörde nach einem persönlichen Besuch bei einem Halter, der bereits bestritten hat, selbst der Fahrer gewesen zu sein, subjektiv meint, den Halter als Fahrer erkannt zu haben, die schlechte Qualität des Beweisfotos es aber nicht erlaubt, diesen Schluss objektiv nachzuvollziehen (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 17. Juli 2007 - 6 A 433/06 -, juris).
  • VG Oldenburg, 28.04.2003 - 7 B 1422/03

    Fahrerermittlung; Fahrtenbuch; Unmöglichkeit; Zuständigkeit

    Auszug aus VG Oldenburg, 20.01.2012 - 7 B 81/12
    Rn. 22 Ein Ausnahmefall der beschriebenen Art liegt beispielsweise vor, wenn die Bußgeldbehörde einen Abgleich des Radarfotos mit dem Passfoto des Halters durchgeführt hat, dabei selbst zu dem Ergebnis kam, der Halter sei auch der Fahrer gewesen, dieser Schluss auch objektiv nachvollziehbar ist und die Behörde dennoch das Bußgeldverfahren eingestellt hat (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 28. April 2003 - 7 B 1422/03 -, juris).
  • VG München, 20.09.2002 - M 23 S 02.3925
  • VG Düsseldorf, 25.08.2016 - 6 K 3287/16

    Fahrtenbuchauflage Verhältnismäßigkeit Taxiunternehmer Schichtzettel …

    Rn. 45 Vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 17. Juli 2007 - 6 A 433/06 -, juris, Rn. 24; VG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 20. Januar 2012 - 7 B 81/12 -, juris, Rn. 22.
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