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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.2001 - 7 B 82.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11279
BVerwG, 12.12.2001 - 7 B 82.01 (https://dejure.org/2001,11279)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.2001 - 7 B 82.01 (https://dejure.org/2001,11279)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 7 B 82.01 (https://dejure.org/2001,11279)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zur Vermögensrechtlichen Rückübertragung einer Miteigentümerstellung an einem Hausgrundstück, die aufgrund zivilgerichtlicher Entscheidungen in einem Erbauseinandersetzungsverfahren verloren gegangen ist - Unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • VG Meiningen, 21.09.1998 - 5 K 43/98
    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 7 B 82.01
    Die in Rechtsprechung (VG Meiningen, Urteil vom 21. September 1998 - 5 K 43/98 Me - VIZ 1999, 284 ) und Literatur (…Neuhaus, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Rn. 107 zu § 1) behandelte Frage, ob die Wirkungen einer an sich ordnungsgemäßen Gerichtsentscheidung, die Folge einer in ihrem Vorfeld unlauter herbeigeführten Situation ist, der vermögensrechtlichen Restitution unterliegen können, würde sich daher in einem Revisionsverfahren nicht stellen.
  • BVerwG, 14.09.2007 - 8 B 16.07

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bezeichnung einer Divergenzrüge im …

    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass sich die beiden Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 29. Oktober 2003 - BVerwG 8 B 111.03 - Buchholz 111 Art. 18 EV Nr. 1 und Beschluss vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 7 B 82.01 - juris) nicht mit der Frage befassen, inwieweit die Gerichtsentscheidungen von Gerichten der DDR, die in vermögensrechtlicher Hinsicht nicht zu überprüfen sind, "Folge einer in ihrem Vorfeld unlauter herbeigeführten Situation" waren (UA S. 11).

    Dies schließt es aus, eine gerichtliche Entscheidung wegen eines Mangels des gerichtlichen Verfahrens, insbesondere wegen einer Manipulation im Rahmen des Verfahrens, durch eine Restitution nach vermögensrechtlichen Vorschriften rückgängig zu machen (Beschlüsse vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 7 B 82.01 - …und vom 29. Oktober 2003 - BVerwG 8 B 111.03 - a.a.O.).

  • VG Gera, 04.10.2004 - 5 K 851/02

    Recht der offenen Vermögensfragen; Recht der offenen Vermögensfragen ; Ausreise; …

    Durch diese Stellungnahmen staatlicher Stellen wurde dem Gericht sowohl in tatsächlicher als auch rechtlicher Hinsicht ein manipulierter Sachverhalt präsentiert (vgl. zu dieser Problematik BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 7 B 82/01-), der die zu treffende Entscheidung der hier angerufenen Gerichte vorbestimmte (siehe unter bb)).

    Die Durchführung eines Revisionsverfahrens gibt dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit, das Verhältnis von Art. 18 EV zu den Bestimmungen des Vermögensgesetzes genauer abzugrenzen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 7 B 82/01).

  • VG Cottbus, 24.02.2012 - 1 K 725/05

    Rückübertragungsrecht

    Art. 18 Abs. 1 EV schließt es damit aus, die rechtsgestaltende Wirkung einer solchen Entscheidung und damit der Sache nach die Entscheidung selbst wegen eines Mangels des gerichtlichen Verfahrens durch eine Restitution nach vermögensrechtlichen Vorschriften rückgängig zu machen (BVerwG, Beschl. v. 29. Oktober 2003 - BVerwG 8 B 111.03 - Buchholz 111 Art. 18 EV Nr. 1; Beschl. v. 12. Dezember 2001 - BVerwG 7 B 82.01 - juris; Urteile d. Kammer v. 02. August 2006 - 1 K 1920/02 -, v. 13. September 2006 - 1 K 72/02 -, v. 24. Januar 2007 - 1 K 1125/01 - u. v. 29. Juni 2005 - 1 K 1905/00;… VG Weimar, Urt. v. 29. März 1995 - 6 K 690/93.We - juris;… Neuhaus, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, § 1 Rn. 107).
  • BVerwG, 29.10.2003 - 8 B 111.03

    Gerichtsentscheidungen der DDR; Überprüfbarkeit von.

    Es ist daher ausgeschlossen, dass die rechtsgestaltende Wirkung einer solchen - hier: in einer Erbauseinandersetzung ergangenen - Entscheidung und damit die Entscheidung selbst wegen eines Mangels des gerichtlichen Verfahrens durch eine Restitution nach vermögensrechtlichen Vorschriften rückgängig gemacht werden darf (Beschluss vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 7 B 82.01 - bei juris).
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