Rechtsprechung
| BVerwG, 04.08.2000 - 7 B 82.00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gründe für den Ausschluss eines Restitutionsanspruches - Vornahme einer einschränkenden Auslegung des § 5 Abs. 1a VermG (Vermögensgesetz) - Rückübertragung eines bebauten Grundstücks aus abgetretenem Recht - Vorliegen einer Divergenz als Revisionszulassungsgrund
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 15.02.2000 - 7 K 208/97
- BVerwG, 04.08.2000 - 7 B 82.00
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1579/95
Ausschluß der Rückübertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken von Verfolgten …
Auszug aus BVerwG, 04.08.2000 - 7 B 82.00
Die Ausschlusstatbestände des § 4 Abs. 1 Satz 1 und des § 5 Abs. 1 VermG sollen nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen Vorstellung des Gesetzgebers die widerstreitenden Interessen der Alteigentümer einerseits und der Verfügungsberechtigten sowie der Allgemeinheit andererseits in einen sozialen, auf die Schaffung von Rechtsfrieden gerichteten Ausgleich bringen, indem sie in der Zeit der DDR entstandene Fakten nicht rückgängig machen und die Betroffenen auf Entschädigungsansprüche verweisen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, VIZ 1999, 468, 469).Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 1996 (BVerfGE 95, 48, 58; vgl. ferner Bundesverfassungsgericht, 1. Kammer des Ersten Senats, ZOV 1999, 23; Bundesverfassungsgericht, 1. Kammer des Ersten Senats, VIZ 1999, 468) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
- BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 55.94
Restitutionsausschluß nach Umbau
Auszug aus BVerwG, 04.08.2000 - 7 B 82.00
Die Weiterführung öffentlicher Einrichtungen soll nicht durch die Rückgabe der von ihnen genutzten Anwesen gefährdet werden, wenn diese bereits eine entsprechende bauliche Prägung erfahren haben (BVerwGE 100, 70, 75 f.).Das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts weicht auch nicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1995 (BVerwGE 100, 70) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
- BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92
Restitution und Vertragsanfechtung
Auszug aus BVerwG, 04.08.2000 - 7 B 82.00
Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 1996 (BVerfGE 95, 48, 58; vgl. ferner Bundesverfassungsgericht, 1. Kammer des Ersten Senats, ZOV 1999, 23; Bundesverfassungsgericht, 1. Kammer des Ersten Senats, VIZ 1999, 468) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO). - BVerfG, 20.10.1998 - 1 BvR 1730/98
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Anmeldefristen für …
Auszug aus BVerwG, 04.08.2000 - 7 B 82.00
Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 1996 (BVerfGE 95, 48, 58; vgl. ferner Bundesverfassungsgericht, 1. Kammer des Ersten Senats, ZOV 1999, 23; Bundesverfassungsgericht, 1. Kammer des Ersten Senats, VIZ 1999, 468) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO). - BVerwG, 08.03.2000 - 7 B 181.99
Auszug aus BVerwG, 04.08.2000 - 7 B 82.00
Geschützt ist mithin nicht die geänderte Nutzung um ihrer selbst willen, sondern im Blick auf den dafür betriebenen Aufwand; dieser Aufwand soll nicht wegen der Rückgabe der Immobilie nutzlos werden, sofern diese eine ihrer gegenwärtigen Nutzung entsprechende bauliche Prägung erfahren hat (vgl. Beschluss vom 8. März 2000 - BVerwG 7 B 181.99 -).
- BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 32.99
Rückgabe eines als Kindergarten genutzten Grundstücks; …
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 30. November 1995, a.a.O., S. 72 f. bzw. S. 5 f., Beschlüsse vom 14. August 2000 - BVerwG 7 B 82.00 - RÜ BARoV 2000 Nr. 14, S. 59 f. …und vom 8. März 2000, a.a.O.) ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, das streitige Grundstück sei mit erheblichem baulichen Aufwand verändert worden.Da der von der Vorschrift bezweckte Schutz des öffentlichen Interesses den Schutz erheblicher baulicher Investitionen einschließt und maßgeblich darauf abstellt, ist ein besonderes Gewicht des öffentlichen Nutzungsinteresses weder unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit noch aus sonstigen Gründen verfassungsrechtlich geboten (Beschluss vom 4. August 2000 - BVerwG 7 B 82.00 - RÜ BARoV 2000 Nr. 14, S. 59 f.).
- BVerwG, 25.09.2002 - 8 C 25.01
Rückgabe eines teilweise zu Verwaltungszwecken genutzten Gebäudegrundstücks; …
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urteil vom 30. November 1995, a.a.O., S. 72 f. bzw. S. 5 f. und Beschluss vom 14. August 2000 - BVerwG 7 B 82.00 - RÜ BARoV 2000 Nr. 14, S. 59 f.) ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass das streitbefangene Hausgrundstück mit erheblichem baulichen Aufwand verändert worden ist. - VG Cottbus, 04.12.2024 - 1 K 490/18
Ausschlussgründe, Berechtigung (nicht streitgegenständlich), Grundstück mit …
Ergibt diese Betrachtung, dass die beanspruchte Sache nach der Verkehrsanschauung infolge der Baumaßnahmen und der hiermit verbundenen Nutzungsänderung nicht mehr dieselbe ist, soll sie nicht mehr zurückgegeben werden müssen (BVerwG, Beschl. v. 04. August 2000 - BVerwG 7 B 82.00 -, juris Rn. 8;… BVerwG, Urt. v. 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 32.99 -, juris Rn. 22).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 11.10.2000 - 7 KSt 6.00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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